Presseverleger knicken gegen Google ein

Die in der VG Media ver­sam­melten Presseverleger

sehen sich […] gezwun­gen, gegen ihren Willen die VG Media anzuweisen, Google eine ‘Gra­ti­sein­willi­gung’ zu erklären.

Spätestens wenn jemand Pressemit­teilun­gen raus­gibt, dass er Anweisun­gen an Unternehmen raus­gibt, die gegen seinen Willen geschehen, darf man die Frage nach dem Geis­teszu­s­tand stellen. 

Es geht in diesem Zusam­men­hang darum, dass die Artikel der Presseerzeug­nisse der Ver­lage weit­er­hin bei Google mit Link und Anreißer auf­tauchen. Google hat­te angekündigt, auf Artike­lan­reißer von Ver­la­gen, die Google keine Veröf­fentlichungser­laub­nis ein­räumt, zu verzicht­en. Das hätte bedeutet, dass diese Artikel über Google nicht mehr so gut zu find­en wären. Die Such­maschi­nen bei web.de, gmx.de und der Telekom haben diesen Schritt bere­its umgesetzt.

Die Ver­lage haben damit eingeräumt, dass sie mehr von Google prof­i­tieren als ungekehrt. Das Ver­drehen von Ursache und Wirkung dürfte damit so langsam ein Ende haben: Nicht Google prof­i­tiert mon­etär direkt von den eigentlichen Artikeln der Ver­lage, die Ver­lage prof­i­tieren durch die Ver­linkung durch Google. 

Die Eigen­darstel­lung der Ver­lage in dieser Sache war erschreck­end dumm. Sie haben nir­gends außer in der belob­byten Bun­de­spoli­tik und bei ihres Gle­ichen Ver­ständ­nis erlangt, son­dern Anse­hen ver­loren. Sie mussten sich selb­st vom Bun­deskartel­lamt erst noch sagen lassen, dass Google nicht verpflichtet wer­den könne, LSR-Inhalte einzukaufen. Ein jour­nal­is­tis­ches Kom­plettver­sagen in eigen­er Sache.

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Boomerang

Seit Anbe­ginn der Diskus­sion um das Leis­tungss­chutzrecht, von dem man bei der IVZ auch mal meint, ihre eige­nen Leser wür­den dage­gen ver­stoßen, ist eigentlich unklar, auf welch­er rechtlichen Basis hier Front gegen Google und deren ange­blich­es Mil­liar­dengeschäft gemacht wer­den soll.

Nun haben sich einige Ver­lage in der Zwis­chen­zeit zusam­mengeschlossen und die VG Media geen­tert, um über die VG Media beim Kartel­lamt gegen Google vorge­hen zu kön­nen. Man hat es auch nicht ver­säumt, kle­ich rumz­u­fauchen: Auch Microsoft, Yahoo und die Deutsche Telekom wür­den ins Visi­er genom­men.

Nun gab es hierzu eine schal­lende Ohrfeige: Das Kartel­lamt ist nicht von den Argu­menten der VG Media überzeugt wor­den, dass Google seine Macht miss­brauche. Außerdem:

Ob die Ver­leger-Gemein­schaft VG Media in Sachen Leis­tungss­chutzrecht nicht ein ver­botenes Kartell sei, das werde das Kartel­lamt vielle­icht auch noch prüfen.

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Wie die WN versucht, auf einem totgerittenen Pferd zu reiten

Das Leis­tungss­chutzrecht ist ein tot­gerittenes Pferd. Mir ist noch kein Fall bekan­nt, in dem dieses Gesetz angewen­det wurde. Google hat auf dieses skurile Gesetz reagiert, indem auf der Seite Google News nur noch Artikel von Seit­en, die ihr Ein­ver­ständis zur Ver­we­nung soge­nan­nter Snip­pets gegeben haben, auf­tauchen. Die Vor­re­it­er des Axel-Springer-Konz­erns haben dieses Ein­ver­ständ­nis gegeben, deswe­gen tauchen Artikel dieses Ver­lages auf, die WN, die zum Aschen­dorff-Ver­lag gehört, und die IVZ tat­en dies nicht, deswe­gen find­et man keine Nachricht­en dieser Zeitun­gen auf Google News. Zumin­d­est kaum.

