Die gestohlene Zeit wäre ein besserer Titel dieser Neuauflage des doch eher platten Buches Die Machtfrage. Die These des zwischenzeitlichen Handelsblattchefredakteurs der Wahlenthaltung als politischem Statement taugt, was das Wecken des thematischen Interesses betrifft, keine 2 Minuten, da Wahlenthaltung eher Ausdruck des eigenen Desinteresses oder Resignierens ist. Steingart erreicht qualitativ nicht mal die Tiefe einer solchen Einschätzung, sondern plappert effekthaschend, aber wenig gebildet vor sich hin.
Planung eines rechten Schulungszentrums im Münsterland
Die Lokalzeit Münsterland berichtet über Planungen bezüglich eines rechten Schulungszentrums im Münsterland im Umkreis der Partei Die Rechte. Es wird bezweifelt, dass die finanziellen Möglichkeiten hierzu gegeben sind, aber das Ansinnen wird ernst genommen.
Die Gruppe ist neben einer anonymen Internetseite unter Facebook aktiv, dort fand ich unter den Gefälltmirern aber auf Anhieb nicht einmal eine einzige Person aus dem Münsterland. Wohl eher eine Luftnummer.
Bundestagscopyundpaste
Mir hat mal jemand von der SPD erzählt, ich solle das mit der Meinungsfindung von Mandatsträgern bloß nicht zu ernst nehmen. Das verhalte sich so: Da kommt morgens ein Fax rein und dann weiß man, was für eine Meinung man zu haben hat.
Dieter Jasper war mal so freundlich und hat quasi genau so ein Fax online gestellt — und seinen Namen drunter gesetzt. Als ob er da irgendwas dran geschrieben hätte. Andere bemühen sich da wenigstens etwas.
Das richtig Peinliche an dieser Erklärung ist, dass ganze Sätze aus der Erklärung der Grünen zum Antrag gegen die Wasserprivatisierung übernommen werden, wobei die CDU gegen diesen Antrag stimmt — auch wenn man natürlich inhaltlich gänzlich dafür ist. Die geben sich nicht einmal mehr Mühe beim Wählerverarschen.
Bi us … de niege Footgängerzone
Watt les ik daor in de Kaasblatt? De Footgängerzone van Büren wullt umstaltet wern un niege Steene kregen. Hefft ji de niege Steene van´t vorleest Jaohr Kermes weer schier kregen?
Ik heb hinten up´n Hoff een Fuder ole Steene liggen. Künnt ji wull hebben!
Dann kan ik de niege Steene, de för de Footgängerzone wern, biäter för mien niege Swienestall un de Siloplatte nehmen, die ik up de Plaggen van Overmeyer bouen wull. De ole Steene, die doar liggen, wullt ik als Ünnergründ maken un dann kan ji up de Plaggen plastern! Een niege Swienestall in de Innenstadt van Büren is biäter dan die Huus van de Holländer. Dat ward eh nix wern. Kan ik auk biäter integreern in de Stadtbeeld. De Dong van de Swiene kan ik ja doar de Kiörtelbiäke loopen laten … wern de niege Steene auk schier van.
Neu im Bücherschrank(28): David Safier — Mieses Karma
Dass auf solche Schinken “Bestseller”-Aufkleber draufgepappt wird, hat halt nichts mit der Qualität, sondern eher mit den quantitativen Verkaufszahlen zu tun.
Vom Sprachniveau her ist das Werk zwar nicht sonderlich schlecht, aber gänzlich unüberraschend und seicht geschrieben. Man muss nicht nachdenken, wenn man das liest. Wenn man gar die Buchdeckelbeschreibung liest, kann man an jeder Stelle des Buches einsteigen und weiß nach wenigen Sekunden, an welcher Stelle der Geschichte man sich gerade befindet. Wer’s braucht.
Karl-Josef Laumann über die Homo-Ehe
Du, weißt, dass du eine Debatte verloren hast, wenn du so etwas von dir geben musst:
Die CDU fördert demnach Familien, aber nicht Sexualität? Versuchen Sie einmal, einen Satz zu formulieren, der mit all seinen Implikationen noch lächerlicher klingt.
Ich meine, irgendwie ist ja das Weltbild sympatisch, dass man grundsätzlich erst einmal davon ausgeht, dass Sexualität und Ehe grundverschiedene Dinge sind, die nichts miteinander zu tun haben. Viele, die heiraten, werden ja von dieser Sachlage völlig überrascht.
