Tom Bikonkav schnallt eine Kamera auf sein ferngesteuertes Auto und heizt über den Dirtpark:
Günter Benning: Ibbenbüren — das Herz aus Anthrazit
Das 10. Lied über Ibbenbüren in dieser Rubrik kommt von Günter Benning. Textlich diskutabel, auf Ibbenbüren lässt’s sich halt nicht einfach reimen, aber gesanglich und instrumentalisch einwandfrei:
oberkellnerNR1 — Heut fahren wir zur Sommerrodelbahn
Der oberkellnerNR1 hat Ricky Rickermann gecovert oder übersungen oder wie man es nennen will. Hab mich anfangs etwas erschreckt, aber schaut selbst:
Ich versuche euch in diesem Video den schönsten Ort der Welt näher zu bringen!
Dann vielleicht doch lieber das Original.
Das Elternrecht
Markus Pieper, EU-Parlamentarier aus dem Münsterland, hat sich als einer der wenigen mal getraut, auf den Punkt zu bringen, wie die konservative Position der CDU zum Elternrecht aussieht:
Kinder haben gottgegebenes Recht auf Vater und Mutter. Niemand ein Recht auf Kinder.
Gut, wenn man Gott in Spiel bringt, hat man keine sonderlich große Diskussionsbasis. Versuchen wir es mal mit einem etwas zugänglicheren Mann: Immanuel Kant.
Bei Kant ist eine Sorgepflicht der Eltern für ihre Kinder dadurch gegeben, dass sie es gewesen sind, die ihre Kinder ohne deren Einwilligung in die Welt gesetzt haben. Damit haben Eltern ein ethisches, wie juridisches Recht zur Erziehung ihrer Kinder, wie die ethische Pflicht (aber nicht eine juridische) hierzu. Kinder sind bei Kant keine Rechtspersonen, daher kommt bei ihm nicht vor, dass diese bestimmte Rechte hätten. Wie sollte ein Kind auch das angebliche Recht auf einen Vater in Anspruch nehmen, wenn dieser gestorben oder unaufindbar ist?
Sicherlich hat Kant bei Eltern an Vater und Mutter gedacht. Aber die Begründung der Rechte und Pflichten von Eltern liegt nicht in ihren biologischen Attributen:
da das Erzeugte eine Person ist, und es unmöglich ist, sich von der Erzeugung eines mit Freiheit begabten Wesens durch eine physische Operation einen Begriff zu machen*): so ist es eine in praktischer Hinsicht ganz richtige und auch nothwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt und eigenmächtig in sie herüber gebracht haben; für welche That auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem ihrem Zustande zufrieden zu machen.
Wäre es demnach denkbar, dass der Beschluss, ein Kind in die Welt zu setzen, von zwei gleichgeschlechtlichen Menschen aus geht, so wie er von leiblichem Vater und leiblicher Mutter ausgeht?
Ja. Das ist derselbe Fall wie bei der künstlichen Befruchtung. Auf die Idee, den gesetzlichen Eltern eines so gezeugten Kindes, eheliche Rechte zu entziehen, ist auch noch niemand gekommen.
Bei Kant ist das Elternrecht ethisch begründet, nicht juridisch, nicht biologisch und nicht religiös. Juridische, biologische und religiöse Umstände mag es geben, sie rütteln aber nicht an der ehtischen Begründung des Elternrechts, weil man es hier mit verantwortlichen Erwachsenen zu tun hat.
Kant wendet sich implizit gegen Piepers Rede vom Gott gegebenen Elternrecht, weil Kinder Wesen sind, denen es möglich sein wird, freie Entscheidungen zu treffen, wobei es für den Menschen unmöglich zu denken ist, dass die Möglichkeit zu freien Entscheidung auf eine physische Ursache zurückführbar wäre,
*) Selbst nicht, wie es möglich ist, daß Gott freie Wesen erschaffe; denn da wären, wie es scheint, alle künftige Handlungen derselben, durch jenen ersten Act vorherbestimmt, in der Kette der Naturnothwendigkeit enthalten, mithin nicht frei. Da sie aber (wir Menschen) doch frei sind, beweiset der kategorische Imperativ in moralisch praktischer Absicht, wie durch einen Machtspruch der Vernunft, ohne daß diese doch die Möglichkeit dieses Verhältnisses einer Ursache zur Wirkung in theoretischer begreiflich machen kann, weil beide übersinnlich sind.
