Klaus Rieping über die neuen IVZ-Formate

Ja, upsal­la, während unsere­ins fröh­lich Schränke zusam­mengeikeat hat, rumm­ste es in der Kom­men­tarspalte des IVZ-Berichts zu den neuen IVZ-For­mat­en der­art, dass sich schein­bar der IVZ-Geschäfts­führer Klaus Rieping, jeden­falls der Benutzer eurofight­er, der sich als Klaus Rieping beze­ich­net, dazu Stel­lung nimmt. Seit­ens der Kom­men­ta­toren ste­ht die verkappte Preis­er­höhung eines IVZ-Abos, das auch Online-Ange­bote enthält, auf 30,90€, die Bindung der Online-Ange­bote an ein Abo der gedruck­ten Zeitungsaus­gabe und das Nicht­funk­tion­ieren(!) der Apps auf gängi­gen Smart­phones und Tablets in der Kritik.

eurofight­er betont hierzu:

Die Leis­tung eines Ver­lages liegt nicht im Bdruck­en von Papi­er mit Farbe, son­dern in der pro­fes­sionellen, aktuellen, jour­nal­is­tis­chen Auf­bere­itung der Nachricht­en und Infor­ma­tio­nen in Text, Bild und nun auch Bewegt­bild für ver­schiedene Medien.

Na, mit der Argu­men­ta­tion ste­ht er Nor­bert Tie­mann ja in nichts nach. Die Leis­tung eines Ver­lages liegt im Ergeb­nis der Arbeit sein­er Jour­nal­is­ten? Wollte er das wirk­lich sagen? Das ist unge­fähr so ver­ständlich, als wolle man sagen, die Qual­ität der Arbeit ein­er Verkäuferin bemesse sich an der Qual­ität der Cola, die sie mir verkauft.

Aus welchem Grund sollte der gle­iche Inhalt in ver­schiede­nen Medi­en unter­schiedliche Preise haben?

Tja, aus welchem Grund kostet eine Blue-Ray-DVD mehr als eine nor­male DVD, obwohl sie densel­ben Inhalt haben? Na, vielle­icht weil die Her­stel­lungskosten höher sind?!

Wir bedi­enen nun­mehr alle Inter­essen unser­er Leser und User mit größt­möglich­er Aktu­al­ität und Ver­füg­barkeit weltweit. Das hat seinen Preis. Wir meinen, ein Euro pro Tag ist da nicht zu viel.

Nun kostet die Zeitung im Abo durch­schnit­tlich am Tag keinen Euro, son­dern 1,09€, kün­ftig 1,21€ — monatlich nicht 25€, son­dern 30,90€. Aber so kann man natür­lich auch unter den Tisch fall­en lassen, dass ger­ade eine Preis­er­höhung von 9% von stat­ten geht: Indem man läp­pisch von einem Euro redet.

Die IVZ hat in den ver­gan­genen Jahren erhe­blich in dig­i­tale Tech­nik, Per­son­al und Knowhow investiert; auch, um unab­hängige lokale Berichter­stat­tung kün­ftig über­haupt weit­er gewährleis­ten zu kön­nen. Print und Digital.

Die lokale Berichter­stat­tung ist so gefährdet, dass sie über­haupt weit­er gewährleis­tet wer­den muss? Meint er das ernst? Ich nenne mal das Mag­a­zin Mit­ten­drin, das Stadtjour­nal, die Wirin, Heim­spiel online, Ibbpunkt, die Osnabrück­er Son­ntagszeitung — ganz zu schweigen von all den Inter­net- und Face­book-Seit­en. So viel war noch nie da. Wenn es irgen­det­was gibt, dass ger­ade nicht gefährdet ist, dann lokale Berichterstattung.

Mir ist kein lokaler Zeitungsver­lag unser­er Größe in Deutsch­land bekan­nt, der ver­gle­ich­bare Leis­tun­gen so gün­stig anbi­eten kann.

Klaus Rieping, IVZ-Verlagsgeschäftsführer

Mir schon.

Und das sog­ar im Mün­ster­land: Die Borken­er Zeitung verkauft ein ePa­per-Abo für 21,50€. Das Abo der Wet­zlaer Neuen Zeitung kostet 23,30€, das der Wil­helmshaven­er Zeitung kostet 22,20€, das der Old­en­burg­er Zeitung kostet 20€, das vom Del­men­horster Kreis­blatt 17,50€, das Stad­er Tage­blatt 17€, die Pein­er All­ge­meine möchte 16€ für ein ePa­per-Abo haben und das ePa­per des Iser­lohn­er Kreisanzeigers und Zeitung bekommt man sog­ar schon für 14,50€.

Auf Anhieb habe ich über­haupt keine Zeitung mit ver­gle­ich­bar­er Auflage gefun­den, deren Bezugsmöglichkeit­en eines Online-Zugangs so teuer war wie der der IVZ. Zugegeben: Bei eini­gen Zeitun­gen ist der Online-Zugang bei zusät­zlich­er Bestel­lung der gedruck­ten Aus­gabe eben­so teuer, manch­mal 1€ im Monat teuer­er. Ein­er­seits ist fraglich, wer bei­des bestellen möchte, ander­er­seits kann man ein Abo kün­ftig prob­lem­los dre­it­eilen: Eine Per­son nutzt die gedruck­te Aus­gabe, eine die App auf dem Tablet und eine das ePa­per. Da kann so manch­es Abo ges­part wer­den. Aber ob die IVZ das wollte?!

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Das ePaper und die Apps der IVZ

Es sind nun kaum anderthalb Jahre ver­gan­gen, dass die IVZ angekündigt hat, dass ihre Inhalte bald kostenpflichtig sein wer­den und endlich kann man mal sehen, wie sie sich das vorgestellt haben: Mit Apps und einem ePa­per. Was die Dien­ste mal kosten sollen, ist aber unklar. Ich hat­te mich schon gewun­dert, weswe­gen man das Nörgelschild so langsam in den Ruh­e­s­tand schickt, und nur noch die Nörgelmit­teilung in schriftlich­er Form unter die Artikel klatscht.

Das ePa­per ist halt die nor­male Print­aus­gabe der IVZ, wobei man sich schon fragt, wer den Man­tel der Zeitung braucht, da ste­ht eh nur drin, was vorher online allen­thal­ben zu lesen ist.

Auch die Apps sind eher nach der Devise Alter Wein in neuen Schläuchen angelegt. Zumal man beim The­ma Apps 2 Jahre hin­ter­her hinkt. (Warum eigentlich? Und wer hat nochmal dieses iPad gewonnen?)

Inter­ak­tion? Weit­er­hin Fehlanzeige. Jour­nal­is­mus als vorgekautes Halb­wis­sen. Span­nend geht anders. Aber bunt isses.

Aktu­al­isierung, 07. Mai

Die IVZ hat dann heute mal den Startschuss gegeben, worüber wir gestern schon geschrieben, und was wir ver­linkt haben, und nen­nt die ver­strich­enen anderthalb Jahre “Vor­bere­itung”. Nee, is klar. Komisch nur, dass wir eher als die IVZ-Redak­tion wussten, wo der Link zur Android-App ist.

Klaus Rieping zur Strate­gie der Ver­lages: „Die Kun­den erwarten heute, dass Infor­ma­tio­nen auch in den dig­i­tal­en Medi­en zur Ver­fü­gung stehen.“

Naja, vor allem erwarten die Kun­den, dass die IVZ den Stan­dard ander­er Zeitun­gen nicht unter­läuft, und fra­gen ger­ade deswe­gen nach einem vergün­stigten Abo nur für einen Online-Zugang und nach einem bre­it­eren und flex­i­blen Lokalnachrich­t­e­nange­bot (inkl. Rheine und Ems­det­ten) — wie man es bei der NOZ vorfind­et. Aber danach schaut es bei der IVZ ger­ade nicht aus.