Aber wie zum Teufel sollte dass denn aussehen, wenn man Sexualität fördern würde? Indem man Schwulen einen 10er in den Slip steckt? Laumann hat übrigens direkt nach dieser Stellungnahme vor der ZDF-Kamera das einzig Richtige gemacht: Die Füße in die Hand genommen und einen polnischen Abgang hingelegt. Zu so einer Aussage will man ja auch nicht freiwillig noch befragt werden. Das wird nur noch peinlicher.
Helene-Fischer-Double covert Lady Gaga
… auf einer Bühnenattrappe neben einer Tanzmariechenimitation. Sollte man gesehen haben. So tanze ich auch immer. In derselben Tischdecke.
Wie die IVZ Plagiate einbaut
Angeblich befürwortet auch die IVZ das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wobei ich nicht weiß, worauf diese Liste beruht. Dazu will nicht ganz passen, wie die IVZ scheinbar online Plagiate als eigene Qualitätsarbeit kennzeichnet.
Gestern brachte die IVZ online diesen Artikel über einen randalierenden Jugendlichen in der Innenstadt von Ibbenbüren auf ihrer Internetseite, gut platziert im Bilderwechselrahmen. Unter dem Artikel wird zwar kein Autor angegeben, dafür ist zu lesen
Dieser Beitrag in IVZ-aktuell ist ein Produkt der IVZ-Redaktion.
Falls Sie nun darunter verstehen, dass irgendein Satz in diesem Beitrag von jemandem in der IVZ-Redaktion geschrieben wurde: Pustekuchen. Offensichtlich stammt der Text vom Presseportal der Polizei Steinfurt und ist hier zu finden. Dieser Beitrag ist wohl eher ein Produkt von Copy & Paste.
Warum das Leistungsschutzrecht de facto eher ein Verlagszitierverbotsgesetz ist
Es wäre sicherlich alles andere als erwartbar gewesen, wenn unser Dieter dem Leistungsschutzrecht nicht zugestimmt hätte — so wie er dem Antrag gegen die Privatisierung von Wasser nicht zugestimmt hat. Hinterbänkler orientieren sich eh meist an den Vorgaben der eigenen Fraktion. Wobei es beim Leistungsschutzrecht so recht auch nichts mehr zu verstehen gab.
Zunächst war das Leistungsschutzrecht von Verlegern eingefordert und als Plan in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, um Gewinne von Google an die Verleger weiterleiten zu können. Durch die Veränderung des Leistungsschutzrechts, demnach wenige Worte und Kurzpassagen weiterhin frei möglich sein sollen, fällt de facto Google nicht mehr unter dieses Gesetz, denn Google verwendet nur Kurzpassagen der Länge von 160 Zeichen.
In der heutigen Debatte haben es Politiker von CDU und FDP nicht einmal vermocht, anzugeben, wie das Gesetz in der Praxis funktionieren soll und auf welche Anwendungsfälle es überhaupt geht, wo Google doch herausfällt. Das kann man so auch bei Peter Tauber, MdB für die CDU, nachlesen.
Auch Dagmar Wöhrl, MdB der CSU, kann dem Leistungsschutzrecht nichts abgewinnen:
Auch wenn ich die Debatte für notwendig erachte und Verständnis für die unterschiedlichen Positionen und Interessen habe, kann ich das Leistungsschutzrecht nicht vertreten und den darum betriebenen Lobbyismus will ich nicht unterstützen – weder als Bundestagsabgeordnete, noch als Juristin und schon gar nicht als Silver Surferin!
Rechtliche Konsequenzen
Möglicherweise wird es durch das Leistungsschutzrecht zu Klagen kommen, wenn Verlagstexte wie auch immer zitiert werden, denn das auch in Frage kommende Zitatrecht greift nur bei selbständigen Texten, die das Zitat mit eigener Interpretation verwenden. Klagen werden ja nicht gestellt, wenn die Lage eindeutig ist, sondern auch bei Verdacht auf eine gewinnbare Klage. Und da das Leistungsschutzrecht überhaupt nicht klar macht, in welchem Fall es zum Zuge kommt und in welchem nicht, könnte es zu diversen juristischen Spitzfindigkeiten kommen. Konsequenterweise sollte man, will man juristischen Auseinandersetzungen möglichst sicher aus dem Weg gehen, auf das Zitieren von Verlagsinhalten verzichten — auch in Facebook-Profilen. Denn was ein Newsaggregator, der im Internet nach Nachrichten sucht, und gegen die Verlage, wer immer darunter zu zählen ist, klagen darf, das weiß niemand so genau.