Das wollen einige Ver­leger wohl nicht auf sich sitzen lassen und übernehmen das Rud­er bei der VG Medi­en. Snip­pets sollen bezahlt werden:

«Wenn sich ein Anbi­eter dauer­haft bei den Leis­tun­gen von Ver­la­gen bedi­ent, muss auch eine Vergü­tung erfol­gen», sagte Aschen­dorff-Geschäfts­führer Eduard Hüf­fer. «Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.»

Ja, sich­er. Es geht aber gar nicht um diesen Fall, son­dern um den Fall, dass man sein Ein­ver­ständ­nis erk­lärt, dass Snip­pets durch Google ver­wen­det werden. 

Da Google sich bis­lang strikt weigert, für die Darstel­lung von Snip­pets Geld zu zahlen, wird mit Span­nung erwartet, ob der abse­hbare Rechtsstre­it dazu führen wird, dass die Ange­bote der VG-Media-Ver­lage kün­ftig nicht mehr im Index der Such­mas­chine auftauchen.

Aha, Ver­leger erwarten nun also, was längst einge­treten ist: Ver­lage, die sich nicht bere­it erk­lären, dass Google Snip­pets zu ihren Artikeln ver­wen­det, fliegen aus dem Index. Der Axel-Springer-Ver­lag hat ja ger­ade dadurch irri­tiert, dass er ein­er­seits mas­siv das LSR gefordert hat, um dann hin­ter­her Google Snip­pets zu ges­tat­ten. Diese Infor­ma­tion wird im Pres­se­text irgend­wie ver­schwiegen. Immer­hin wird ange­fügt, dass die Artikel des Aschen­dorff-Ver­lags nicht mehr bei Google News zu find­en sind:

Auch die Aschen­dorff-Gruppe war betrof­fen: «Die Ange­bote unseres Ver­lags wur­den aus Google News ent­fer­nt, weil wir nicht auf die Bedin­gun­gen von Google eingestiegen sind», sagte Hüf­fer. «Wir hal­ten dieses De-List­ing für einen Miss­brauch ein­er mark­t­be­herrschen­den Stellung.»

Google News nutzt also laut Aschen­dorff-Ver­lag keine Snip­pets von Aschen­dorff-Pro­duk­ten und der Aschen­dorff-Ver­lag will nun aber doch Kohle sehen. Und wenn Google nicht Snip­pets des Aschen­dorff-Ver­lages nutzt, ist das ein Mark­t­miss­brauch, weil Aschen­dorff kosten­los Anspruch auf die Leis­tun­gen Googles hat.

So ver­wun­dert es dann auch nicht, dass bei den Kom­men­ta­toren im Heise-Forum kein Ver­ständ­nis den Ver­legern gegenüber aufkommt.

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Normalerweise

POPCORN! Die Mar­ket­inglei­t­erin der IVZ hat sich in der Face­book-Gruppe Ich komme aus Ibben­büren und erin­nere mich noch an… zu Wort gemeldet. Im Laufe der Kon­tro­verse hat sich mit­tler­weile ein Admin­is­tra­tor der Gruppe sein­er Admin­is­tra­tionsauf­gabe ent­binden lassen — warum auch immer. Die Mar­ket­inglei­t­erin wider­spricht der Behaup­tung, das Gespräch mit der angerufe­nen Per­son habe einen nöti­gen­den Charak­ter gehabt:

Dieses Tele­fonat ist ein ruhiges und sach­lich­es Gespräch gewe­sen, an dessen Ende eine Ein­ladung an Frau Strick­er und ihre (gerne auch ivz-kri­tis­chen) Fre­unde und Bekan­nte in unser Presse­haus stand. Wir haben kurz darüber gesprochen, ob sie sich bei ein­er Tasse Kaf­fee vielle­icht einen Ein­druck von jour­nal­is­tis­ch­er Arbeit machen möchte und uns dann fre­undlich verabschiedet.

Man hat also Scherze geris­sen, Tele­fon­num­mern aus­ge­tauscht und sich für die Kirmes verabre­det nicht rechtliche Schritte ange­dro­ht, nicht Details aus dem Face­book-Pro­fil oder dem IVZ-Pro­fil der angerufe­nen Per­son am Tele­fon vorge­le­sen und nicht gedro­ht, den IVZ-Online-Account der Mut­ter der Angerufe­nen zu sper­ren. Die Angerufene lügt wohl.

Umso fas­sungslos­er war ich am Tag darauf, als wir fest­gestellt haben, was für eine Welle in dieser Gruppe los­ge­treten wurde.

Da wäre ich aber auch fas­sungs­los. Da erk­lärst du ein­er Per­son mal in aller Ruhe die juris­tis­che Lage und dann geht die gle­ich ins Inter­net und pet­zt das. So war das Ein­schüchtern aber nicht geplant.

Zu der Debat­te, woher wir ihre Tele­fon­num­mer haben, kann ich nur sagen: von Frau Strick­er selb­st, inkl. der Ein­willi­gung, sie kon­tak­tieren zu dür­fen. Dies dürfte Frau Strick­er sehr wohl bewusst gewe­sen sein, hat sie doch direkt nach unserem Gespräch eben diese Kon­tak­t­dat­en samt der Ein­willi­gung zur Nutzung dieser bei uns gelöscht.

Hm. Also, da ruft die Mar­ket­inglei­t­erin jeman­den an, direkt nach dem Gespräch löscht dieser Jemand seine per­sön­lichen Dat­en bei der IVZ, was die Mar­ket­inglei­t­erin irgend­wie mit­bekommt. Den­noch ist sie am fol­gen­den Tag ganz über­rascht, dass dieser Jemand sich eingschüchtert fühlt und das öffentlich äußert? Nein, wer hätte da auch eine Verbindung sehen können?!!11!!elf!

Ich habe Frau Strick­er lediglich gebeten, den kopierten Artikel zu ent­fer­nen (nicht ihre gesamten Posts!) und in Zukun­ft doch davon abzuse­hen, das Leis­tungss­chutzrecht zu verletzen.

Wie pein­lich ist das denn? Schon IVZ-Geschäfts­führer Klaus Rieping hat­te eingeräumt, kein Jurist zu sein und sich “mit allen Untiefen der Recht­sprechung” nicht auszuken­nen, wonach er Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­lage und Urhe­ber­recht ein­fach durcheinan­der wirbelte. Zuvor ruft die Mar­ket­inglei­t­erin der IVZ eine Face­book-Nutzerin an und bit­tet sie, nicht weit­er das Gesetz für Pres­sev­er­leger zum Schutz vor gewerblich­er Aus­nutzung von Pres­se­tex­ten durch Such­maschi­nen zu ver­let­zen. Ein Gesetz, das auf die Angerufene über­haupt keine Anwen­dung find­et. Großes Kino! Wer nicht weiß, was dieses Leis­tungss­chutzrecht für ein Gesetz ist und wozu es dienen soll, sollte vielle­icht bess­er nicht solche Anrufe im Auf­trag eines Ver­lages machen.

Ich hätte mir sehr gewün­scht, dass von Anfang an ein offen­er und ehrlich­er Dia­log geführt wor­den wäre. Ohne per­sön­liche Anfein­dun­gen, ohne Ver­leum­dun­gen, dafür unter Ein­beziehung aller Beteiligten.
So, wie es das Haus IVZ nor­maler­weise zu tun pflegt.

Ups, mir ist da ger­ade mein Pop­corn-Eimer auf den Boden gek­nallt. Nor­maler­weise? Schönes Wort. Manch­mal, z.B. wenn man einen Bericht über ange­bliche Kanadagänse am Torf­moorsee macht, ignori­ert man in der öffentlichen Darstel­lung auch mal Ein­wände, wie z.B. dass wed­er Pas­san­ten noch der WDR, der den Torf­moorsee abge­filmt hat, zur behaupteten Zeit Kanadagänse gese­hen haben. Stattdessen fragt man lieber öffentlich danach, was mit diesen Gänsen passieren soll. Und dem­jeni­gen, der den Ein­wand bringt, schleud­ert man entgegen:

Dafür, dass Sie nie­man­den gefun­den haben, der die Gänse eben­falls gese­hen hat, kön­nen wir wirk­lich nichts.