Stattdessen wird derzeit nur ein Papi­er- und Online-Ange­bot für drei € mehr als das Papier­abo, d.h. für unterm Strich 30,90€, in Aus­sicht gestellt. Aber wer braucht das schon? Vielle­icht sollte man doch genauer hin­hören, was die Kun­den erwarten.

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Kaffeeprüttlesen mit der ivz

Manch­mal frage ich mich schon, ob man sich bei der IVZ selb­st noch für voll nimmt. Da macht man eine Online-Imfrage, bei der jed­er dutzend­fach abstim­men kann, und ver­sucht den IVZ-Lesern weis zu machen, tausende unter­schiedliche Per­so­n­en hät­ten an dieser Umfrage teilgenom­men. Ist das noch Naiv­ität oder Vorsatz?

405 Men­schen wollen ein Ibb-Kennzeichen
Wir haben im Inter­ne­tauftritt unser­er Zeitung auf www.ivz-online.de nachge­fragt: Holen Sie sich ein altes Num­mern­schild? 1153 haben inner­halb von zwei Wochen geant­wortet und fast die Hälfte – 493 Stim­men (43 Prozent) – will ihr bish­eriges ST-Kennze­ichen für den Kreis Ste­in­furt behalten.

Nein, liebe IVZ, keine 405 Men­schen haben da für ein IBB-Ken­ze­ichen abges­timmt. Ein dick­er, fet­ter Patzer für ein Medi­um, das seit Jan­u­ar let­zten Jahres rum­nörgelt, dass man Beiträge online zur Ver­fü­gung stellt, die man eigentlich bezahlt sehen möchte.

Das Online-Umfrage-Sys­tem der IVZ ver­wen­det lediglich Cook­ies, das sind Dateien, die beim Abstim­men im Cache des Browsers abgelegt wer­den. Leert man den Cache umge­hend, kann man sofort wieder abstim­men. Ver­wen­det man einen anderen Brows­er, kann man sofort wieder abstimmen.

Das habe ich auch getan, ich weiß gar nicht wie oft. Das haben sicher­lich andere auch getan und das witzige ist: Die IVZ weiß nicht mal ansatzweise, wie oft. Die IP-Adressen der Nutzer sind ja offen­bar nicht gespe­ichert wor­den, son­st hätte man Mehrfach­ab­stim­mungen eher unterbinden können.

Die Online-Abstim­mung sowie die Berichter­stat­tung dazu sind so ser­iös wie Kaffeeprüttlesen.

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Farbenblind

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Die IVZ berichtet darüber, wie eine Lehrerin von ein­er Sozialar­bei­t­erin im Straßen­verkehr drangsaliert wurde:

Die Lehrerin wurde jedoch vor Gericht von Staat­san­waltschaft und Vertei­di­gung der­art mit Fra­gen bom­bardiert, dass sie sich in Wider­sprüche ver­strick­te. Als sie von ein­er orange­far­be­nen Ampel sprach, fragte die Ober­amt­san­wältin: „Was ist orange, es gibt nur rot, gelb oder grün“. Die Zeu­g­in antwortete: „Ich sehe immer orange.“ – „Haben Sie Wahrnehmungsstörun­gen, sind Sie far­ben­blind“, fragte daraufhin die Anklagev­ertreterin. „Nein, son­st wäre ich nicht Lehrerin gewor­den“, antwortete die Zeugin.

Tja, Ver­wik­lun­gen in Wider­sprüche kann ich hier weit und bre­it nicht erken­nen. Der Witz ist ja: Zwar wird die mit­tlere Ampel­licht­farbe straßen­verkehrsrechtlich als “gelb” beze­ich­net, tat­säch­lich ist sie aber eher orange. Die Redeweise der Lehrerin ist somit nicht wahrnehmungs­gestört, son­dern schlicht richtig, nur die Ober­amt­san­wältin mis­sachtet den Unter­schied zwis­chen Dekla­ra­tion und tat­säch­lich­er Erscheinung.