Eine Busfahrt, die ist lustig
Diese merkwürdige Serviceberichterstattung der IVZ muss auch mal festgehalten werden: Da berichtet man heute von einer Saerbeckerin, die angeblich für ihren Weg zur Arbeit statt 40 Minuten mit dem Auto bis zu 2 Stunden mit dem S50 und der Bahn braucht. Unter welchen Umständen der Weg 2 Stunden dauert, verrät der Text nicht. Das verwundert.
Die Saerbeckerin fährt — so der Text — morgens so nach Ibbenbüren, dass sie um halb 9 am Busbahnhof ist und von dort den Zug, der laut Plan passend abfährt, um halb 9 nimmt. Aber angeblich sei der S50 morgens immer verspätet. Ich weiß ja nicht, ob das der Grund sein soll, weswegen die Dame 2 Stunden für den Weg braucht, aber der nächste Zug nach Osnabrück um diese Uhrzeit kommt um 8.53 Uhr. Das ist eine Verzögerung von 25 Minuten — mehr aber auch nicht. Eine solche Verspätung kann Autofahrern auch leicht unterkommen. Deswegen ein solcher Artikel?
Ein zweiter Kritikpunkt ist die angebliche Überfüllung im S50 am Nachmittag wegen Schülern. Das verwundert etwas. Ich gehe mal davon aus, dass die Verbindungen um 12.30 Uhr und um 13.30 Uhr mittags gennant werden sollten, und die danach nachmattags. Die mittaglichen Verbindungen sind in der Tat sehr stark von Schülern genutzt. Nachmittags sind zwar auch Schüler unterwegs, der Großteil der S50-Fahrgäste sind aber, so wie ich es bislang mitbekommen habe, Berufspendler. Ich nutze den Bus selbst ziemlich regelmäßig, weil man mehr von der Landschaft im Tecklenburger Land zu sehen bekommt als im Zug, der weniger Zeit braucht nach Münster, und weil man nicht so stark vom Zugpersonal und anderen Fahrgästen gestört wird.
Lange Rede kurzer Sinn: Eine Überfüllung, so dass jemand stehen musste, ist mir im S50 noch nicht untergekommen. Vielleicht hätte man bei der IVZ sich ja auch einmal selbst ein Bild machen sollen, indem man mal mit dem S50 nach Saerbeck fährt — was immer die Probleme von Saerbeckern in der IVZ zu suchen haben. Aber gut, damit verärgert man keine Abonnenten.
Witzig ist ja, dass der RVM-Sprecher einräumt, dass ihm zur Beurteilung der Sachlage die Fakten fehlten. Der IVZ hat das nicht so viel ausgemacht.
Ibbenbürener Klippenlauf 2012
Ratschläge, die die Welt nicht braucht: Facebook-Tipps in der IVZ
Ich hatte schon einmal richtig nervigen Ärger mit Urheberrechtsverletzungen. Damals wandte ich mich an einen Urheberrechtsexperten, und wenn ich lese, was in diesem Artikel in der IVZ zu den aktuellen Schwierigkeiten mit Urheberrechtsverletzungen auf Facebook steht, bin ich glücklich, keine Hilfe in Ibbenbüren gesucht zu haben. Der Experte dort meint,
Steht ein Link auf meiner Seite, bin ich als Täter oder Störer einer Urheberrechtsverletzung anzusehen
Falsch. Links zu Inhalten, die gegen Urheberrechte verstoßen, machen weder den Verlinkenden noch den Verantwortlichen einer Facebook-Pinnwand (s.u.) schlechthin zum Täter oder Störer.