Ja, Herr Wacht­meis­ter, was kann ich dafür, dass Sie nie­man­den find­en, der den rosa Ele­fan­ten auch gese­hen hat, dem ich aus­gewichen bin, bevor ich den Unfall gebaut habe?

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Folgen

Ab heute gilt das Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­leger. Und die Medi­en, die sich für das Teck­len­burg­er Land zuständig fühlen, hal­ten sich hierzu bedeckt, mit anderen Worten: Sie schreiben über­haupt nicht darüber. Das kön­nte damit zusam­men­hän­gen, dass Google vor Kurzem angekündigt hat, alle Ver­lage aus ihrem Suchin­dex für Google News rauszuschmeißen, die nicht ein­räu­men, dass die Anzeige der so darstell­baren Artikel genehmigt ist.

Dabei hat­te Chefredak­teur Nor­bert Tie­mann bei der WN noch getönt, als es Rück­en­wind gab:

In ein­er gigan­tis­chen Wer­bekam­pagne, unter­stützt von Lehrstühlen, hat sich der weit­ge­hend intrans­par­ente Konz­ern, der in Deutsch­land kaum Steuern zahlt, die Maske eines Hüters des freien Inter­net aufge­set­zt – und sein knall­hartes Prof­it­in­ter­esse geschickt dahin­ter ver­schleiert. Offen­bar mit Erfolg.

Laut Tie­mann ist Google ein Konz­ern, der

mit der Ware ander­er, näm­lich den Inhal­ten von Ver­la­gen, auch zukün­ftig weit­er Mil­liar­den-Geschäfte macht, ohne die Erbringer dieser Leis­tung daran fair finanziell zu beteiligen.

Gut gebrüllt, Löwe. Da würde man doch meinen, dass man bei den West­fälis­chen Nachricht­en diesen par­a­sitären Konz­ern nicht unter­stützt. Nun hat Google angekündigt, nur noch solche Zeitun­gen unter Google News erscheinen zu lassen, die ein solch­es Erscheinen vor dem 1. August beantragt haben. Ich gehe mal davon aus, dass ab heute auch der Fall ist, dass Google News nur solche Zeitun­gen darstellt, die darum gebeten haben. Und nun rat­en Sie mal, wer dabei ist. Abge­sprun­gen als Tiger, äh, Löwe, egal — und gelandet als Bettvorleger.

Aus­bleiben­des

Wie WN und IVZ auf das Leis­tungss­chutzrecht reagieren, was man beim Zitieren ihrer Pro­duk­te beacht­en sollte, dass der Axel-Springer-Ver­lag beim Leis­tungss­chutzrecht, das er selb­st maßge­blich erlob­byt hat, auss­chert — dazu bish­er kein Ster­benswörtchen. Nur irgendwelche dpa-Texte. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass bei­de Zeitun­gen das Leis­tungss­chutzrecht irgend­wie in Anspruch nehmen werden. 

Das Leis­tungss­chutzrecht bringt somit nicht die erwartete finanzielle Vergü­tung für Pres­sev­er­lage mit sich, son­dern nur, dass Presse­pro­duk­te weniger online ver­linkt wer­den. Insofern meinen manche, das Gesetz würde schlicht verpuffen.

Indi­vidu­elle Folgen

Was dieses Leis­tungss­chutzrecht nun für indi­vidu­elle Benutzer bedeutet, ist schw­er abzuschätzen. Gewerbliche Anbi­eter soll­ten for­t­an keine Artikel von Zeitun­gen mehr bei Face­book und sonst­wo mit soge­nan­nten Snip­pets ver­linken. Das entsprechende Gesetz ist allerd­ings auch so schwammig for­muliert, das ganz unklar ist, ob schon das Wiedergeben ein­er Über­schrift eines Artikels eines Pres­sev­er­lages — und in vie­len URLs der Artikel find­et sich schon die Über­schrift — gegen dieses Leis­tungss­chutzrecht verstößt. 