Offen­sichtlich ist es für die Lehrerin ein Wider­spruch, Wahrnehmungsstörun­gen zu haben und den Beruf des Lehrers auzuüben. In den ver­wick­elt sie sich aber nicht. Abge­se­hen davon muss das eine Einzel­n­mei­n­ung sein *hust*.

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Wie die IVZ Plagiate einbaut

Ange­blich befür­wortet auch die IVZ das Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­leger, wobei ich nicht weiß, worauf diese Liste beruht. Dazu will nicht ganz passen, wie die IVZ schein­bar online Pla­giate als eigene Qual­ität­sar­beit kennzeichnet.

Gestern brachte die IVZ online diesen Artikel über einen ran­dalieren­den Jugendlichen in der Innen­stadt von Ibben­büren auf ihrer Inter­net­seite, gut platziert im Bilder­wech­sel­rah­men. Unter dem Artikel wird zwar kein Autor angegeben, dafür ist zu lesen

Dieser Beitrag in IVZ-aktuell ist ein Pro­dukt der IVZ-Redaktion.

Falls Sie nun darunter ver­ste­hen, dass irgen­dein Satz in diesem Beitrag von jeman­dem in der IVZ-Redak­tion geschrieben wurde: Pustekuchen. Offen­sichtlich stammt der Text vom Presse­por­tal der Polizei Ste­in­furt und ist hier zu find­en. Dieser Beitrag ist wohl eher ein Pro­dukt von Copy & Paste.

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700 Gläubiger

Die Hin­ter­grund­in­fos der IVZ sind ja wieder mal unschlagbar:
700glaeubiger

Mal sehen, ob die ihre Kom­mentare lesen, bevor die For­mulierung, die im Text wieder­holt wird, in den Druck geht.

Aktu­al­isierung

Ja, so ist das mit den Gläu­bigern: Man wird sie so schlecht los. Da hat man sie aus dem Online-Text gän­zlich und in der gedruck­ten Aus­gabe aus der Unterzeile ver­trieben, aber im Haupt­text sind sie dort dann wieder:

Rund 700 Gläu­biger waren gekommen. 

Vielle­icht sollte man sie doch ein­fach auszahlen.

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Der angebliche Markt für Kinderpornographie

Mir hat ein mal ein Richter in Ibben­büren erzählt, er würde die Deu­tung­shoheit, die sein Job mit sich brächte, dur­chaus nutzen, um etwas zu behaupten, wofür er eigentlich nicht genug überzeu­gende Gründe hat. Wer würde denn schon einem Richter wider­sprechen? Etwa so ver­ste­he ich den fol­gen­den Sachver­halt. In der IVZ wird von ein­er Verurteilung eines Mannes zu ein­er Geld­strafe berichtet, der im Besitz so genan­nter kinder­pornographis­ch­er Dateien war. Die Jour­nal­istin hält zudem fest:

Die Staat­san­wältin machte darauf aufmerk­sam, dass Kinder- und Jugend­pornografie nur existiere, weil es einen Markt dafür gibt.

Das ist Unsinn. Aber sagen Sie ein­er Staat­san­wältin, dass sie ger­ade Unsinn redet? 

Mit Markt meint man landläu­fig doch ein wirtschaftlich­es Tauschsys­tem von Geld und Waren. Es wurde schon in der Inter­netsper­ren­de­bat­te von einem Mil­liar­den­markt der Kinder­pornoin­dus­trie gere­det — mit einem Hak­en: Dieser Markt, bei dem mit ökonomis­ch­er Strate­gie kinder­pornographis­ches Mate­r­i­al hergestellt wird, war nir­gends zu find­en.

