Uni-Radio für Steinfurt und Münster wegen Logo zu 25.000€ abgemahnt

Radio Biele­feld und Radio Güter­sloh erleben ger­ade einen soge­nan­nten shit­storm auf Face­book. Daniel Fiene hat­te in seinem Blog darüber berichtet, dass die zu diesen Radios gehörende Betreiberge­sellschaft dem für Ste­in­furt und Mün­ster senden­den, stu­den­tis­chen Radio Q eine auf einen Schadenswert von 25.000 € bez­if­ferte Unter­las­sungserk­lärung geschickt hat­te. Das Logo von Radio Q wäre ein Pla­giat des Logos von u.a. Radio Biele­feld.

Danach erschien den Radios die Sit­u­a­tion wie folgt:

Na, dann recher­chiere ich doch mal: Die Aus­sage über die Schrift scheint so nicht zu stim­men. Denn eine solche Schrift ist dur­chaus auf dem freien Markt zu erwer­ben: Sie kostet 12,99$. Hier kriegt man sie auch kosten­los, es scheint keine der Radi­ogesellschaft gehörige Schrift zu sein. Insofern ist es gar nicht ver­ständlich, dass ein Pla­giat eingeräumt wird: Die Rechte an der Schrift liegen schlicht nicht bei der Betreiberge­sellschaft, son­st wären doch die Verkäufer dieser Schrift schon längst verk­lagt wor­den. Und weswe­gen sollte der Trägervere­in von Radio Q ein­räu­men, diese Schrift sei auf dem freien Markt nicht erhältlich? Abge­se­hen davon unter­schei­det sich die son­stige Logogestal­tung doch sehr. Worin soll also das Pla­giat beste­hen? Worin die Rechtsver­let­zung in ein­er käu­flichen Schrif­tart bezo­gen auf die Betreibergesellschaft?

Den­noch behauptet der Geschäfts­führer der zuge­höri­gen audio media ser­vice:

[W]ir [haben] von ein­er Grafik-Design Agen­tur den Schriftzug radio exk­lu­siv für uns entwick­eln lassen. Es han­delt sich also um keinen Schriftzug, den es so zu kaufen gibt.

Der Vor­sitzende des Trägervere­ins hat nach Ein­gang des Schreibens mit mir tele­fonisch Kon­takt aufgenom­men, und wir haben uns vernün­ftig geeinigt: Radio Q ändert sein Logo. Und wir verzicht­en auf Schaden­er­satz­forderun­gen und Mahnkosten.

Das hätte ich der audio media ser­vice aber auch geraten.

Es ist nicht ver­wun­der­lich, dass man aus der Ecke von Radio Q die Angele­gen­heit etwas anders sieht:

Wenn ich das mal richtig stellen darf. So war das ganz und gar nicht. Diese ver­meintliche Eini­gung kam nicht durch das Tele­fonat mit dem Radio Q‑Vorsitzenden zus­tande, son­dern erst auf Druck durch Prof. Hoeren, der sich in diesem Fall eingeschal­tet hatte.

Und selb­st diese Eini­gung ist eine erzwun­gene. Von mehreren Seit­en (Juris­ten und Design­ern) wur­den Radio Q gute Chan­cen eingeräumt, im Falle des Fall­es vor Gericht Recht zu bekom­men. Argu­mente: Free Font, keine iden­tis­che Schrif­tart, andere Far­ben, andere Designele­mente, angewinkel­ter Schriftzug, usw. Nur kann sich Radio Q eine solche gerichtliche Auseinan­der­set­zung nicht leis­ten. Deshalb kam es zu dieser “Eini­gung”.

So bleibt es ein Ding, auf rechtlichem Wege eine Matt-Sit­u­a­tion zu erzeu­gen, und ein ganz anderes Ding der Sache nach eine Öffentlichkeit zu überzeu­gen. Daran sollte man bei der audio media ser­vice wohl noch etwas arbeiten.

Eben­sogut kann man mich auf 25.000€ wegen mein­er ver­wen­de­ten Schriften verk­la­gen. Ich habe den Nach­weis der Recht­slage, die mir die Ver­wen­dung ein­räumt. Aber 25.000€ über für die Vertei­di­gung dieser Recht­slage, die habe ich nicht.

Du magst vielleicht auch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert