Unserer Nachbarprovinz scheint die Wahl zum Oberbürgermeister im September eine funkelperlende Wahlkampfzeit zu bescheren: Neben dem Kabarettisten Kalle Wefel bewirbt sich nun auch der Schlagersänger Christian Steiffen in Osnabrück und ist vorerst zur Wahl zugelassen worden.
Über sich selbst schreibt der Barde:
In der zweiten Klasse küsste er zum ersten Mal ein Mädchen und bekam einen Kaugummi dafür. Seitdem ist die Liebe sein ständiger Wegbegleiter.
Auch sonst ist die Berichterstattung bei der WN eher im Ungefähren, wie dieser Vorbericht nahelegt:
Der Promotionsausschuss musste übrigens wegen Befangenheit umbesetzt werden. Mitglieder waren ursprünglich der betroffene Doktorvater, Prof. Holznagel als Prodekan der Fakultät, sowie Dekan Prof. Thomas Hoeren, Leiter des ITM. Er war der Zweitgutachter der beiden Doktorarbeiten.
Womöglich kommt die Information, dass Hoeren Zweitgutachter beider Doktorarbeiten gewesen sein soll, von der Seite vroniplag.
Dort finden sich allerdings drei von Holznagel begleitete Doktorarbeiten, bei denen Hoeren nur zweimal Zweitgutachter war. Und diejenige, von der die Münstersche Zeitung schreibt, dass ihr Verfasser gerade seinen Doktorgrad verliert, wurde eben nicht von Hoeren begutachtet. Sprich: Eine von beiden Darstellungen der Zeitungen stimmt nicht.
Plagiieren und spekulieren ist irgendwie nicht so eine gute Kombination.
Irgendwie stellt sich für mich hier die Frage wie so ein Chapter mit 35 Mitgliegern sich ein Clubheim in OS und dann noch eine alte Gaststätte nur für ein paar unregelmäßige Treffen leisten kann.
Die Lokalzeit Münsterland berichtet über Planungen bezüglich eines rechten Schulungszentrums im Münsterland im Umkreis der Partei Die Rechte. Es wird bezweifelt, dass die finanziellen Möglichkeiten hierzu gegeben sind, aber das Ansinnen wird ernst genommen.
Die Gruppe ist neben einer anonymen Internetseite unter Facebook aktiv, dort fand ich unter den Gefälltmirern aber auf Anhieb nicht einmal eine einzige Person aus dem Münsterland. Wohl eher eine Luftnummer.
Mir hat mal jemand von der SPD erzählt, ich solle das mit der Meinungsfindung von Mandatsträgern bloß nicht zu ernst nehmen. Das verhalte sich so: Da kommt morgens ein Fax rein und dann weiß man, was für eine Meinung man zu haben hat.
Dieter Jasper war mal so freundlich und hat quasi genau so ein Fax online gestellt — und seinen Namen drunter gesetzt. Als ob er da irgendwas dran geschrieben hätte. Andere bemühen sich da wenigstens etwas.
Das richtig Peinliche an dieser Erklärung ist, dass ganze Sätze aus der Erklärung der Grünen zum Antrag gegen die Wasserprivatisierung übernommen werden, wobei die CDU gegen diesen Antrag stimmt — auch wenn man natürlich inhaltlich gänzlich dafür ist. Die geben sich nicht einmal mehr Mühe beim Wählerverarschen.
Du, weißt, dass du eine Debatte verloren hast, wenn du so etwas von dir geben musst:
Die CDU fördert demnach Familien, aber nicht Sexualität? Versuchen Sie einmal, einen Satz zu formulieren, der mit all seinen Implikationen noch lächerlicher klingt.
Ich meine, irgendwie ist ja das Weltbild sympatisch, dass man grundsätzlich erst einmal davon ausgeht, dass Sexualität und Ehe grundverschiedene Dinge sind, die nichts miteinander zu tun haben. Viele, die heiraten, werden ja von dieser Sachlage völlig überrascht.
Aber wie zum Teufel sollte dass denn aussehen, wenn man Sexualität fördern würde? Indem man Schwulen einen 10er in den Slip steckt? Laumann hat übrigens direkt nach dieser Stellungnahme vor der ZDF-Kamera das einzig Richtige gemacht: Die Füße in die Hand genommen und einen polnischen Abgang hingelegt. Zu so einer Aussage will man ja auch nicht freiwillig noch befragt werden. Das wird nur noch peinlicher.
Es wäre sicherlich alles andere als erwartbar gewesen, wenn unser Dieter dem Leistungsschutzrecht nicht zugestimmt hätte — so wie er dem Antrag gegen die Privatisierung von Wasser nicht zugestimmt hat. Hinterbänkler orientieren sich eh meist an den Vorgaben der eigenen Fraktion. Wobei es beim Leistungsschutzrecht so recht auch nichts mehr zu verstehen gab.
