Radio Bielefeld und Radio Gütersloh erleben gerade einen sogenannten shitstorm auf Facebook. Daniel Fiene hatte in seinem Blog darüber berichtet, dass die zu diesen Radios gehörende Betreibergesellschaft dem für Steinfurt und Münster sendenden, studentischen Radio Q eine auf einen Schadenswert von 25.000 € bezifferte Unterlassungserklärung geschickt hatte. Das Logo von Radio Q wäre ein Plagiat des Logos von u.a. Radio Bielefeld.
Danach erschien den Radios die Situation wie folgt:
Na, dann recherchiere ich doch mal: Die Aussage über die Schrift scheint so nicht zu stimmen. Denn eine solche Schrift ist durchaus auf dem freien Markt zu erwerben: Sie kostet 12,99$. Hier kriegt man sie auch kostenlos, es scheint keine der Radiogesellschaft gehörige Schrift zu sein. Insofern ist es gar nicht verständlich, dass ein Plagiat eingeräumt wird: Die Rechte an der Schrift liegen schlicht nicht bei der Betreibergesellschaft, sonst wären doch die Verkäufer dieser Schrift schon längst verklagt worden. Und weswegen sollte der Trägerverein von Radio Q einräumen, diese Schrift sei auf dem freien Markt nicht erhältlich? Abgesehen davon unterscheidet sich die sonstige Logogestaltung doch sehr. Worin soll also das Plagiat bestehen? Worin die Rechtsverletzung in einer käuflichen Schriftart bezogen auf die Betreibergesellschaft?
Dennoch behauptet der Geschäftsführer der zugehörigen audio media service:
[W]ir [haben] von einer Grafik-Design Agentur den Schriftzug radio exklusiv für uns entwickeln lassen. Es handelt sich also um keinen Schriftzug, den es so zu kaufen gibt.
Der Vorsitzende des Trägervereins hat nach Eingang des Schreibens mit mir telefonisch Kontakt aufgenommen, und wir haben uns vernünftig geeinigt: Radio Q ändert sein Logo. Und wir verzichten auf Schadenersatzforderungen und Mahnkosten.
Das hätte ich der audio media service aber auch geraten.
Es ist nicht verwunderlich, dass man aus der Ecke von Radio Q die Angelegenheit etwas anders sieht:
Wenn ich das mal richtig stellen darf. So war das ganz und gar nicht. Diese vermeintliche Einigung kam nicht durch das Telefonat mit dem Radio Q‑Vorsitzenden zustande, sondern erst auf Druck durch Prof. Hoeren, der sich in diesem Fall eingeschaltet hatte.
Und selbst diese Einigung ist eine erzwungene. Von mehreren Seiten (Juristen und Designern) wurden Radio Q gute Chancen eingeräumt, im Falle des Falles vor Gericht Recht zu bekommen. Argumente: Free Font, keine identische Schriftart, andere Farben, andere Designelemente, angewinkelter Schriftzug, usw. Nur kann sich Radio Q eine solche gerichtliche Auseinandersetzung nicht leisten. Deshalb kam es zu dieser “Einigung”.
So bleibt es ein Ding, auf rechtlichem Wege eine Matt-Situation zu erzeugen, und ein ganz anderes Ding der Sache nach eine Öffentlichkeit zu überzeugen. Daran sollte man bei der audio media service wohl noch etwas arbeiten.
Ebensogut kann man mich auf 25.000€ wegen meiner verwendeten Schriften verklagen. Ich habe den Nachweis der Rechtslage, die mir die Verwendung einräumt. Aber 25.000€ über für die Verteidigung dieser Rechtslage, die habe ich nicht.