Multichannelaktivgedanken

Endlich mal wieder Experten im Käse­blatt! Heute soll Inter­netkom­pe­tenz vorge­gaukelt wer­den, na denn mal los: Wie schaut’s denn aus mit den Inter­ne­tak­tiv­itäten von Fir­men in Ibbenbüren?

Für Korte und Geografin Lau­ra Bed­narow­icz, für deren Bach­e­lo­rar­beit über die dig­i­tale Präsenz in Innen­städten die Erhe­bung im ver­gan­genen März ent­stand, ist nicht alles gut.

Nicht alles gut? Na, macht jemand mit beim Trinkspiel: Für jeden Bull­shit-Satz einen heben?

Besagtes Poten­zial muss nicht immer gle­ich der Onli­neshop sein, sagt Korte. „Und es muss nicht jed­er alles anbi­eten“, ergänzt Bednarowicz.

Hep­pa!

„Aber ich muss da sein, wo meine Ziel­gruppe ist“, sagt Korte.

Deswe­gen liefert McDonald’s auch nach Hause. Heppa!

Korte warnt davor, soziale Medi­en zu unter­schätzen: „Wer in den wichti­gen Net­zw­erken wie Face­book oder Insta­gram nicht aktiv oder im Inter­net gar nicht auffind­bar ist, wird es zukün­ftig noch schw­er­er haben.“

Der dig­i­tale Getränke­markt, der ist sowas von am Kom­men: Hep­pa!

Wer (…) in Zukun­ft weit­er­hin am Markt beste­hen will, muss sich aktiv Gedanken über seine Mul­ti-Chan­nel-Strate­gie machen.“

Aktiv­denken und Mul­ti­vi­t­a­m­in­chan­neln gilt für zwei: Hep­pa! Heppa!

Auch hät­ten viele Unternehmen in Ibben­büren das Poten­zial der sozialen Net­zw­erke noch nicht für sich erkannt.

Hep­p­sala!

Gas­tro-Betriebe soll­ten sich ihrer steigen­den Bedeu­tung für die City bewusst werden.“

Kann Bedeu­tung über­haupt steigen? Egal: Hep­pa!

64% der Dien­stleis­ter haben keinen Insta­gram-Account, keine Rede davon, wer diesen auch pflegt:

„Haben das Poten­zial von Insta­gram erkannt.“ 

Ja, wer solche Experten zur Hand hat, die lieber Hohlphrasen und Buzz-Words abson­dern, anstatt irgen­deine ver­ständliche Erk­lärung zu liefern, der sollte selb­st nicht vor boden­losen Analy­sen zurückschrecken:

Denn dass Boris Beck­er uns in einem Werbespot über­rascht mit­teilte, er sei „drin“, ist bere­its 20 Jahre her. Dass man nun, 2019, kon­sta­tieren muss, dass je nach dig­i­taler Plat­tform, min­destens jed­er dritte region­al tätige Innen­stadt­be­trieb in Ibben­büren noch nicht „drin“ ist, kann sich zum Prob­lem auswach­sen. Denn: In der fortschre­i­t­en­den Trans­for­ma­tion des Han­dels ins Dig­i­tale kön­nten diejeni­gen, die nicht „drin“ sind, schnell die wer­den, die bald „weg“ sind.

Gönau! Entwed­er das oder sie bleiben! Hep­scha­la! Boris Beck­er ging damals über AOL rein. AOL ist als Inter­net­zu­gangsan­bi­eter seit 2007 „weg“.

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Klopf, klopf

Oh, *POPCORN*, die IVZ hat eine Abnehm­ex­per­tin aufgetrieben, die sog­ar schon ein eigenes Buch auf dem Markt hat. Die Kun­den­rezen­sio­nen auf Ama­zon dazu kom­men mir zwar größ­ten­teils wie Anfänger­fakes vor, aber was soll’s.