Zudem kann ja immer geklagt wer­den, z.B. auch gegen sich für nichtkom­merziell auftre­tend hal­tende Pri­vat­per­so­n­en, deren Inter­ne­tauftritt — wo auch immer — gewerblich erscheint. Möglicher­weise kön­nen Pres­sev­er­lage auch Inter­essensvertreter ein­set­zen, die sich im Inter­net auf die Suche nach unl­izen­siert gebraucht­en Snip­pets in gewerblichem Anschein machen.

Das klingt vielle­icht etwas unwahrschein­lich, aber ich hätte auch nie gedacht, dass irgen­deinem Anwalt mal ein­fällt, für irgend­wann ein­mal getätigte Blog­beiträge eine Tages­nutzungs­ge­bühr auszurechnen.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gar nichts mehr ver­linkt oder gefällt­mirt. Zumin­d­est darf man sich zweimal fra­gen, ob man auf Zeitungs­seit­en nicht auf Face­books Gefällt-mir-Klicks verzichtet. Das eigene Face­book-Pro­fil vor Blick­en Fremder, wenn’s nicht ger­ade die NSA ist, zu schützen, hil­ft auch schon weiter.

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Warum das Leistungsschutzrecht de facto eher ein Verlagszitierverbotsgesetz ist

lsrabstimmung
Es wäre sicher­lich alles andere als erwart­bar gewe­sen, wenn unser Dieter dem Leis­tungss­chutzrecht nicht zuges­timmt hätte — so wie er dem Antrag gegen die Pri­vatisierung von Wass­er nicht zuges­timmt hat. Hin­ter­bän­kler ori­en­tieren sich eh meist an den Vor­gaben der eige­nen Frak­tion. Wobei es beim Leis­tungss­chutzrecht so recht auch nichts mehr zu ver­ste­hen gab.

Zunächst war das Leis­tungss­chutzrecht von Ver­legern einge­fordert und als Plan in den Koali­tionsver­trag aufgenom­men wor­den, um Gewinne von Google an die Ver­leger weit­er­leit­en zu kön­nen. Durch die Verän­derung des Leis­tungss­chutzrechts, dem­nach wenige Worte und Kurz­pas­sagen weit­er­hin frei möglich sein sollen, fällt de fac­to Google nicht mehr unter dieses Gesetz, denn Google ver­wen­det nur Kurz­pas­sagen der Länge von 160 Zeichen.

In der heuti­gen Debat­te haben es Poli­tik­er von CDU und FDP nicht ein­mal ver­mocht, anzugeben, wie das Gesetz in der Prax­is funk­tion­ieren soll und auf welche Anwen­dungs­fälle es über­haupt geht, wo Google doch her­aus­fällt. Das kann man so auch bei Peter Tauber, MdB für die CDU, nachlesen.

Auch Dag­mar Wöhrl, MdB der CSU, kann dem Leis­tungss­chutzrecht nichts abgewin­nen:

Auch wenn ich die Debat­te für notwendig erachte und Ver­ständ­nis für die unter­schiedlichen Posi­tio­nen und Inter­essen habe, kann ich das Leis­tungss­chutzrecht nicht vertreten und den darum betriebe­nen Lob­by­is­mus will ich nicht unter­stützen – wed­er als Bun­destagsab­ge­ord­nete, noch als Juristin und schon gar nicht als Sil­ver Surferin!

Rechtliche Kon­se­quen­zen

Möglicher­weise wird es durch das Leis­tungss­chutzrecht zu Kla­gen kom­men, wenn Ver­lag­s­texte wie auch immer zitiert wer­den, denn das auch in Frage kom­mende Zita­trecht greift nur bei selb­ständi­gen Tex­ten, die das Zitat mit eigen­er Inter­pre­ta­tion ver­wen­den. Kla­gen wer­den ja nicht gestellt, wenn die Lage ein­deutig ist, son­dern auch bei Ver­dacht auf eine gewinnbare Klage. Und da das Leis­tungss­chutzrecht über­haupt nicht klar macht, in welchem Fall es zum Zuge kommt und in welchem nicht, kön­nte es zu diversen juris­tis­chen Spitzfind­igkeit­en kom­men. Kon­se­quenter­weise sollte man, will man juris­tis­chen Auseinan­der­set­zun­gen möglichst sich­er aus dem Weg gehen, auf das Zitieren von Ver­lagsin­hal­ten verzicht­en — auch in Face­book-Pro­filen. Denn was ein Newsag­gre­ga­tor, der im Inter­net nach Nachricht­en sucht, und gegen die Ver­lage, wer immer darunter zu zählen ist, kla­gen darf, das weiß nie­mand so genau.

