Uni Münster entzieht zwei Jura-Promoventen den Doktorgrad

Irgend­wie finde ich es ja merk­würdig, wenn man Zeitungsar­tikel über Pla­giate liest, die selb­st der­ar­tige ungekennze­ich­nete Über­nah­men sind, wie z.B. dieser Text bei der WN oder dieser der Mün­ster­schen Zeitung, die nur wenig erweit­erte Ver­sio­nen der Pressemit­teilung der Uni Mün­ster sind.

Auch son­st ist die Berichter­stat­tung bei der WN eher im Unge­fähren, wie dieser Vor­bericht nahelegt:

Der Pro­mo­tion­sauss­chuss musste übri­gens wegen Befan­gen­heit umbe­set­zt wer­den. Mit­glieder waren ursprünglich der betrof­fene Dok­tor­vater, Prof. Holz­nagel als Prodekan der Fakultät, sowie Dekan Prof. Thomas Hoeren, Leit­er des ITM. Er war der Zweitgutachter der bei­den Doktorarbeiten.

Wom­öglich kommt die Infor­ma­tion, dass Hoeren Zweitgutachter bei­der Dok­torar­beit­en gewe­sen sein soll, von der Seite vroni­plag.

Dort find­en sich allerd­ings drei von Holz­nagel begleit­ete Dok­torar­beit­en, bei denen Hoeren nur zweimal Zweitgutachter war. Und diejenige, von der die Mün­ster­sche Zeitung schreibt, dass ihr Ver­fass­er ger­ade seinen Dok­tor­grad ver­liert, wurde eben nicht von Hoeren begutachtet. Sprich: Eine von bei­den Darstel­lun­gen der Zeitun­gen stimmt nicht.

Plagi­ieren und spekulieren ist irgend­wie nicht so eine gute Kombination.

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