Die Heil­prak­tik­erin meint, sie habe ein Abnehmver­fahren, das bess­er wirkt als “kon­ven­tionelle Diäten”. Was ist denn hier das spezielle Ele­ment, das ste­ht in der IVZ ja irgend­wie gar nicht beschrieben? Kaf­fee ver­graben? Dreimal um’s Haus ren­nen vor dem Stuhl­gang? Nein, ganz falsch: Es ist Klopfen!

Und das machen wir doch jet­zt alle mal: Entspan­nen Sie sich, lassen Sie ihre Arme leicht baumeln, heben Sie nun ihren recht­en Arm, beu­gen Sie ihn etwas und tip­peln sie sich erst­mal mit dem Zeigefin­ger ganz san­ft gegen die Schläfe. Dann lassen Sie ihre Seele ihren Klopfrhyth­mus find­en. Ganz leicht aus ihrem Inneren her­aus. Klopfen Sie immer weit­er! Jet­zt erzäh­le ich Ihnen noch, dass eine Beratungsstunde für indi­vidu­elles Klopfen 180 € kostet, und Sie sehen: Das Klopfen hat automa­tisch eine viel höhere Tak­t­fre­quenz angenom­men! Die Tak­t­fre­quenz der Seele.

Paul Ulrich Unschuld vom Horst-Görtz-Stiftungsin­sti­tut an der Berlin­er Char­ité meint zu diesem Ver­fahren:

Es gibt keine ern­sthafte Forschung zur Effizienz solch­er Maß­nah­men etwa bei Dia­betes — und kein ser­iös­er Endokri­nologe würde sich je an so etwas herantrauen

aber für das Niveau der IVZ reicht es dann eben doch, darüber einen kom­plett kri­tik­losen und das The­ma nicht hin­ter­fra­gen­den Artikel zu schreiben.

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Streaming für Dummies

Ich habe mich ja vor Kurzem über die Gefahren bei Stream­ing-Ange­boten im Inter­net aus­ge­lassen. Die IVZ hat da jet­zt mal *POPCORN* einen Experten befragt: Stream­ing ist nicht straf­bar.

Das passiert auch nicht oft, dass schon die Über­schrift falsch ist. Stream­ing beze­ich­net einen Daten­strom über Com­put­er­net­zw­erke. Diesen kann ich emp­fan­gen oder senden, insofern spricht man auch von einem einge­hen­den und einem aus­ge­hen­den Stream. 

Das Prob­lem mit Inter­net­seit­en, die Streams zu Medi­en zur Ver­fü­gung stellen ohne dass sie daran Veröf­fentlichungsrechte hät­ten, ist, dass viele Nutzer nicht erken­nen, ob ein angeschauter Stream nur einge­hend ist oder auch nahezu zeit­gle­ich wieder ausgeht. 

Generell sei gesagt, dass es kein Grund­satzurteil zum einge­hen­den Strea­men ille­gal zur Ver­fü­gung gestell­ter Medi­en gibt. Das Versenden eines Streams, an dessen Inhalt man keine Veröf­fentlichungsrechte besitzt, ist allerd­ings sehr wohl straf­bar und es sind auch schon Pri­vat­per­so­n­en wegen zur Ver­fü­gung gestell­ten Streams durch aus­ge­hende Streams abgemah­nt wor­den.

Noch ein Schmankerl aus dem Interview:

Was passiert, wenn plöt­zlich Post vom Anwalt ins Haus flattert?

Plegge: Dann ist es in der Regel schon zu spät.

Vielle­icht sollte man bess­er sagen, was jemand tun sollte, der einen solchen Brief bekommt: 1. Ruhe bewaren. 2. Sofort damit zum Fachan­walt gehen und — sofern man juridisch nicht bewan­dert ist — in keinem Fall eigen­ständig auf ein solch­es Schreiben antworten. Der­ar­tige Briefe sind oft gespickt mit zu hohen Forderun­gen und Fangfra­gen, die allein schon wieder viel Geld kosten kön­nen, wenn man auf sie antwortet. Da sind die Kosten für einen Fachan­walt oft­mals deut­lich bil­liger als ein direk­tes Einge­hen auf die Forderungen.

