Kellercourage

Es ist schon bemerkenswert, wie man bei der IVZ sich, nach­dem man auf Face­book vehe­ment wegen Nichte­in­greifens gegen frem­den­feindliche Kom­mentare zu einem IVZ-Beitrag kri­tisiert wurde, mit einem De-Höh­n­er-Zitat zum Vor­re­it­er gegen Extrem­is­mus aufschwingt:

Jede Art von Extrem­is­mus, der Men­schen schadet, ist abzulehnen. Dazu müssen wir deut­lich die Stimme erheben, uns abgren­zen, Posi­tion beziehen. Wenn nicht wir, wer sonst?

Wer ist wir? Die Zeitung, die ihre Leser in Fast-Nazis, Fakt-Nazis und Ich-bin-kein-Nazi-aber-Nazis ein­teilt? Zu let­zterem sei mal gesagt, dass der Einzige, der im betr­e­f­fend­en Beitrag die Redeweise, er sei kein Nazi, ver­wen­dete, gemeint hat, er sei kein Nazi, aber der Mei­n­ung, man solle sich mit den Leuten, die sich frem­den­feindlich äußerten, inhaltlich auseinan­der­set­zen. Nur mal so für Sie als Test, wer so alles laut Zeitung Nazi ist.

Es ist dieselbe Zeitung, die nicht ein­greift, wenn Nutzer auf Ihrer Seite recht­es Zeugs über Asyl­be­wer­ber hinterlassen:

Wir bit­ten Asyl an und die verkaufen Dro­gen an unsere Kinder. Dazu wer­den sie mit meinen Steuergeldern die jeden Monat bezahlen muss unter­stützt. Nochmals Danke.

So klin­gen die Recht­en heute: An der Gren­ze zur Straf­barkeit mosert man, die Kinder des deutschen Steuerzahlers befän­den sich in unmit­tel­bar­er Todes­ge­fahr. Und über­haupt: Was fällt denen ein, sichere deutsche Arbeit­splätze zu gefährden.

Wer son­st, wenn nicht Ihr, liebe IVZ

Zum Beispiel die drei Per­so­n­en, die vor euch Anzeige wegen des Artikels bei der Polizei gestellt haben. Oder diejeni­gen, die auf euer­er Face­book-Seite zün­del­nde NPD-Aktivis­ten iden­ti­fiziert und durch pro­vokante Stel­lung­nah­men ver­scheucht haben. Die, die einge­grif­f­en haben, als ihr noch glaubtet, man könne den Artikel ver­steck­en. Die, die Leuten ihre frem­den­feindlichen Kom­mentare vorge­hal­ten haben, worin Ihr nur das Weit­er­führen rechter Het­ze sehen kon­ntet. Sowie alle anderen, die öffentlich sicht­bar deut­lich ihre Stimme erhoben haben. 

Diese guten Beispiel für Zivil­courage aber wur­den auf Face­book samt aller weit­eren Kom­mentare und des Artikels ein­fach zu Gun­sten eines eige­nen, selb­st­ge­fäl­li­gen Artikels hin­ter ein­er Pay­wall gelöscht. Im eige­nen Keller ist Zivil­courage halt immer noch am schönsten.

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Fast-Nazis und Fakt-Nazis

Die IVZ ist auf Face­book von Kom­men­ta­toren mit aus­län­der­feindlichen Mei­n­ungsäußerun­gen unter einem ihrer Artikel über­rascht wor­den. Darauf war man offen­sichtlich nicht vor­bere­it­et und hat zunächst kaum reagiert. Gestern Abend sprach man davon, man habe den betr­e­f­fend­en Artikel samt sein­er Kom­mentare “inak­tiv” gestellt, was so nicht stimmte. Er war nach wie vor online einsehbar. 