Dass den eigentlichen Urhebern mit diesem Gesetz nicht geholfen ist, beschreibt ZAPP:
Lars Klingbeil von der SPD hat eine gut verständliche Rede für die Opposition im Deutschen Bundestag gebracht, die sich in Teilen mit den Ansichten Dagmar Wöhrls deckt, und auch viele Punkte der generellen Diskussion aufnimmnt:
Man darf demnach gespannt sein, ob die SPD Wort hält und das Gesetzvorhaben stoppen wird.
Das Elternrecht
Markus Pieper, EU-Parlamentarier aus dem Münsterland, hat sich als einer der wenigen mal getraut, auf den Punkt zu bringen, wie die konservative Position der CDU zum Elternrecht aussieht:
Kinder haben gottgegebenes Recht auf Vater und Mutter. Niemand ein Recht auf Kinder.
Gut, wenn man Gott in Spiel bringt, hat man keine sonderlich große Diskussionsbasis. Versuchen wir es mal mit einem etwas zugänglicheren Mann: Immanuel Kant.
Bei Kant ist eine Sorgepflicht der Eltern für ihre Kinder dadurch gegeben, dass sie es gewesen sind, die ihre Kinder ohne deren Einwilligung in die Welt gesetzt haben. Damit haben Eltern ein ethisches, wie juridisches Recht zur Erziehung ihrer Kinder, wie die ethische Pflicht (aber nicht eine juridische) hierzu. Kinder sind bei Kant keine Rechtspersonen, daher kommt bei ihm nicht vor, dass diese bestimmte Rechte hätten. Wie sollte ein Kind auch das angebliche Recht auf einen Vater in Anspruch nehmen, wenn dieser gestorben oder unaufindbar ist?
Sicherlich hat Kant bei Eltern an Vater und Mutter gedacht. Aber die Begründung der Rechte und Pflichten von Eltern liegt nicht in ihren biologischen Attributen:
da das Erzeugte eine Person ist, und es unmöglich ist, sich von der Erzeugung eines mit Freiheit begabten Wesens durch eine physische Operation einen Begriff zu machen*): so ist es eine in praktischer Hinsicht ganz richtige und auch nothwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt und eigenmächtig in sie herüber gebracht haben; für welche That auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem ihrem Zustande zufrieden zu machen.
Wäre es demnach denkbar, dass der Beschluss, ein Kind in die Welt zu setzen, von zwei gleichgeschlechtlichen Menschen aus geht, so wie er von leiblichem Vater und leiblicher Mutter ausgeht?
Ja. Das ist derselbe Fall wie bei der künstlichen Befruchtung. Auf die Idee, den gesetzlichen Eltern eines so gezeugten Kindes, eheliche Rechte zu entziehen, ist auch noch niemand gekommen.
Bei Kant ist das Elternrecht ethisch begründet, nicht juridisch, nicht biologisch und nicht religiös. Juridische, biologische und religiöse Umstände mag es geben, sie rütteln aber nicht an der ehtischen Begründung des Elternrechts, weil man es hier mit verantwortlichen Erwachsenen zu tun hat.
Kant wendet sich implizit gegen Piepers Rede vom Gott gegebenen Elternrecht, weil Kinder Wesen sind, denen es möglich sein wird, freie Entscheidungen zu treffen, wobei es für den Menschen unmöglich zu denken ist, dass die Möglichkeit zu freien Entscheidung auf eine physische Ursache zurückführbar wäre,
*) Selbst nicht, wie es möglich ist, daß Gott freie Wesen erschaffe; denn da wären, wie es scheint, alle künftige Handlungen derselben, durch jenen ersten Act vorherbestimmt, in der Kette der Naturnothwendigkeit enthalten, mithin nicht frei. Da sie aber (wir Menschen) doch frei sind, beweiset der kategorische Imperativ in moralisch praktischer Absicht, wie durch einen Machtspruch der Vernunft, ohne daß diese doch die Möglichkeit dieses Verhältnisses einer Ursache zur Wirkung in theoretischer begreiflich machen kann, weil beide übersinnlich sind.