Man kann den Begriff Markt auch anders ver­ste­hen und nur von einem nichtkom­merziellen Tauschsys­tem sprechen. Dann hätte die Staat­san­wältin gesagt, es gebe Kinder- und Jugend­pornografie nur, weil es dieses Sys­ten gebe. Aber auch dieser Gedanke ist falsch. Es gibt keinen Nach­weis darüber, Kinder­pornogra­phie nur wegen ein­er Nach­frage hergestellt wurde. 

Man sollte sich, wenn man sich für diese Angele­gen­heit inter­essiert, lieber an einen Experten hal­ten. Der Recht­san­walt Udo Vet­ter hat diverse Klien­ten gehabt, bei denen kinder­pornographis­ches Mate­r­i­al gefun­den wurde. Er hält fest:

Kein­er, ich wieder­hole, kein­er der in den let­zten anderthalb Jahren dazu gekomme­nen Man­dan­ten hat auch nur einen Cent für das Mate­r­i­al bezahlt.

Alle, ich wieder­hole, alle haben die Kinder­pornos aus Tauschbörsen, News­groups, Cha­träu­men, Gratis­bere­ichen des Usenet oder aus E‑Mail-Verteil­ern. Manche kriegen es auf DVD, ganz nor­mal mit der Post.

Kein einziger jedoch hat seine Tausch­part­ner bezahlt. Und diese Tausch­part­ner haben auch nichts ver­langt. Selb­stver­ständlich wertet die Polizei in den aller­meis­ten Fällen auch aus, woher die Dateien kamen. Bezahl­seit­en sind nicht darunter. Auch verdächtige Über­weisun­gen etc. wer­den nicht festgestellt.

[…]

Tat­säch­lich ist auch anhand der im Umlauf befind­lichen Dateien unschw­er festzustellen, dass es die Kinder­pornoin­dus­trie nicht gibt. Es gibt einen Grundbe­stand an Mate­r­i­al, mein­er Schätzung nach min­destens 98 %. Hier­bei han­delt es sich um Bilder und Filme, die schon seit vie­len Jahren, ein Großteil davon schon seit Jahrzehn­ten im Umlauf sind.

Sofern neues Mate­r­i­al hinzukommt, sind es Fälle von Miss­brauch im pri­vatem Umfeld, der – Fluch der Dig­i­tal­tech­nik – heute halt nun ein­mal ein­fach­er abzu­bilden ist. Natür­lich gibt es keine näheren Infor­ma­tio­nen zu den Umstän­den, wie solche Auf­nah­men zus­tande kom­men. Allerd­ings machen die meis­ten nicht den Ein­druck, als werde ein Kind miss­braucht, um einen Film zu drehen. Dass die weitaus meis­ten Kinder­pornos häus­lichen, also keinen gewerb­smäßig organ­isierten Miss­brauch wiedergeben, ist auch unschw­er daran zu erken­nen, dass Opfer und Täter sich in den aller­meis­ten Fällen offen­sichtlich kennen. 

Wer behauptet, Kinder­pornogra­phie gebe es nur, weil es einen Markt dafür gibt, ver­schleiert, dass eben ganz andere Gründe zur Her­stel­lung von Kinder­pornogra­phie gewichtiger sind: Prahlerei, Mach­tausübung, ein Doku­men­ta­tion­sin­ter­esse, die Befriedi­gung von Sex­u­al­trieben etc. 

Und irgend­wie legt der­jenige auch nahe, dass Kinder­pornogra­phie woan­ders entste­ht, als dort, wo sie offen­sichtlich entste­ht: In der Pri­vat­sphäre von Kindern, die sich dort bish­er sich­er wäh­n­ten, und mit Per­so­n­en ihres näheren Umfelds.

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Eine Busfahrt, die ist lustig

Diese merk­würdi­ge Ser­vice­berichter­stat­tung der IVZ muss auch mal fest­ge­hal­ten wer­den: Da berichtet man heute von ein­er Saer­beck­erin, die ange­blich für ihren Weg zur Arbeit statt 40 Minuten mit dem Auto bis zu 2 Stun­den mit dem S50 und der Bahn braucht. Unter welchen Umstän­den der Weg 2 Stun­den dauert, ver­rät der Text nicht. Das verwundert.