Heute Abend veröf­fentlicht man einen Artikel, der die Erre­gung und das ungute Gefühl, über­rüm­pelt wor­den zu sein, wiedergibt. So klingt das dann lei­der auch: Auf Facebook

ging es der­art zur Sache, dass sich unsere Redak­tion am Dien­stagabend entsch­ied, die besagte Diskus­sion nicht mehr öffentlich sicht­bar zu lassen, son­dern sie zu verbergen.

So ganz weiß man bei der IVZ halt nicht, wie Face­book funk­tion­iert. Zum Zeit­punkt der Veröf­fentlichung dieses IVZ-Artikels war der betr­e­f­fende Thread nach wie vor öffentlich sicht­bar, auch wenn man eine Anzeige des Artikels von sein­er Face­book-Time­line genom­men hat­te. Dies hat­te eine Nutzerin bere­its in der Nacht ange­merkt. Erst 18 Stun­den später wurde er gelöscht, der Artikel kön­nte also nun dahinge­hend verän­dert wer­den, dass man schreibt, es wurde gelöscht.

Da het­zen sie alle durcheinan­der. Die Nazis – denn wer KZ- oder Gaskam­merver­gle­iche nutzt, der ist genau das – und die „Ich-bin-kein-Nazi-aber“-Nazis.

Äh, nein. Ver­gle­iche mit Konzen­tra­tionslagern oder Gaskam­mern kön­nen selb­stre­dend sach­lich aus­fall­en und durch das Erstellen eines sach­lich richti­gen Ver­gle­ichs wird man nicht zum Nation­al­sozial­is­ten. Mit den “„Ich-bin-kein-Nazi-aber“-Nazis” kann eigentlich nur ein Face­book-Kom­men­ta­tor sein, dessen Fehler es wohl war, seinen Beitrag anders einzig mit “Ich bin kein” zu begin­nen. Er schlug vor, das Gespräch mit denen zu suchen, die frem­den­feindliche Äußerun­gen getätigt zu haben, statt Men­schen ein­fach nur zu ver­dammen. Und das ist für die IVZ ein Nazi?

Jene frus­tri­erten Fast-Nazis bere­it­en den Boden der Fakt-Nazis.

Ja, super: Die IVZ hat eine dritte Nazi-Form aus­gemacht: Den Fast-Nazi. Den Satz soll man wohl selb­st zuende denken, mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit des Satzes nicht. Vielle­icht nicht doch genau anders herum?

Einige andere Face­book­er nutzten Dien­stag den dig­i­tal­en Pranger, um die einen wie die anderen zu ent­tar­nen. Prob­lem: Damit ver­bre­it­eten sie die Het­ze noch weiter. 

Der Stachel sitzt tief. So viel habe ich ver­standen. Wer hier mit welch­er Aus­sage konkret gemeint sein soll: Ein einziger argu­men­ta­tiv­er Unfall.

sie macht­en den früheren, mut­maßlich rechtswidri­gen Beitrag des besagten Nutzers mit eige­nen Screen­shots wieder sicht­bar. Offenkundig zwar, um ihn an den Pranger zu stellen. Doch damit wieder­holten sie zwangsläu­fig den unerträglichen KZ-Vergleich.

Ern­sthaft, liebe IVZ? Ihr habt pos­i­tive Ken­nt­nis von einem Beitrag, den ihr für inhaltlich rechtswidrig hal­tet und löscht als zuständi­ger Face­book-Seit­en­be­treiber den Ein­trag nicht? Das wollt ihr mor­gen in euere Zeitung schreiben?

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Bi us … de Plaggen van Magnus

Hebb ick gehoort, dat de Hol­lan­der niet de Plaggen van Mag­nus bebauen tut. Herr Böörg­er­meester, ick kan daor iets mien Silo ver­g­rootern. Ick bruuk noch n betken Plats vöör mien Maissilo.

Hefft ie dat gehoort, dat Ippen­bürn de Hoch van´t Mön­ster­län­nd is? Heff ick die auk sofort vertellen kun­nt. Mien Mais­si­lo is haich­ster als die Halde up´n Dickenbiärg.