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Gott ableiten

Fre­unde, holt das Pop­corn raus, die IVZ hat wieder einen Experten am Wick­el. Was ist denn das The­ma heute? Quan­ten­physik stützt die Exis­tenz Gottes. Ganz mein Humor. Gott per Quan­ten­physik beweisen, wieso nicht gle­ich über die Steuer­erk­lärung? Aber gut, lassen wir den Experten erst­mal selb­st reden:

Ich stimme Ihnen zu, dass es im wis­senschaftlichen bzw. im natur­wis­senschaftlichen Welt­bild keinen Platz für Gott gibt. Das liegt allerd­ings weniger an der Unmöglichkeit von Gottes­be­weisen, son­dern eher am Prinzip der wis­senschaftlichen Methode.

Ja, das nenne ich mal Experten­wis­sen. Es liegt am Prinzip der wis­senschaftlichen Meth­ode, dass Gott noch nicht bewiesen ist. Weiß der Teufel, was dieses Prinzip ist. Dass Men­schen Wis­senschaft ausüben?

Für mich ist der gesamte Evo­lu­tion­sprozess ein „Wer­den Gottes“, an dem alles Anteil hat. Ähn­lich wie Teil­hard de Chardin sehe ich im Evo­lu­tion­sprozess eine ständig anwach­sende materielle Kom­plex­ität – vom Quant bis zum Men­schen – begleit­et von einem ständig zunehmenden Bewusst­sein. Dabei ist das „Bewusst­sein“ eines Quants als rudi­men­tär zu sehen und nicht mit unserem Bewusst­sein zu verwechseln. 

Aha. Wir sind also kom­plexe Quan­ten? Und wer­den irgend­wann alle BMWs besitzen? Ich glaube, ich komme da durcheinander.

Die Quan­ten­physik hat mir dabei sehr geholfen, diese Sichtweise zu ver­tiefen. Das Ziel dieser Bewusst­sein­sen­twick­lung ist es, dem göt­tlichen Bewusst­sein immer näherzukom­men. Jesus hat dieses Ziel bere­its vor 2000 Jahren erreicht.

Jesus war ein Bewusst­sein­sen­twick­ler und hat die Quan­ten­physik vorweggenommen?

Ich glaube, dass diese materielle Welt, die wir täglich erleben, einge­bet­tet und durch­drun­gen ist von ein­er hin­ter­gründi­gen geisti­gen Wirk­lichkeit, der wir im West­en den Namen Gott gegeben haben. Diese Überzeu­gung habe ich zum einen durch meine per­sön­liche Lebenser­fahrung gewon­nen, zum anderen leite ich sie ab von Erken­nt­nis­sen der Quantenphysik.

Tja, und ich glaube, dass ist im Grunde alles 42. Das habe ich den Schriften von Dou­glas Adams und mein­er per­sön­lichen Lebenser­fahrung ent­nom­men. Außer­dem leite ich sie aus dem Kaf­feep­rütt ab.

Diese in der Quan­ten­welt erkennbare Grund­struk­tur unseres Uni­ver­sums als ständi­ger Aus­tausch zwis­chen sicht­bar­er Real­isierung und nicht-sicht­bar­er Entwick­lung von Möglichkeit­en finde ich auch im Men­schen wieder: in der Inter­ak­tion zwis­chen Kör­p­er und Geist.

Tja, da hapert es aber auch schon wieder im Gebälk: Es ist bis­lang gän­zlich uner­forscht, wie es möglich ist, dass ein Men­sch über seinen Geist den eige­nen Kör­p­er steuert. Fragt man z.B. wieso man nicht genau­sogut den Kör­p­er eines anderen steuern kön­nte, muss diese Frage nach heutigem Wis­sen ungelöst bleiben. Und daraus fol­gt gar nichts. So wenig wie aus ein­er Annahme über die Wahrschein­lichkeit der Exis­tenz Gottes irgen­det­was über die tat­säch­liche Exis­tenz Gottes aus­ge­sagt wird.

