Man darf das Lachen bei der CDU nicht vergessen. Wissen Sie noch, wie Karl-Josef Laumann durchs Recker Aschermittwochszelt gebrüllt hat, die CDU sei gerade keine Klientelpartei? Ich gebe mal zu, dass dieser Begriff weit ausgelegt werden kann, aber es sei mal festzuhalten, dass die CDU natürlich Klientelpolitik betreibt:
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP hat den Verlagen das Leistungsschutzrecht geschenkt. Dieses beinhaltet folgendes:
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.
Die Krux ist, dass diese Presseerzeugnisse ohne Suchmaschinen kaum gefunden werden. Z.B. Google News zeigt Links zu Presseberichten samt Kurzauszügen an. Das soll künftig Geld kosten, auch wenn Google selbst kein Geld mit dieser Seite verdient und die Verlage durch einen kleinen Code einstellen können, dass sie nicht von Google angezeigt werden.
Die Bundesregierung folgt also der kruden Logik, dass Internetseiten, die Zeitungsseiten verlinken und so zu höheren Seitenaufrufen bringen, Geld für Kurzauszüge zahlen, was sich nur dann rentierte, wenn mit diesen Kurzauszügen irgendwie Geld verdient werden würde.
Wer so argumentiert, könnte auch gesetzlich festhalten, dass die Werbetreibenden bei RTL von RTL Geld bekommen, weil RTL ihre Werbung zeigt. Jedenfalls: Über diese Klientelpolitik werden sie in den Zeitungen keine kritischen Artikel finden — da wette ich drauf.
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Ich hoffe ja, dass Google & Co konsequent sind und ein Exempel statuieren. Die Online-Ausgaben der Zeitungen, deren Verlagshäuser das Gesetz geschrieben haben, einfach mal für ein Quartal aus dem Index nehmen.
Ich glaube ja noch nicht so ganz, dass dieses Gesetz so einfach durchgezogen wird, es sind ja auch noch Netzpolitiker in CDU, CSU und FDP. Die erkennen schon, wie lächerlich diese Sache ist. Vom REst darf man sich überraschen lassen.