Dem Gegner der Forderung kann man zunächst einmal über den Anwalt eine Abmahnung schicken. Das kostet den Gegner normalerweise einige Hundert Euro – also das Honorar des Anwalts.
Hier wird ein falscher Eindruck erweckt: Die Abmahnung ist für Privatnutzer, und um die geht es ja in diesem Artikel, auf 100€ gedeckelt. Niemand, der privat abgemahnt wird, sollte auf Forderungen über 100€ eingehen. Sind die anfallenden Anwaltskosten höher, ist das Sache des Abmahnenden.
In der Facebook-Debatte geht es ja nur ums Anschauen, in der Regel für einen beschränkten Kreis von Usern.
Falsch. In der Facebook-Debatte geht es gerade nicht um einen beschränkten Kreis von Nutzern, sprich: für fremde Augen gesperrte Profile, sondern um öffentliche, für jedermann einsehbare Profile. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn mich ein Freund wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.
Aber der größte Lacher kommt zum Schluss:
Wie kann ich mein Profil abmahnsicher machen?
Plegge: Man sollte auf das Bauchgefühl hören. Das sagt einem schon, was erlaubt ist und was nicht.
Falsch. Ich sollte einfach mein Profil absperren, mein Profil aus der Google-Suche entfernen, ich kann die einzelnen Beiträge auf meiner Pinnwand für jeden Beitrag nur für eine geschlossene Betrachtergruppe einsehbar und damit nicht weiterteilbar machen, oder ganz grundsätzlich Facebook nur mit einem Pseudonym nutzen. Und wenn danach noch Bedarf ist, kann ich ja mal auf mein Bauchgefühl hören.
Zudem erweckt der Sprecher im Video unter dem Text den Eindruck, ein Facebook-Nutzer hafte jederzeit für Inhalte Fremder auf der eigenen Facebook-Pinwand:
Dadurch, dass das besagte Bild auf meine Pinnwand gestellt wird — und sei es auch nur als briefmarkengroßes Thumbnail — dadurch wird es ein Inhalt auf meiner Seite und ich bin für die Urheberrechte verantwortlich.
Ja, das ist übrigens total sinnvoll, dass Anwälte bevor sie Anwalt werden, Jura studiert haben, sonst kommt da so ein Geschwätz bei rum. Natürlich bin ich nicht für das Urheberrecht eines Gegenstands verantwortlich, nur weil irgendjemand ihn auf meine Facebook-Pinnwand stellt. Das wäre ja noch schöner. Auch für eine Urheberrechtsverletzung auf meiner Facebook-Pinnwand durch Fremde hafte ich nur bei positiver Kenntnis der Rechtsverletzung.
Unterm Strich: Ein fürchterlicher Artikel — weder Journalisten, noch Experte sind sachlich auf der Höhe.
Hundesteuer in Höhe des Hundekots
Guten Rutsch in 2013!
Das Jahr neigt sich deutlich dem Ende entgegen und ich darf von hier aus allen Lesern dieser Seite einen guten Rutsch wünschen. Ich danke für die Aufmerksamkeit, die diesen Texten, Bildern und Videos zu Teil wurde, hoffe, alle bleiben uns und mir gewogen und wir lesen uns weiter über die Kleinigkeiten des Alltags, die weiterhin aufgeschnappt werden.
Hamburger mit Pommes, Luxorgrill
In diesem Imbiss an der Roßstraße wird über den Preis gearbeitet: Hamburger mit Pommes für 3,75€. Die Pommis sind etwas labbrig, aber nicht fettdurchtränkt, die Brötchenhälften sind etwas erwärmt, aber auch nicht getoastet. Was immer zwischen Fleisch und Brötchenhälfte ist, kommt geschmacklich kaum zum Zuge. Dafür sättigt das Ganze. Kann man essen, hab ich schon woanders deutlich schlechter serviert bekommen.
Pommes Frites 3 von 5, Hamburger 2 von 5 ergibt 3,5 von 5 Sternen.