Günter Benning: Ibbenbüren — das Herz aus Anthrazit

Das 10. Lied über Ibben­büren in dieser Rubrik kommt von Gün­ter Ben­ning. Textlich diskutabel, auf Ibben­büren lässt’s sich halt nicht ein­fach reimen, aber gesan­glich und instru­men­tal­isch einwandfrei:

Weiterlesen

Das Elternrecht

Markus Pieper, EU-Par­la­men­tari­er aus dem Mün­ster­land, hat sich als ein­er der weni­gen mal getraut, auf den Punkt zu brin­gen, wie die kon­ser­v­a­tive Posi­tion der CDU zum Eltern­recht aussieht:

Kinder haben gottgegebenes Recht auf Vater und Mut­ter. Nie­mand ein Recht auf Kinder.

Gut, wenn man Gott in Spiel bringt, hat man keine son­der­lich große Diskus­sions­ba­sis. Ver­suchen wir es mal mit einem etwas zugänglicheren Mann: Immanuel Kant.

Bei Kant ist eine Sorgepflicht der Eltern für ihre Kinder dadurch gegeben, dass sie es gewe­sen sind, die ihre Kinder ohne deren Ein­willi­gung in die Welt geset­zt haben. Damit haben Eltern ein ethis­ches, wie juridis­ches Recht zur Erziehung ihrer Kinder, wie die ethis­che Pflicht (aber nicht eine juridis­che) hierzu. Kinder sind bei Kant keine Rechtsper­so­n­en, daher kommt bei ihm nicht vor, dass diese bes­timmte Rechte hät­ten. Wie sollte ein Kind auch das ange­bliche Recht auf einen Vater in Anspruch nehmen, wenn dieser gestor­ben oder unaufind­bar ist?

Sicher­lich hat Kant bei Eltern an Vater und Mut­ter gedacht. Aber die Begrün­dung der Rechte und Pflicht­en von Eltern liegt nicht in ihren biol­o­gis­chen Attributen:

da das Erzeugte eine Per­son ist, und es unmöglich ist, sich von der Erzeu­gung eines mit Frei­heit begabten Wesens durch eine physis­che Oper­a­tion einen Begriff zu machen*): so ist es eine in prak­tis­ch­er Hin­sicht ganz richtige und auch noth­wendi­ge Idee, den Act der Zeu­gung als einen solchen anzuse­hen, wodurch wir eine Per­son ohne ihre Ein­willi­gung auf die Welt geset­zt und eigen­mächtig in sie herüber gebracht haben; für welche That auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem ihrem Zus­tande zufrieden zu machen. 

Wäre es dem­nach denkbar, dass der Beschluss, ein Kind in die Welt zu set­zen, von zwei gle­ichgeschlechtlichen Men­schen aus geht, so wie er von leib­lichem Vater und leib­lich­er Mut­ter ausgeht?

Ja. Das ist der­selbe Fall wie bei der kün­stlichen Befruch­tung. Auf die Idee, den geset­zlichen Eltern eines so gezeugten Kindes, ehe­liche Rechte zu entziehen, ist auch noch nie­mand gekommen.

Bei Kant ist das Eltern­recht ethisch begrün­det, nicht juridisch, nicht biol­o­gisch und nicht religiös. Juridis­che, biol­o­gis­che und religiöse Umstände mag es geben, sie rüt­teln aber nicht an der ehtis­chen Begrün­dung des Eltern­rechts, weil man es hier mit ver­ant­wortlichen Erwach­se­nen zu tun hat.

Kant wen­det sich impliz­it gegen Piepers Rede vom Gott gegebe­nen Eltern­recht, weil Kinder Wesen sind, denen es möglich sein wird, freie Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, wobei es für den Men­schen unmöglich zu denken ist, dass die Möglichkeit zu freien Entschei­dung auf eine physis­che Ursache zurück­führbar wäre,

*) Selb­st nicht, wie es möglich ist, daß Gott freie Wesen erschaffe; denn da wären, wie es scheint, alle kün­ftige Hand­lun­gen der­sel­ben, durch jenen ersten Act vorherbes­timmt, in der Kette der Naturnoth­wendigkeit enthal­ten, mithin nicht frei. Da sie aber (wir Men­schen) doch frei sind, beweiset der kat­e­gorische Imper­a­tiv in moralisch prak­tis­ch­er Absicht, wie durch einen Macht­spruch der Ver­nun­ft, ohne daß diese doch die Möglichkeit dieses Ver­hält­niss­es ein­er Ursache zur Wirkung in the­o­retis­ch­er begrei­flich machen kann, weil bei­de übersinnlich sind. 