Wat is in Bürn met de Böörg­er­meester-Kannedaat? Ken­nt iemand de Kannedaat van de CDU? Ick nich en als wie Hilde mie vertellt, ken­nt die de auk nich. Un Hilde ken­nt all Lüür!
Ippen­bürn wullt de Plakatwänne niet upstellen, is te düür. Ik kan auk miene Schwien­hukk en mien Gülle­bakk ver­hürn. Kann de Kannedaat­en seehrs Rek­loam uphangen.

 

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Und ewig singen die Wälder

Hier kommt schon wieder so ein Fehler unser­er Häkel­pos­tille, der sich bei ihrer Copy&Paste-Berichterstattung schon mal eingeschlichen hat:

Die Beamten leit­eten ein Strafver­fahren ein und ord­neten die Ent­nahme ein­er Blut­probe an.

Nein, noch immer dür­fen Polizeibeamte keine Strafver­fahren ein­leit­en. Aber immer­hin kön­nen sie seit 2014 Blut­proben ohne richter­lichen Beschluss anord­nen.

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Sauna-Bad-Geschichte

Erin­nern Sie sich eigentlich noch an die merk­würdi­ge Sauna-Bad-Geschichte in der lokalen Häkel­pos­tille vor ein paar Tagen? Ein Pärchen stand wegen eines Dieb­stahles in einem Schwimm­bad vor Gericht. Vor diesem Vor­fall soll es wohl in ein­er Sauna heiß her gegan­gen sein, was man im Lokalteil mit “Erst Sex in der Sauna und dann die Zeche geprellt” anreißen musste. Wer seinen Lokalteil mit Strick- und Kochgeschicht­en vol­lkriegen muss, ist für sowas sicher­lich dankbar.

Der eigentliche Autor des Textes hat­te diesen an die West­fälis­chen Nachricht­en verkauft, wie er dann auch auf Face­book schrieb:

Meine Sauna-Bad-Geschichte wurde jet­zt auch von den “West­fälis­chen Nachricht­en” (WN) in Mün­ster über­nom­men. Denn die Täterin kommt aus Ibben­büren — wo diese Zeitung erscheint. Allerd­ings: Den Text kann man online nur lesen, wenn man dafür auch bezahlt. Eine Bezahlschranke gegen die Gratis-Unkul­tur im Netz. Aber immer­hin bekommt man gratis ein Foto geboten, das einen pornografis­chen Text erwarten lässt! 

http://www.ivz-aktuell.de/lokales/ibbenbueren_artikel,-Erst-Sex-in-der-Sauna-und-dann-die-Zeche-geprellt-_arid,445343.html

Jaja, diese Gratis-Unkul­tur, schlimme Sache sowas. Dass immer noch Leute meinen, sie kön­nten sich im Inter­net frei bedi­enen. Aber Moment mal: Wieso denkt der eigentlich, die WN erscheine in Ibbenbüren?

Der Autor und ich sind dann so ins Gespräch gekom­men und ich fragte schlicht, ob nicht bekan­nt wäre, dass das zwei unter­schiedliche Zeitun­gen wären, und ob er denn von bei­den bezahlt wor­den wäre.

Und die Antwort? Tja, sagen wir’s mal so: Eine Bezahlschranke schützt mitunter wohl auch die Gratis-Unkul­tur im Netz.

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Gefahren des Freifunks

In der IVZ schreibt man über das Frei­funk-Pro­jekt, eine Ini­tia­tive, um an möglichst vie­len Orten Wlan-Router zur Ver­fü­gung zu stellen, sei es bei kom­merziellen oder nicht-kom­merziellen Dienstanbietern.

Der Knack­punkt, viele Mit­stre­it­er zu überzeu­gen, wird neben ein­er tech­nisch leicht­en und ein­wand­freien Umset­zung die Sicher­heit in rechtlichen Fra­gen sein. Das gilt es, klar herauszuarbeiten.