Die Saer­beck­erin fährt — so der Text — mor­gens so nach Ibben­büren, dass sie um halb 9 am Bus­bahn­hof ist und von dort den Zug, der laut Plan passend abfährt, um halb 9 nimmt. Aber ange­blich sei der S50 mor­gens immer ver­spätet. Ich weiß ja nicht, ob das der Grund sein soll, weswe­gen die Dame 2 Stun­den für den Weg braucht, aber der näch­ste Zug nach Osnabrück um diese Uhrzeit kommt um 8.53 Uhr. Das ist eine Verzögerung von 25 Minuten — mehr aber auch nicht. Eine solche Ver­spä­tung kann Aut­o­fahrern auch leicht unterkom­men. Deswe­gen ein solch­er Artikel?

Ein zweit­er Kri­tikpunkt ist die ange­bliche Über­fül­lung im S50 am Nach­mit­tag wegen Schülern. Das ver­wun­dert etwas. Ich gehe mal davon aus, dass die Verbindun­gen um 12.30 Uhr und um 13.30 Uhr mit­tags gen­nant wer­den soll­ten, und die danach nach­mattags. Die mit­taglichen Verbindun­gen sind in der Tat sehr stark von Schülern genutzt. Nach­mit­tags sind zwar auch Schüler unter­wegs, der Großteil der S50-Fahrgäste sind aber, so wie ich es bis­lang mit­bekom­men habe, Beruf­spendler. Ich nutze den Bus selb­st ziem­lich regelmäßig, weil man mehr von der Land­schaft im Teck­len­burg­er Land zu sehen bekommt als im Zug, der weniger Zeit braucht nach Mün­ster, und weil man nicht so stark vom Zug­per­son­al und anderen Fahrgästen gestört wird.

Lange Rede kurz­er Sinn: Eine Über­fül­lung, so dass jemand ste­hen musste, ist mir im S50 noch nicht untergekom­men. Vielle­icht hätte man bei der IVZ sich ja auch ein­mal selb­st ein Bild machen sollen, indem man mal mit dem S50 nach Saer­beck fährt — was immer die Prob­leme von Saer­beck­ern in der IVZ zu suchen haben. Aber gut, damit verärg­ert man keine Abonnenten.

Witzig ist ja, dass der RVM-Sprech­er ein­räumt, dass ihm zur Beurteilung der Sach­lage die Fak­ten fehlten. Der IVZ hat das nicht so viel ausgemacht.

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Happy Birthday, IVZ-Nörgelschild

Ja, wer hätte das gedacht, dass es ein­mal so weit kommt: Das IVZ-Nörgelschild wird ein Jahr alt. 

Seit einem Jahr weist die IVZ die Leser ihres Online-Ange­bots darauf hin, dass das eigentlich nicht okay ist, dass onine die IVZ-Texte kosten­los gele­sen wer­den und dass die Möglichkeit des Lesens der Texte bald Geld kostet. Wie das denn nun genau ausse­hen soll, dass weiß man offen­sichtlich nicht bei der IVZ

Und so ist das Nörgelschild ein Mah­n­mal der Ein­fall­slosigkeit und Leserver­graulung gewor­den, denn außer der Absper­rung des eige­nen Online-Ange­bots hat sich nichts getan bei der IVZ.

Aber gut, vielle­icht habe ich auch ein­fach irgendwelche Entwick­lun­gen nicht mit­gekriegt. So wie ich nicht mit­gekriegt habe, wer das iPad gewon­nen hat.

