Angeblich befürwortet auch die IVZ das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wobei ich nicht weiß, worauf diese Liste beruht. Dazu will nicht ganz passen, wie die IVZ scheinbar online Plagiate als eigene Qualitätsarbeit kennzeichnet.
Gestern brachte die IVZ online diesen Artikel über einen randalierenden Jugendlichen in der Innenstadt von Ibbenbüren auf ihrer Internetseite, gut platziert im Bilderwechselrahmen. Unter dem Artikel wird zwar kein Autor angegeben, dafür ist zu lesen
Dieser Beitrag in IVZ-aktuell ist ein Produkt der IVZ-Redaktion.
Falls Sie nun darunter verstehen, dass irgendein Satz in diesem Beitrag von jemandem in der IVZ-Redaktion geschrieben wurde: Pustekuchen. Offensichtlich stammt der Text vom Presseportal der Polizei Steinfurt und ist hier zu finden. Dieser Beitrag ist wohl eher ein Produkt von Copy & Paste.