Lei­der leis­tet die IVZ in dieser Hin­sicht keinen Dienst, son­dern lässt man jeman­den aus dem Vor­stand des Stadt­mar­ket­ing Vere­ins in Ibben­büren kri­tik­los zu Wort kommen:

Mit dem Router der Frei­funker haben diese eine tech­nis­che Möglichkeit gefun­den, die Stör­erhaf­tung zu umge­hen. Zumal den Frei­funkern sog­ar per Gericht das Provider­priv­i­leg zuge­sprochen wurde, das son­st nur kom­merzielle Anbi­eter genießen. Und deshalb ist dieser Weg auch rechtlich ein­wand­frei nach aktueller Gesetzeslage.

Das klingt schön, stimmt nur lei­der nicht. Den Frei­funkern wurde bish­er nicht per Gericht das Provider­priv­i­leg zuge­sprochen. Somit ist dieser Weg nicht rechtlich ein­wand­frei und schon gar nicht nach aktueller Geset­zes­lage. Es ist besten­falls bei Kla­gen unwahrschein­lich, wegen Stör­erhaf­tung belangt zu wer­den. Heute schon von ein­er Rechtssicher­heit bei Frei­funkern zu sprechen ist schlicht nicht kor­rekt — so sehr es zu wün­schen wäre.

Und auch bei der IVZ selb­st geht es kun­ter­bunt durcheinander:

Hin­ter­grund der bish­eri­gen Gericht­sentschei­dun­gen ist die nur in Deutsch­land beste­hende Stör­erhaf­tung nach dem Telemediengesetz. 

Sie kön­nen ja mal rat­en, wo die Stör­erhaf­tung nicht geregelt wird. Klein­er Tipp: Nicht im Teleme­di­enge­setz.

Diese besagt, dass Unternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Kneipen oder Cafés dafür ver­ant­wortlich sind, wenn über ihren WLAN-Zugang Nutzer Straftat­en bege­hen, indem sie sich beispiel­sweise ille­gal Musik oder Filme runterladen.

Das Gegen­teil ist der Fall: Die §§8–10 des Teleme­di­enge­set­zes regeln das soge­nan­nte Provider­priv­i­leg, dem zufolge Inter­net­zu­gangsan­bi­eter, zu denen mitunter auch Hotels und Cafés gerech­net wer­den, die einen Inter­net­zu­gang anbi­eten, ger­ade nicht für Straftat­en von Nutzern haften, sofern sie sich an die Dien­stan­bi­eterpflicht­en hal­ten. Ob das Provider­priv­i­leg gän­zlich von der Stör­erhaf­tung befre­it, ist somit offen.

Kün­ftig kön­nte es allerd­ings für kom­merzielle Anbi­eter freier Wlan-Net­ze etwas heikel­er wer­den: Der kri­tis­che Punkt ist diese Pas­sage des abges­timmten Ref­er­ente­nen­twurfs des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie:

(4) Dien­stean­bi­eter, die einen Inter­net­zu­gang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Ein­rich­tung zur Ver­fü­gung stellen, kön­nen wegen ein­er rechtswidri­gen Hand­lung eines Nutzers nicht auf Unter­las­sung in Anspruch genom­men wer­den, wenn sie zumut­bare Maß­nah­men ergrif­f­en haben, um eine Rechtsver­let­zung durch Nutzer zu ver­hin­dern. Dies ist ins­beson­dere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungs­maß­nah­men durch anerkan­nte Ver­schlüs­selungsver­fahren oder ver­gle­ich­bare Maß­nah­men gegen den unberechtigten Zugriff auf das draht­lose lokale Funknetz durch außen­ste­hende Dritte ergrif­f­en hat und
2. Zugang zum Inter­net nur dem Nutzer gewährt, der erk­lärt hat, im Rah­men der Nutzung keine Rechtsver­let­zun­gen zu begehen.