Weiterlesen

Eine Busfahrt, die ist lustig

Diese merk­würdi­ge Ser­vice­berichter­stat­tung der IVZ muss auch mal fest­ge­hal­ten wer­den: Da berichtet man heute von ein­er Saer­beck­erin, die ange­blich für ihren Weg zur Arbeit statt 40 Minuten mit dem Auto bis zu 2 Stun­den mit dem S50 und der Bahn braucht. Unter welchen Umstän­den der Weg 2 Stun­den dauert, ver­rät der Text nicht. Das verwundert.

Die Saer­beck­erin fährt — so der Text — mor­gens so nach Ibben­büren, dass sie um halb 9 am Bus­bahn­hof ist und von dort den Zug, der laut Plan passend abfährt, um halb 9 nimmt. Aber ange­blich sei der S50 mor­gens immer ver­spätet. Ich weiß ja nicht, ob das der Grund sein soll, weswe­gen die Dame 2 Stun­den für den Weg braucht, aber der näch­ste Zug nach Osnabrück um diese Uhrzeit kommt um 8.53 Uhr. Das ist eine Verzögerung von 25 Minuten — mehr aber auch nicht. Eine solche Ver­spä­tung kann Aut­o­fahrern auch leicht unterkom­men. Deswe­gen ein solch­er Artikel?

Ein zweit­er Kri­tikpunkt ist die ange­bliche Über­fül­lung im S50 am Nach­mit­tag wegen Schülern. Das ver­wun­dert etwas. Ich gehe mal davon aus, dass die Verbindun­gen um 12.30 Uhr und um 13.30 Uhr mit­tags gen­nant wer­den soll­ten, und die danach nach­mattags. Die mit­taglichen Verbindun­gen sind in der Tat sehr stark von Schülern genutzt. Nach­mit­tags sind zwar auch Schüler unter­wegs, der Großteil der S50-Fahrgäste sind aber, so wie ich es bis­lang mit­bekom­men habe, Beruf­spendler. Ich nutze den Bus selb­st ziem­lich regelmäßig, weil man mehr von der Land­schaft im Teck­len­burg­er Land zu sehen bekommt als im Zug, der weniger Zeit braucht nach Mün­ster, und weil man nicht so stark vom Zug­per­son­al und anderen Fahrgästen gestört wird.

Lange Rede kurz­er Sinn: Eine Über­fül­lung, so dass jemand ste­hen musste, ist mir im S50 noch nicht untergekom­men. Vielle­icht hätte man bei der IVZ sich ja auch ein­mal selb­st ein Bild machen sollen, indem man mal mit dem S50 nach Saer­beck fährt — was immer die Prob­leme von Saer­beck­ern in der IVZ zu suchen haben. Aber gut, damit verärg­ert man keine Abonnenten.

Witzig ist ja, dass der RVM-Sprech­er ein­räumt, dass ihm zur Beurteilung der Sach­lage die Fak­ten fehlten. Der IVZ hat das nicht so viel ausgemacht.

Weiterlesen

Ratschläge, die die Welt nicht braucht: Facebook-Tipps in der IVZ

Ich hat­te schon ein­mal richtig nervi­gen Ärg­er mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen. Damals wandte ich mich an einen Urhe­ber­recht­sex­perten, und wenn ich lese, was in diesem Artikel in der IVZ zu den aktuellen Schwierigkeit­en mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen auf Face­book ste­ht, bin ich glück­lich, keine Hil­fe in Ibben­büren gesucht zu haben. Der Experte dort meint,

Ste­ht ein Link auf mein­er Seite, bin ich als Täter oder Stör­er ein­er Urhe­ber­rechtsver­let­zung anzusehen

Falsch. Links zu Inhal­ten, die gegen Urhe­ber­rechte ver­stoßen, machen wed­er den Ver­link­enden noch den Ver­ant­wortlichen ein­er Face­book-Pin­nwand (s.u.) schlechthin zum Täter oder Stör­er.

Dem Geg­n­er der Forderung kann man zunächst ein­mal über den Anwalt eine Abmah­nung schick­en. Das kostet den Geg­n­er nor­maler­weise einige Hun­dert Euro – also das Hon­o­rar des Anwalts.