Im Rückschluss bedeutet das, wenn unser Experte seine Ableitun­gen der­art willkür­lich, aber gewollt her­anzieht, ist damit nichts gezeigt. Nur, dass er daran glaubt. Und das wollen wir ihm lassen.

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Gefahren des Freifunks

In der IVZ schreibt man über das Frei­funk-Pro­jekt, eine Ini­tia­tive, um an möglichst vie­len Orten Wlan-Router zur Ver­fü­gung zu stellen, sei es bei kom­merziellen oder nicht-kom­merziellen Dienstanbietern.

Der Knack­punkt, viele Mit­stre­it­er zu überzeu­gen, wird neben ein­er tech­nisch leicht­en und ein­wand­freien Umset­zung die Sicher­heit in rechtlichen Fra­gen sein. Das gilt es, klar herauszuarbeiten.

Lei­der leis­tet die IVZ in dieser Hin­sicht keinen Dienst, son­dern lässt man jeman­den aus dem Vor­stand des Stadt­mar­ket­ing Vere­ins in Ibben­büren kri­tik­los zu Wort kommen:

Mit dem Router der Frei­funker haben diese eine tech­nis­che Möglichkeit gefun­den, die Stör­erhaf­tung zu umge­hen. Zumal den Frei­funkern sog­ar per Gericht das Provider­priv­i­leg zuge­sprochen wurde, das son­st nur kom­merzielle Anbi­eter genießen. Und deshalb ist dieser Weg auch rechtlich ein­wand­frei nach aktueller Gesetzeslage.

Das klingt schön, stimmt nur lei­der nicht. Den Frei­funkern wurde bish­er nicht per Gericht das Provider­priv­i­leg zuge­sprochen. Somit ist dieser Weg nicht rechtlich ein­wand­frei und schon gar nicht nach aktueller Geset­zes­lage. Es ist besten­falls bei Kla­gen unwahrschein­lich, wegen Stör­erhaf­tung belangt zu wer­den. Heute schon von ein­er Rechtssicher­heit bei Frei­funkern zu sprechen ist schlicht nicht kor­rekt — so sehr es zu wün­schen wäre.

Und auch bei der IVZ selb­st geht es kun­ter­bunt durcheinander:

Hin­ter­grund der bish­eri­gen Gericht­sentschei­dun­gen ist die nur in Deutsch­land beste­hende Stör­erhaf­tung nach dem Telemediengesetz. 

Sie kön­nen ja mal rat­en, wo die Stör­erhaf­tung nicht geregelt wird. Klein­er Tipp: Nicht im Teleme­di­enge­setz.

Diese besagt, dass Unternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Kneipen oder Cafés dafür ver­ant­wortlich sind, wenn über ihren WLAN-Zugang Nutzer Straftat­en bege­hen, indem sie sich beispiel­sweise ille­gal Musik oder Filme runterladen.

Das Gegen­teil ist der Fall: Die §§8–10 des Teleme­di­enge­set­zes regeln das soge­nan­nte Provider­priv­i­leg, dem zufolge Inter­net­zu­gangsan­bi­eter, zu denen mitunter auch Hotels und Cafés gerech­net wer­den, die einen Inter­net­zu­gang anbi­eten, ger­ade nicht für Straftat­en von Nutzern haften, sofern sie sich an die Dien­stan­bi­eterpflicht­en hal­ten. Ob das Provider­priv­i­leg gän­zlich von der Stör­erhaf­tung befre­it, ist somit offen.