Die Pas­sage soll dazu dienen, Leute zu ver­fol­gen, die Kinder­pornographis­ches aus dem Inter­net saugen, und sowas lässt sich wohl in einem öffentlichen Netz bess­er an als daheim. Viel Spaß also dabei, wenn die Staat­san­waltschaft auf der Mat­te ste­ht und Namen wis­sen will — denn die hat man laut Entwurf zur Sicher­heit bess­er zu ken­nen, will man nicht haften.

Hierzu
Thomas Stadler: Wie die Fach­welt auf den Geset­ze­sen­twurf zur WLAN-Haf­tung reagiert

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Zeit statt Leistung

Die Geschäfts­führung der IVZ hat in der Sam­stagsaus­gabe auf Leser­briefe (s. Ernst Gold­beck) geant­wortet, die sich mit der Erhöhung des IVZ-Abon­nements wegen des Min­dest­lohns für Zeitungs­boten beschäftigten. Man sehe sich in einem Dilem­ma, denn eigentlich wollte man sie wohl lieber nicht abdruck­en, weil *hus­thus­tröchel*, doch das wäre gle­ichbe­deu­tend damit, 

der freien Mei­n­ung in eigen­er Sache das Wort zu entziehen. 

Welch hero­is­ch­er Akt. Ich hätte ja jet­zt gedacht, dass Dilem­ma bestünde darin, auf die diskred­i­tierende Argu­men­ta­tion bezüglich des Min­dest­lohns für Zeitungs­boten und der betrof­fe­nen Arbeit­nehmer noch einen drauf zu set­zen, aber sowas schafft man bei der Geschäfts­führung der IVZ spielend. 

Die Quint-Essenz des Min­dest­lohns für Zeitungs­boten bedeute wegen der Bezahlung nach Arbeitsstun­den und nicht mehr nach Anzahl aus­ge­tra­gen­er Zeitungen:

Der Fak­tor “Zeit” erset­zt den Fak­tor “Leis­tung”.

Wie kommt man nur auf so einen Stuss? Der Fak­tor Zeit erset­zt mit­nicht­en den Fak­tor Leis­tung, denn das würde bedeuten, dass die Zeitungs­boten keine Leis­tung mehr erbrächt­en. Der Min­dest­lohn set­zt ein Stöckchen­hochhal­ten einen Leis­tungsan­reiz außer Kraft, durch den Leute, die bish­er weniger als 8,50€ in der Stunde ver­di­en­ten, noch mehr Stun­den für wenig Geld arbeit­eten bis sie auf einen Betrag kamen, der sie einiger­maßen zufrieden stellt. Und das waren gemäß der IVZ-Darstel­lung Leute, die aus Spaß an der Freude nachts 4 Stun­den Zeitun­gen aus­ge­tra­gen haben, nicht weil sie das Geld drin­gend benöti­gen. Was arbeit­en eigentlich die, die Geld drin­gend benötigen?

Dabei ist dieser Leis­tungsan­reiz gar nicht gän­zlich weg. Man müsste nur Zeitungs­boten das Ange­bot machen, mehr als den Min­dest­lohn ver­di­enen zu kön­nen. Was für eine absurde Vorstel­lung. Ander­er­seits: Erhöht wird der Lohn von 8,50€ eh irgendwann.

Der IVZ jet­zt aber zu unterstellen,

die tägliche Leis­tung unser­er eige­nen Zeitungs­boten nicht wertzuschätzen, ist abwegig.

Man drückt das eben nur nicht über die Bezahlung aus.