Hier wird ein falsch­er Ein­druck erweckt: Die Abmah­nung ist für Pri­vat­nutzer, und um die geht es ja in diesem Artikel, auf 100€ gedeck­elt. Nie­mand, der pri­vat abgemah­nt wird, sollte auf Forderun­gen über 100€ einge­hen. Sind die anfal­l­en­den Anwalt­skosten höher, ist das Sache des Abmahnenden.

In der Face­book-Debat­te geht es ja nur ums Anschauen, in der Regel für einen beschränk­ten Kreis von Usern.

Falsch. In der Face­book-Debat­te geht es ger­ade nicht um einen beschränk­ten Kreis von Nutzern, sprich: für fremde Augen ges­per­rte Pro­file, son­dern um öffentliche, für jed­er­mann ein­se­hbare Pro­file. Es wäre schon sehr ver­wun­der­lich, wenn mich ein Fre­und wegen Urhe­ber­rechtsver­let­zung verklagt. 

Aber der größte Lach­er kommt zum Schluss:

Wie kann ich mein Pro­fil abmahn­sich­er machen?

Plegge: Man sollte auf das Bauchge­fühl hören. Das sagt einem schon, was erlaubt ist und was nicht.

Falsch. Ich sollte ein­fach mein Pro­fil absper­ren, mein Pro­fil aus der Google-Suche ent­fer­nen, ich kann die einzel­nen Beiträge auf mein­er Pin­nwand für jeden Beitrag nur für eine geschlossene Betra­chter­gruppe ein­se­hbar und damit nicht weit­erteil­bar machen, oder ganz grund­sät­zlich Face­book nur mit einem Pseu­do­nym nutzen. Und wenn danach noch Bedarf ist, kann ich ja mal auf mein Bauchge­fühl hören.

Zudem erweckt der Sprech­er im Video unter dem Text den Ein­druck, ein Face­book-Nutzer hafte jed­erzeit für Inhalte Fremder auf der eige­nen Facebook-Pinwand:

Dadurch, dass das besagte Bild auf meine Pin­nwand gestellt wird — und sei es auch nur als brief­marken­großes Thumb­nail — dadurch wird es ein Inhalt auf mein­er Seite und ich bin für die Urhe­ber­rechte verantwortlich.

Ja, das ist übri­gens total sin­nvoll, dass Anwälte bevor sie Anwalt wer­den, Jura studiert haben, son­st kommt da so ein Geschwätz bei rum. Natür­lich bin ich nicht für das Urhe­ber­recht eines Gegen­stands ver­ant­wortlich, nur weil irgend­je­mand ihn auf meine Face­book-Pin­nwand stellt. Das wäre ja noch schön­er. Auch für eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung auf mein­er Face­book-Pin­nwand durch Fremde hafte ich nur bei pos­i­tiv­er Ken­nt­nis der Rechtsver­let­zung.

Unterm Strich: Ein fürchter­lich­er Artikel — wed­er Jour­nal­is­ten, noch Experte sind sach­lich auf der Höhe.

Weiterlesen

Guten Rutsch in 2013!

Das Jahr neigt sich deut­lich dem Ende ent­ge­gen und ich darf von hier aus allen Lesern dieser Seite einen guten Rutsch wün­schen. Ich danke für die Aufmerk­samkeit, die diesen Tex­ten, Bildern und Videos zu Teil wurde, hoffe, alle bleiben uns und mir gewogen und wir lesen uns weit­er über die Kleinigkeit­en des All­t­ags, die weit­er­hin aufgeschnappt werden.

Weiterlesen

Hamburger mit Pommes, Luxorgrill

In diesem Imbiss an der Roßs­traße wird über den Preis gear­beit­et: Ham­burg­er mit Pommes für 3,75€. Die Pom­mis sind etwas lab­brig, aber nicht fettdurchtränkt, die Brötchen­hälften sind etwas erwärmt, aber auch nicht getoast­et. Was immer zwis­chen Fleisch und Brötchen­hälfte ist, kommt geschmack­lich kaum zum Zuge. Dafür sät­tigt das Ganze. Kann man essen, hab ich schon woan­ders deut­lich schlechter serviert bekommen.

Pommes Frites 3 von 5, Ham­burg­er 2 von 5 ergibt 3,5 von 5 Sternen.

Weiterlesen
1 2 3 23