Kün­ftig kön­nte es allerd­ings für kom­merzielle Anbi­eter freier Wlan-Net­ze etwas heikel­er wer­den: Der kri­tis­che Punkt ist diese Pas­sage des abges­timmten Ref­er­ente­nen­twurfs des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie:

(4) Dien­stean­bi­eter, die einen Inter­net­zu­gang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Ein­rich­tung zur Ver­fü­gung stellen, kön­nen wegen ein­er rechtswidri­gen Hand­lung eines Nutzers nicht auf Unter­las­sung in Anspruch genom­men wer­den, wenn sie zumut­bare Maß­nah­men ergrif­f­en haben, um eine Rechtsver­let­zung durch Nutzer zu ver­hin­dern. Dies ist ins­beson­dere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungs­maß­nah­men durch anerkan­nte Ver­schlüs­selungsver­fahren oder ver­gle­ich­bare Maß­nah­men gegen den unberechtigten Zugriff auf das draht­lose lokale Funknetz durch außen­ste­hende Dritte ergrif­f­en hat und
2. Zugang zum Inter­net nur dem Nutzer gewährt, der erk­lärt hat, im Rah­men der Nutzung keine Rechtsver­let­zun­gen zu begehen.

Die Pas­sage soll dazu dienen, Leute zu ver­fol­gen, die Kinder­pornographis­ches aus dem Inter­net saugen, und sowas lässt sich wohl in einem öffentlichen Netz bess­er an als daheim. Viel Spaß also dabei, wenn die Staat­san­waltschaft auf der Mat­te ste­ht und Namen wis­sen will — denn die hat man laut Entwurf zur Sicher­heit bess­er zu ken­nen, will man nicht haften.

Hierzu
Thomas Stadler: Wie die Fach­welt auf den Geset­ze­sen­twurf zur WLAN-Haf­tung reagiert

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Meine expertisierte Welt

Mit ihren Experten hat die IVZ kein Glück, auch das The­ma Inter­net ist irgend­wie nicht ihres. In der dieswöchi­gen Ver­anstal­tung sollte es zu “Einkaufen, bezahlen und über­weisen im Inter­net” gehen, auf gut deutsch: Um die Sicher­heit von Über­weisun­gen über das Inter­net. Dazu hat­te die IVZ Experten ein­ge­laden, die sie dann auch in der Über­schrift des dazuge­höri­gen Artikels Experten nen­nt und die sowas wohl von sich gegeben haben:

Brinkmann: Pay­pal ist aber ein Drit­ter, ein Dien­stleis­ter. Sie hin­ter­lassen dabei Ihre Dat­en. Wenn Sie dann im Netz bezahlen, geben Sie Ihr Pass­wort ein – mehr Schutz ist da aber nicht. Wenn es jemand schafft, an Ihr Pass­wort zu kom­men, dann ste­ht die Sche­une offen.

Falsch. Man kann seine Über­weisun­gen bei Pay­pal mit SMS absich­ern. Außer­dem kann man mit Pay­pal nur über­weisen, wenn sich auf einem dor­ti­gen Kon­to Geld befind­et oder wenn eine Verbindung zu einem Girokon­to beste­ht — welche man aber auch löschen kann.

Brinkmann: […] Echte Mah­nun­gen müssen in Deutsch­land übri­gens postal­isch zugestellt werden.

Falsch. Mah­nun­gen per E‑Mail sind zuläs­sig.

Noch schön­er wird es im Video zur Ver­anstal­tung, wenn Herr Brinkmann fragt, ob man für Pay­pal-Transak­tio­nen zahlt. Die richtige Antwort wäre gewe­sen, dass es Transak­tion­s­ge­bühren gibt, die manch­mal der Rech­nun­gaussteller und manch­mal der Rech­nungs­be­gle­ich­er übern­immt. Herr Brinkmanns Antwort auf das Zahlungsmit­tel für Transak­tion­skosten bei Pay­pal dage­gen ist:

Die Dat­en, ja.

Willkom­men in der Welt der Ver­schwörungs­the­o­rie: Für Brinkmann ist Pay­pal wohl eine Datenkrake, bei der Kun­den mit Dat­en statt Transak­tion­skosten zahlen, ohne dass diese Behaup­tung irgend­wie belegt wird. Die IVZ ver­ste­ht ihn in ihrer gedruck­ten Aus­gabe ebenso:

Ste­fan Brinkmann über Bezahl­dien­ste wie “Pay­pal”, die mit den Dat­en ihrer Kun­den Geld verdienten.

