Eine Anmelderin der Demonstrationen gegen Coronaschutzmaßnahmen ist vom Amtsgericht zu einer Zahlung von 2100€ verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte durch einen Status auf ihrem Handy unzulässig verfassungsfeindliche Symbole veröffentlicht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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