Dass den eigentlichen Urhe­bern mit diesem Gesetz nicht geholfen ist, beschreibt ZAPP:

Lars Kling­beil von der SPD hat eine gut ver­ständliche Rede für die Oppo­si­tion im Deutschen Bun­destag gebracht, die sich in Teilen mit den Ansicht­en Dag­mar Wöhrls deckt, und auch viele Punk­te der generellen Diskus­sion aufnimmnt:

Man darf dem­nach ges­pan­nt sein, ob die SPD Wort hält und das Geset­zvorhaben stop­pen wird.

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Die IVZ und das Leistungsschutzrecht

Ein komis­ch­er Zusam­men­hang, von dem da in der Über­schrift die Rede ist, find­en Sie nicht? Und doch gibt es ihn. Denn die IVZ ist auf eine schwarze Liste gekom­men, weil sie ange­blich das Leis­tungss­chutzrecht unter­stützt. Ich habe nicht erfahren kön­nen, wie man diese Liste begrün­det, woher die Infor­ma­tio­nen kom­men und was das genau aus­sagen soll. Und wenn man nach­fragt, kriegt man zu hören, man solle gefäl­ligst sel­ber nachforschen. 

Wenn es so sein sollte, dass man bei der IVZ das Leis­tungss­chutzrecht, dass sich gegen Google wen­det, unter­stützt, ist es natür­lich äußerst albern, denn die IVZ nutzt kosten­los Google für ihre Inter­net­sei­t­e­n­analyse. Mit dem Leis­tungss­chutzrecht geht der Vor­wurf ein­her, Google prof­i­tiere unrecht­mäßig von den Leis­tun­gen der Ver­leger. Außer­dem fügt die IVZ auf Face­book genau die Snip­pets in fremder Wer­beumge­bung eigen­ständig ein, für die durch das Leis­tungss­chutzrecht Gebühren aufer­legt wer­den sollen.

Worum geht es eigentlich? Nun, das ist gar nicht so ein­fach zu sagen, denn sowohl Zeitun­gen wie auch Google ver­schleiern das uner­mütlich. Die ARD-Sendung ZAPP ver­an­schaulicht es aber ganz nett:

Ver­schärft aus­ge­drückt: Es kann zu ein­er Abmah­n­welle kom­m­men, bei der poten­tiell jed­er, der im Inter­net irgen­dein Kle­in­stz­i­tat ein­er Zeitung veröf­fentlicht, abgemah­nt wird.

Wenn man bei Zeitun­gen schaut, liest man so etwas, dass es darum gin­ge, ob Ver­lage Such­maschi­nen ihre Texte kosten­los zur Ver­fü­gung stellen müssten, wie hier bei der Axel-Springer-Zeitung Die WELT. Darum geht es über­haupt nicht und das wird der Autor Ulrich Clauß auch sicher­lich sach­lich richtig aus­drück­en kön­nen, wenn er denn wollte. Will er aber schein­bar nicht. Bei Die WELT geht eben die Wahrheit flöten, wenn es um die Eigen­in­ter­essen geht. Das ist übri­gens genau das, was bei dieser Zeitung Lucas Wiegel­mann Google vor­wirft. Da wirft ein Hütchen­spiel­er dem anderen vor, er würde betrü­gen. Wie lustig.