Zum Schluss des Videos gibt er noch 10 Ver­hal­tensweisen zum Schutz vor nicht autorisierten Über­weisun­gen preis, von denen ihm nur drei ein­fall­en und die dritte ist schon die Rückbesin­nung auf den gesun­den Men­schen­ver­stand, um auch noch zu sagen:

Eine Rück­über­weisung wird es nicht geben.

Möchte jemand rat­en, wer Rück­über­weisun­gen anbi­etet? Pay­pal.

Auf den Vor­trag Brinkmanns fol­gte Herr Feck:

[Feck:] bei grober Fahrläs­sigkeit – dazu gehöre übri­gens auch, ohne Viren­scan­ner zu sur­fen – habe der Nutzer selb­st den Schwarzen Peter.

Falsch. Geschädigte haften bei nicht autorisierten Über­weisun­gen nur, wenn die Bank ihnen grobe Fahrläs­sigkeit nach­weisen kann. Daher schreibt der WDR:

Sobald die Bank dies nicht nach­weise oder nicht nach­weisen könne, müsse sie dem Kun­den das fälschlicher­weise über­wiesene Geld erstatten.

Übri­gens hat laut Chris­t­ian Solmecke der Bun­des­gericht­shof bis­lang immer verneint, dass es seit­ens Win­dows-Benutzer grob fahrläs­sig wäre, keinen Viren­scan­ner instal­liert zu haben.

Als Leser weiß man an dieser Stelle auch nicht, ob Fehler beim Experten oder beim Textver­fass­er zus­tande kom­men, denn auch die Hil­festel­lung bei Phish­ing ist eher so…

Feck: Wenn Sie noch mal diese Mail bekom­men, dann kön­nen Sie es an den „Phish­ing-Read­er“ der Ver­braucherzen­trale senden. Wir prüfen das, gegebe­nen­falls wird die Adresse gesperrt.

Wenn sie jet­zt den “Phish­ing-Read­er” über Google nicht find­en kön­nen, kön­nte es daran liegen, dass er Phish­ing-Radar heisst. Und was für eine E‑Mail-Adresse da dann ges­per­rt wer­den soll, ist mir auch nicht ganz ersichtlich.

Ich habe heute viel gel­ernt. Vor allem: Man sollte seinen Com­put­er schützen“, fasste Dr. Peter Erf, stel­lvertre­tender Leit­er der Volk­shochschule Ibben­büren, den Abend in seinem Schluss­wort zusammen.

Und immer schön beim Kaf­feetrinken den Löf­fel aus der Tasse nehmen, damit man sich nicht ins Auge sticht.

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Meine beschränkte Welt

IVZ hat ihre Ver­anstal­tung Meine ver­net­zte Welt in Wort und Ton online gestellt. Und jet­zt kann sich jed­er bestätigt fühlen, der bezweifelt hat, dass aus der Ver­anstal­tung ohne genaues The­ma irgen­det­was rauskom­men würde.

Hätte man früher mit Pfer­dewa­genbe­sitzern eine Podi­ums­diskus­sion zur Ein­führung des Auto­mo­bils gemacht, es wäre wohl unge­fähr so ein Schmus raus­gekom­men: Da wird dem Briefeschreiben gehuldigt, beklagt, dass Leute in Region­al­bah­nen zu wenig aus den Fen­ster schauen, und dass der Emp­fang von diesem Inter­net auf dem Schaf­berg nicht gut funk­tion­iert. Und, ach ja, das Inter­net wird Dig­i­tale Welt genan­nt, da waren Kreative am Werk.

Dass der dauer­begeis­terte Ref­er­ent mit sein­er Behaup­tung, 2,4 Mio. Men­schen seien 2013 online gewe­sen sind, genau­so haarscharf daneben liegt wie mit der Behaup­tung, kein anderes Land als Chi­na habe mehr als 1,1 Mrd. Ein­wohn­er — so genau will das nie­mand wissen.