Zunächst war das Leistungsschutzrecht von Verlegern eingefordert und als Plan in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, um Gewinne von Google an die Verleger weiterleiten zu können. Durch die Veränderung des Leistungsschutzrechts, demnach wenige Worte und Kurzpassagen weiterhin frei möglich sein sollen, fällt de facto Google nicht mehr unter dieses Gesetz, denn Google verwendet nur Kurzpassagen der Länge von 160 Zeichen.
In der heutigen Debatte haben es Politiker von CDU und FDP nicht einmal vermocht, anzugeben, wie das Gesetz in der Praxis funktionieren soll und auf welche Anwendungsfälle es überhaupt geht, wo Google doch herausfällt. Das kann man so auch bei Peter Tauber, MdB für die CDU, nachlesen.
Auch Dagmar Wöhrl, MdB der CSU, kann dem Leistungsschutzrecht nichts abgewinnen:
Auch wenn ich die Debatte für notwendig erachte und Verständnis für die unterschiedlichen Positionen und Interessen habe, kann ich das Leistungsschutzrecht nicht vertreten und den darum betriebenen Lobbyismus will ich nicht unterstützen – weder als Bundestagsabgeordnete, noch als Juristin und schon gar nicht als Silver Surferin!
Rechtliche Konsequenzen
Möglicherweise wird es durch das Leistungsschutzrecht zu Klagen kommen, wenn Verlagstexte wie auch immer zitiert werden, denn das auch in Frage kommende Zitatrecht greift nur bei selbständigen Texten, die das Zitat mit eigener Interpretation verwenden. Klagen werden ja nicht gestellt, wenn die Lage eindeutig ist, sondern auch bei Verdacht auf eine gewinnbare Klage. Und da das Leistungsschutzrecht überhaupt nicht klar macht, in welchem Fall es zum Zuge kommt und in welchem nicht, könnte es zu diversen juristischen Spitzfindigkeiten kommen. Konsequenterweise sollte man, will man juristischen Auseinandersetzungen möglichst sicher aus dem Weg gehen, auf das Zitieren von Verlagsinhalten verzichten — auch in Facebook-Profilen. Denn was ein Newsaggregator, der im Internet nach Nachrichten sucht, und gegen die Verlage, wer immer darunter zu zählen ist, klagen darf, das weiß niemand so genau.
Dass den eigentlichen Urhebern mit diesem Gesetz nicht geholfen ist, beschreibt ZAPP:
Lars Klingbeil von der SPD hat eine gut verständliche Rede für die Opposition im Deutschen Bundestag gebracht, die sich in Teilen mit den Ansichten Dagmar Wöhrls deckt, und auch viele Punkte der generellen Diskussion aufnimmnt:
Man darf demnach gespannt sein, ob die SPD Wort hält und das Gesetzvorhaben stoppen wird.
Die IVZ hat ein offenbar Anfang Dezember aufgenommenes, aber erst jetzt gebrachtes Interview mit Jürgen Coße veröffentlichtes und wer gedacht hat, bei so etwas geht es kritisch zu, der ist vielleicht etwas naiv. Nein, der Lokaljournalismus vor Ort ist eben Gefälligkeitsjournalismus, der Journalist duzender Stichwortgeber und fällt, wenn man den Kandidaten persönlich kennt, gleich ganz aus seiner Funktion des kritischen Betrachters. Da wird sich kaum vorbereitet, da wird nicht nachgefragt, da wird dem Befragten kritiklos alles abgenommen. Das Gespräch erreicht keine Tiefe und verkauft die Reputation der IVZ der Wahlkampf-PR.
Es ist offenkundig bei der Wahl des Kandidaten für den Bundestag im Wahlkreis vor Ort mehr vorgefallen, als das ein unterlegener Mitbewerber sauer wegen seiner Niederlage war. So wenig günstig das für die SPD ist, so sehr ist es die Aufgabe eines mündigen Journalisten, hier nachzuhaken, Antworten zu bekommen auf Fragen, die sich aus der Lektüre der Lokalpresse ergeben. Aber offenbar hemmt die Aboverlustangst derartige Grundfähigkeiten. Das ist Journalismus, der sich aufgegeben hat.
Bislang war ich vom Schnellessangebot an Münsters Bahnhof noch nicht angetan, der Döner King gegenüber gehört aber zum Besseren, was man dort antreffen kann. Die Teigtasche ist passend getoastet, das Fleisch lecker, Salat auch passend, Soße kann man herausschmecken. Das könnte ich nicht über jeden Döner sagen. Bedienung freundlich und angenehm. 4 von 5 Sternen.