Witzig sieht es auch beim Han­dels­blatt aus. Da wird vor der Nachricht, dass deren Chefredak­teur das Leis­tungss­chutzrecht für unauswe­ich­lich hält, eine Google-Wer­be­fläche geschal­tet, durch die das Han­dels­blatt Wer­beein­nah­men bekommt, falls da jemand draufk­lickt. Und als Wer­bung schal­tet Google die eigene Kam­pagne gegen das Leistungsschutzrecht:

Bei CDU/CSU und FDP glauben immer noch einige, dass Google im Fall eines Leis­tungss­chutzrecht Geld an Ver­leger zahlen würde. Davon ist nicht auszuge­hen. Google braucht die Ver­leger nicht. Sie kann auf ihre Seit­en verzicht­en und würde dies auch tun, wenn das Ver­linken wie bish­er Geld kosten würde. Aber was für ein Schaden wäre es für kleine Zeitun­gen wie der IVZ, wenn sie nicht mehr bei Google gelis­tet wer­den wür­den? Damit wäre schlimm­sten­falls der Zug abge­fahren, Wer­beanzeigen auf der eige­nen Seite ver­mark­ten zu kön­nen — man ist ja nicht mal durch Google erreichbar. 

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Siegfried Kauder nennt Leistungsschutzrecht Mogelpackung

Vor fast 8 Monat­en habe ich geunkt, dass die Umset­zung des Leis­tungss­chutzrechts vielle­icht noch daran scheit­ert, dass irgend­wann einem CDU-Poli­tik­er ein­leucht­en wird, wie lächer­lich es ist. Und voilá: Siegfried Kaud­er übern­immt die Rolle:

Siegfried Kaud­er, Vor­sitzen­der des Recht­sauss­chuss­es des Bun­destags, hat den Geset­zen­twurf der Bun­desregierung für ein Leis­tungss­chutzrecht für Online-Pres­sein­halte als “Taschen­spiel­er­trick” beze­ich­net. Es soll­ten Gewinne eines Konz­erns abgeschöpft und anderen zuge­führt wer­den, was eigentlich nur über eine Art Google-Steuer gin­ge, erk­lärte der CDU-Poli­tik­er am Mittwoch auf ein­er Diskus­sion auf Ein­ladung des Ver­bands der deutschen Inter­netwirtschaft eco.

Genau das erzählen die Kri­tik­er des Leis­tungss­chutzrechts seit 2 Jahren.

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Die Klientelpolitik der Bundesregierung

Man darf das Lachen bei der CDU nicht vergessen. Wis­sen Sie noch, wie Karl-Josef Lau­mann durchs Reck­er Ascher­mittwochszelt gebrüllt hat, die CDU sei ger­ade keine Klien­tel­partei? Ich gebe mal zu, dass dieser Begriff weit aus­gelegt wer­den kann, aber es sei mal festzuhal­ten, dass die CDU natür­lich Klien­telpoli­tik betreibt:

Die Bun­desregierung aus CDU, CSU und FDP hat den Ver­la­gen das Leis­tungss­chutzrecht geschenkt. Dieses bein­hal­tet folgendes:

Gewerbliche Anbi­eter im Netz, wie Such­maschi­nen­be­treiber und News-Aggre­ga­toren, sollen kün­ftig für die Ver­bre­itung von Presseerzeug­nis­sen (wie Zeitungsar­tikel) im Inter­net ein Ent­gelt an die Ver­lage zahlen.

Die Krux ist, dass diese Presseerzeug­nisse ohne Such­maschi­nen kaum gefun­den wer­den. Z.B. Google News zeigt Links zu Presse­bericht­en samt Kurzauszü­gen an. Das soll kün­ftig Geld kosten, auch wenn Google selb­st kein Geld mit dieser Seite ver­di­ent und die Ver­lage durch einen kleinen Code ein­stellen kön­nen, dass sie nicht von Google angezeigt werden.

Die Bun­desregierung fol­gt also der kru­den Logik, dass Inter­net­seit­en, die Zeitungs­seit­en ver­linken und so zu höheren Seit­e­naufrufen brin­gen, Geld für Kurzauszüge zahlen, was sich nur dann ren­tierte, wenn mit diesen Kurzauszü­gen irgend­wie Geld ver­di­ent wer­den würde.

Wer so argu­men­tiert, kön­nte auch geset­zlich fes­thal­ten, dass die Wer­be­treiben­den bei RTL von RTL Geld bekom­men, weil RTL ihre Wer­bung zeigt. Jeden­falls: Über diese Klien­telpoli­tik wer­den sie in den Zeitun­gen keine kri­tis­chen Artikel find­en — da wette ich drauf.

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