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Leser zahlen Werbung

Während man sich bei der IVZ noch ärg­ert, dass man nachts keine Schüler, die übri­gens nicht vom Min­dest­lohnge­setz erfasst wer­den, zum Zeitungsrum­brin­gen loss­chick­en kann, habe ich mich gestern noch gefragt, wieso man denn bei der IVZ über­haupt seit 2015 den Min­dest­lohn für Zeitungs­bringer zahlt. Denn eigentlich hat­te doch die Pres­sev­er­legerlob­by erfol­gre­ich aus­ge­han­delt, dass man für Zeitungs­bringer bis 2017 eben nicht den Min­dest­lohn zahlen muss. Ver­ste­ht man bei der IVZ die Geset­zes­lage nicht?

Die Bun­desregierung hat bere­its zum 1. Jan­u­ar 2015 die undif­feren­zierte Ein­führung eines geset­zlichen Min­dest­lohnes für nahezu alle Tätigkeit­en und somit auch die Boten-Zustel­lung Ihrer IVZ einge­führt. (IVZ, 21.02.2015)

Abge­se­hen von der Fehler­haftigkeit dieses Satzes, denn natür­lich find­et eine Dif­feren­zierung statt, wenn nicht alle Tätigkeit­en gle­ich behan­delt wer­den und eben­so natür­lich hat die Bun­desregierung nicht die Boten-Zustel­lung der IVZ einge­führt, ist das Satz schlicht falsch. Für die Zeitungszustel­lung per Boten wurde der Min­dest­lohn ja dank der Pres­sev­er­legerlob­by ger­ade nicht einge­führt. Der Min­dest­lohn gilt allerd­ings dann für Zeitungs­boten, wenn diese nicht bloß als Zeitungs­boten, son­dern auch als Zusteller von Post der Ver­lage und Werbe­ma­te­ri­alien unter­wegs sind.

Ohne Wer­bungs- und Postzustel­lung würde die IVZ nicht den Min­dest­lohn, den sie für die Tätigkeit eines Zeitungs­boten eh für über­höht hält, zahlen müssen, son­dern mehr als 2 € pro Stunde weniger. Dann hätte man der Preis eines Abos wohl zumin­d­est nicht wegen den Zeitungs­bringern erhöhen müssen.

Zahlt der Zeitungsleser also nun mehr für sein Abo wegen der Wer­bung, die er mit­fi­nanziert? Dann wäre ja der Artikel zur Abo­preis­er­höhung so etwas wie eine Irreführung des Lesers — fre­undlich ausgedrückt.

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Mindestlohngeheule

Die IVZ ver­liert im Jahr hun­derte von Abos, erhöht im drit­ten Jahr in Folge den Preis des Abos, schiebt es dieses Jahr allerd­ings in diesem Jahr auf einen “ein­fachen Grund”: Man muss Zeitungs­bringer fair bezahlen. NEIN! DOCHOH!

Und jet­zt heult man kräftig in die eigene Zeitung:

Tageszeitungsver­lage sind seit dem 1. Jan­u­ar verpflichtet, die Zeitungszustel­lung vom Stück­lohn — wie seit Jahrzehn­ten erfol­gre­ich und zufrieden­stel­lend prak­tiziert wurde — zum Stun­den­lohn umzustellen. Neben völ­lig aus dem Rah­men laufend­en Doku­men­ta­tion­spflicht­en verur­sacht der geset­zliche Min­dest­lohn nun auch Personalengpässe […]

Die müssen jet­zt auf­schreiben, wie lange ihre Mitar­beit­er gear­beit­et haben: NEIN! DOCHOH!

Bis­lang habe die IVZ einen Stück­lohn bezahlt,

der dem Aufwand und der Tätigkeit als Zuver­di­enst in ein­er zeitlich begren­zten Tätigkeit — nicht Beruf — entsprach. Die Preisan­pas­sung entspricht dem Mehraufwand durch das Mindestlohngesetz.

Ern­sthaft? Die IVZ braucht mehr als 440.000 220.000 € Mehrein­nah­men im Jahr, nur um ihre Zeitungszusteller fair zu bezahlen? So krass waren die unterbezahlt?

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