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Ratschläge, die die Welt nicht braucht: Facebook-Tipps in der IVZ

Ich hat­te schon ein­mal richtig nervi­gen Ärg­er mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen. Damals wandte ich mich an einen Urhe­ber­recht­sex­perten, und wenn ich lese, was in diesem Artikel in der IVZ zu den aktuellen Schwierigkeit­en mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen auf Face­book ste­ht, bin ich glück­lich, keine Hil­fe in Ibben­büren gesucht zu haben. Der Experte dort meint,

Ste­ht ein Link auf mein­er Seite, bin ich als Täter oder Stör­er ein­er Urhe­ber­rechtsver­let­zung anzusehen

Falsch. Links zu Inhal­ten, die gegen Urhe­ber­rechte ver­stoßen, machen wed­er den Ver­link­enden noch den Ver­ant­wortlichen ein­er Face­book-Pin­nwand (s.u.) schlechthin zum Täter oder Stör­er.

Dem Geg­n­er der Forderung kann man zunächst ein­mal über den Anwalt eine Abmah­nung schick­en. Das kostet den Geg­n­er nor­maler­weise einige Hun­dert Euro – also das Hon­o­rar des Anwalts.

Hier wird ein falsch­er Ein­druck erweckt: Die Abmah­nung ist für Pri­vat­nutzer, und um die geht es ja in diesem Artikel, auf 100€ gedeck­elt. Nie­mand, der pri­vat abgemah­nt wird, sollte auf Forderun­gen über 100€ einge­hen. Sind die anfal­l­en­den Anwalt­skosten höher, ist das Sache des Abmahnenden.

In der Face­book-Debat­te geht es ja nur ums Anschauen, in der Regel für einen beschränk­ten Kreis von Usern.

Falsch. In der Face­book-Debat­te geht es ger­ade nicht um einen beschränk­ten Kreis von Nutzern, sprich: für fremde Augen ges­per­rte Pro­file, son­dern um öffentliche, für jed­er­mann ein­se­hbare Pro­file. Es wäre schon sehr ver­wun­der­lich, wenn mich ein Fre­und wegen Urhe­ber­rechtsver­let­zung verklagt. 

Aber der größte Lach­er kommt zum Schluss:

Wie kann ich mein Pro­fil abmahn­sich­er machen?

Plegge: Man sollte auf das Bauchge­fühl hören. Das sagt einem schon, was erlaubt ist und was nicht.

Falsch. Ich sollte ein­fach mein Pro­fil absper­ren, mein Pro­fil aus der Google-Suche ent­fer­nen, ich kann die einzel­nen Beiträge auf mein­er Pin­nwand für jeden Beitrag nur für eine geschlossene Betra­chter­gruppe ein­se­hbar und damit nicht weit­erteil­bar machen, oder ganz grund­sät­zlich Face­book nur mit einem Pseu­do­nym nutzen. Und wenn danach noch Bedarf ist, kann ich ja mal auf mein Bauchge­fühl hören.

Zudem erweckt der Sprech­er im Video unter dem Text den Ein­druck, ein Face­book-Nutzer hafte jed­erzeit für Inhalte Fremder auf der eige­nen Facebook-Pinwand:

Dadurch, dass das besagte Bild auf meine Pin­nwand gestellt wird — und sei es auch nur als brief­marken­großes Thumb­nail — dadurch wird es ein Inhalt auf mein­er Seite und ich bin für die Urhe­ber­rechte verantwortlich.

Ja, das ist übri­gens total sin­nvoll, dass Anwälte bevor sie Anwalt wer­den, Jura studiert haben, son­st kommt da so ein Geschwätz bei rum. Natür­lich bin ich nicht für das Urhe­ber­recht eines Gegen­stands ver­ant­wortlich, nur weil irgend­je­mand ihn auf meine Face­book-Pin­nwand stellt. Das wäre ja noch schön­er. Auch für eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung auf mein­er Face­book-Pin­nwand durch Fremde hafte ich nur bei pos­i­tiv­er Ken­nt­nis der Rechtsver­let­zung.

Unterm Strich: Ein fürchter­lich­er Artikel — wed­er Jour­nal­is­ten, noch Experte sind sach­lich auf der Höhe.

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