Es wäre sicherlich alles andere als erwartbar gewesen, wenn unser Dieter dem Leistungsschutzrecht nicht zugestimmt hätte — so wie er dem Antrag gegen die Privatisierung von Wasser nicht zugestimmt hat. Hinterbänkler orientieren sich eh meist an den Vorgaben der eigenen Fraktion. Wobei es beim Leistungsschutzrecht so recht auch nichts mehr zu verstehen gab.
Zunächst war das Leistungsschutzrecht von Verlegern eingefordert und als Plan in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, um Gewinne von Google an die Verleger weiterleiten zu können. Durch die Veränderung des Leistungsschutzrechts, demnach wenige Worte und Kurzpassagen weiterhin frei möglich sein sollen, fällt de facto Google nicht mehr unter dieses Gesetz, denn Google verwendet nur Kurzpassagen der Länge von 160 Zeichen.
In der heutigen Debatte haben es Politiker von CDU und FDP nicht einmal vermocht, anzugeben, wie das Gesetz in der Praxis funktionieren soll und auf welche Anwendungsfälle es überhaupt geht, wo Google doch herausfällt. Das kann man so auch bei Peter Tauber, MdB für die CDU, nachlesen.
Auch Dagmar Wöhrl, MdB der CSU, kann dem Leistungsschutzrecht nichts abgewinnen:
Auch wenn ich die Debatte für notwendig erachte und Verständnis für die unterschiedlichen Positionen und Interessen habe, kann ich das Leistungsschutzrecht nicht vertreten und den darum betriebenen Lobbyismus will ich nicht unterstützen – weder als Bundestagsabgeordnete, noch als Juristin und schon gar nicht als Silver Surferin!
Rechtliche Konsequenzen
Möglicherweise wird es durch das Leistungsschutzrecht zu Klagen kommen, wenn Verlagstexte wie auch immer zitiert werden, denn das auch in Frage kommende Zitatrecht greift nur bei selbständigen Texten, die das Zitat mit eigener Interpretation verwenden. Klagen werden ja nicht gestellt, wenn die Lage eindeutig ist, sondern auch bei Verdacht auf eine gewinnbare Klage. Und da das Leistungsschutzrecht überhaupt nicht klar macht, in welchem Fall es zum Zuge kommt und in welchem nicht, könnte es zu diversen juristischen Spitzfindigkeiten kommen. Konsequenterweise sollte man, will man juristischen Auseinandersetzungen möglichst sicher aus dem Weg gehen, auf das Zitieren von Verlagsinhalten verzichten — auch in Facebook-Profilen. Denn was ein Newsaggregator, der im Internet nach Nachrichten sucht, und gegen die Verlage, wer immer darunter zu zählen ist, klagen darf, das weiß niemand so genau.
Dass den eigentlichen Urhebern mit diesem Gesetz nicht geholfen ist, beschreibt ZAPP:
Lars Klingbeil von der SPD hat eine gut verständliche Rede für die Opposition im Deutschen Bundestag gebracht, die sich in Teilen mit den Ansichten Dagmar Wöhrls deckt, und auch viele Punkte der generellen Diskussion aufnimmnt:
Man darf demnach gespannt sein, ob die SPD Wort hält und das Gesetzvorhaben stoppen wird.