Die Krim und das Völkerrecht

Mich wun­dert schon etwas, was man vor Ort zur Krise auf der Krim an Mei­n­un­gen hört, die der rus­sis­chen Pro­pa­gan­da doch sehr nahe stehen.

Da ich mich in mein­er Uni-Abschlus­sar­beit mit dem Völk­er­recht nach Kant beschäftigt habe, kann ich ja mal kurz die Lage auf der Krim in dieser Hin­sicht erläutern. In philosophis­ch­er Hin­sicht müsste grund­sät­zlich noch erk­lärt wer­den, welchen Stel­len­wert Begrün­dun­gen an sich haben, was eine Begrün­dung ist, wo und wie Begrün­dun­gen ver­ankert wer­den usw. So weit gehe ich nicht zurück. 

Das Völk­er­recht [hierzu: Wikipedia] ist in philosophis­ch­er Hin­sicht — Kant ist meines Eracht­ens der einzige Philosoph, der das Völk­er­recht begrün­det dar­legt — zunächst ein­mal ein aus dem Staat­srecht notwendig wer­den­des, aber unver­ankertes Recht. Unver­ankert, weil es keine Recht­sprechungsin­stanz für das Völk­er­recht gibt. Hier­von geht Kant in Die Meta­physik der Sit­ten aus. Das Völk­er­recht ist zunächst schlicht das nach außen gewen­dete Staat­srecht, ein Staat hat die Pflicht, die rechtliche Ord­nung nach innen zu schützen und entsprechend nach außen. Laut Kant erwächst hier­aus das Recht zu kriegerischen Hand­lun­gen, falls der eigene Staat ange­grif­f­en, die eigene Recht­sor­d­nung somit bedro­ht ist. Er muss laut Kant die notwendi­gen Mit­tel ergreifen dür­fen, d.i. Bürg­er als Sol­dat­en ein­set­zen, die er zur Erfül­lung sein­er Pflicht braucht.

Ein Staat kann sich nach Kant durch einige Ereignisse bedro­ht fühlen: Mil­itärische Aufrüs­tung, Kriegserk­lärun­gen oder Belei­di­gun­gen. Let­zteres ist sicher­lich ein sehr diskutabler Punkt, allerd­ings wird er als Kriegs­grund meines Wis­sens sel­tenst angeführt.

Soweit die The­o­rie. Im aktuellen Kon­flikt um die Krim kann man fes­thal­ten: Rus­s­land ist nicht belei­digt wor­den, die Ukraine hat nicht mil­itärisch aufgerüstet, sie hat nie­man­dem den Krieg erk­lärt und ist auch son­st außen­poli­tisch nicht andere Staat­en ange­gan­gen. Rus­s­lands Vorge­hen ist ein ein­deutiger Ver­stoß gegen das Völk­er­recht, indem man mit Sol­dat­en in ein anderes Land einge­drun­gen ist. So ein Ver­hal­ten kann man als Kriegserk­lärung werten.

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Schleswig-Holstein, meerumschlungen, deutscher Sitte hohe Wacht

POPCORN! Ich hat­te mich schon gewun­dert, weswe­gen ein Gern-mal-die-Partei-Wech­sler auf Face­book mit mir befre­un­det sein wollte, aber das klärt sich ger­ade auf: Bei mir hat sich jemand gemeldet, der wohl das Video für die Junge Union hergestellt hat. Ange­blich habe ich es so dargestellt, dass Inhalte des Videos Idee des Video­her­stellers und nicht der Jun­gen Union gewe­sen sei. Man fragt mich, woher ich wisse, dass die Darstel­lung mit “Schleswig-Hol­stein” und alle Sprach­in­halte nicht vom Auf­tragge­ber gewollt waren. 

Ich soll mich bis zum 07. März, 18 Uhr, für diesen Artikel öffentlich entschuldigen, anson­sten dro­ht man mir, man werde die Rechtsabteilung des Video­her­stellers mit ein­er Schaden­er­satzk­lage von 50.000 € beauf­tra­gen, eine einst­weilige Ver­fü­gung gegen meine Inter­net­seite ein­leit­en, sowie Gegen­darstel­lun­gen “auf allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Inter­net-Medi­en” veröffentlichen.

Ich habe mich über­haupt nicht dazu geäußert, welchen Anteil der Video­her­steller am Inhalt des Videos hat. Ich habe den Her­steller nicht ein­mal genan­nt. Ich habe wed­er behauptet, dass “die Darstel­lung mit ‘Schleswig-Hol­stein’ und alle Sprach­in­halte nicht vom Auf­tragge­ber gewollt waren”, noch das Gegen­teil davon. Sicher­lich habe ich die inhaltliche Qual­ität des Videos gew­ertet, allerd­ings herrscht in Deutsch­land Mei­n­ungs­frei­heit, da sind pri­vate ver­gle­ichende Wer­turteile dur­chaus erlaubt.

Und sagen wir es mal so: Der Video­her­steller hat das Video nach Ken­nt­nis­nahme meines Artikels umge­hend auf YouTube depub­liziert. Noch Fragen?

Aktu­al­isierung 6. März 2014, 15:00 Uhr
Wieder Post. Man werde sich an “Her­rn Ste­ingöver” wen­den, “den Sie ja gut ken­nen” und eine Nach­frage täti­gen, “ob er mit Arbeit­splatzge­fährdun­gen in der hiesi­gen Region, durch Men­schen wie Sie es ein­er sind, ein­ver­standen ist”.

Ich habe mal gefragt, was Herr Ste­in­gröver — ich ver­mute mal, man meint den aktuellen Bürg­er­meis­ter Ibben­bürens, den ich außer als Bürg­er­meis­ter nicht gut kenne* — mit der Sache zu tun hat und was mit “Men­schen wie Sie ein­er sind” gemeint ist.

Daneben habe ich der Redak­tion ein­er Ibben­büren­er Inter­net­seite ganz unab­hängig von dieser Angele­gen­heit hier über eine E‑Mail das Ange­bot gemacht, so wie andere Ibben­büren­er Seit­en auf news.ibbtown.com vertreten zu sein. Offen­bar ist diese E‑Mail an die in Rede ste­hende Agen­tur weit­ergeleit­et wor­den und nun wolle man diese E‑Mail ein­er Klage beifü­gen. Ich habe nicht die leis­es­te Ahnung, wozu das gut sein soll.

Es ehrt mich natür­lich, dass es offen­sichtlich Leute gibt, die meinen, an mein­er Mei­n­ung zu irgendwelchen YouTube-Videos hin­gen Arbeit­splätze, aber ich halte das für ein winzig­wenig übertrieben.

Aktu­al­isierung 6. März 2014, 19:00 Uhr

Der Video­her­steller hat eine neue Ver­sion des Videos online gestellt — ohne die Grafik von Schleswig-Hol­stein. Man fand das Video wohl doch verbesserungswürdig. Meine Rede.

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*) Ich habe Her­rn Ste­in­gröver 1998 ein­mal unter 6 Augen inter­viewt und 2009 unter 4 Augen einen Pod­cast, der allerd­ings nicht veröf­fentlicht wurde, aufgenom­men. Weit­ere Begeg­nun­gen, bei denen ich nicht Teil eines Pub­likums war, sind mir nicht bekannt.

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