Es war eine Ver­anstal­tung, bei denen die betagten Zuhör­er als Kulisse für Video- und Zeitungs­beiträge über Leute, die mal wieder vor bun­ten Plakatwän­den ste­hen woll­ten, dienen soll­ten. Ganz toll. Von sowas brauchen wir unbe­d­ingt mehr von.

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Frei nach Kant

Dr. Renate Engel ist von Andrea Bracht in der IVZ zu Kant inter­viewt wor­den. Natür­lich wird nie­mand Kant gerecht, wenn er so kurz mal eben raushauen soll, was an Kant dran ist. Das bedeutet aber auch nicht, dass man so falsch liegen sollte. Aber lassen wir die Inter­viewte zu Wort kommen:

Als erstes möchte ich den Begriff der Men­schen­würde nen­nen. Kant sagt: Eine Sache hat einen Preis. Aber eine Per­son, die zu sich sel­ber “Ich” sagen kann, die Ver­ant­wor­tung übernehmen kann, hat Würde. Und die Men­schen­würde ist unantastbar. 

[Frage Andrea Bracht:] “Die Würde des Men­schen ist unan­tast­bar” ist der Artikel unseres Grundge­set­zes. Den ver­danken wir Kant?

Sehr gute Frage. Die Anwort ist Nein. Mir ist auch unbekan­nt, dass Kant zwis­chen Per­so­n­en, die zu sich sel­ber “Ich” sagen kön­nen, und solchen, die das nicht kön­nen, moralisch unter­schieden hätte. Zur Bes­tim­mung ein­er Ver­let­zung der Men­schen­würde wird von deutschen Gericht­en oft­mals die Objek­t­formel herange­zo­gen, die sich an Kant anlehnt. Im Wort­laut Kants wird klar, worauf er aus ist:

Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquiv­a­lent geset­zt wer­den; was dage­gen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquiv­a­lent ver­stat­tet, das hat eine Würde. […] was die Bedin­gung aus­macht, unter der allein etwas Zweck an sich selb­st sein kann, hat nicht bloß einen rel­a­tiv­en Werth, d. i. einen Preis, son­dern einen innern Werth, d. i. Würde. (Kant, AA IV, 434f.)

Offen­bar kön­nen Men­schen nach Kant eben auch Preise haben, wie Fuss­ball­spiel­er Ablös­esum­men, sie haben eben zudem auch eine Würde.

Worauf ich mit diesem ganzen Artikel hin­aus will: Heutzu­tage legt anderen Per­so­n­en, ger­ade wenn sie tot sind und sich nicht wehren kön­nen, sehr leicht Dinge in den Mund, die sie nicht behauptet haben. Wie z.B. dass Kant

uns Men­schen auf­fordert, selb­ständig zu philoso­phieren, anstatt Wis­sen von Philosophen in uns anzuhäufen.

Wo soll Kant denn sowas gesagt haben? Selb­st philoso­phieren, statt Wis­sen von Philosophen anzuhäufen? Kant hat eigentlich selb­st das Gegen­teil getan: Jahre­lang sich an anderen abgear­beit­et, und mit diesem Wis­sen seine eigene Philoso­phie aufgebaut.

Kom­men wir zum ange­blichen Frei­heits­be­griff Kants:

[B]in ich frei genug, über meinem Impuls zu ste­hen und anders zu han­deln, als ich es spon­tan tun würde? Das ist die Idee der Frei­heit, wie Kant sie ver­standen hat.

Nein, ist es nicht. Kant definiert 6 Frei­heits­be­griffe, die zu erläutern an dieser Stelle nicht nötig ist. Zu diesen zählt die oben gewählte For­mulierung nicht. Die gestellte Frage, kann ich über meinem Impuls ste­hen und anders han­deln als ich spon­tan han­dle, ist keine, die Men­schen nach Kant über­haupt beant­worten kön­nen. Wer so etwas behauptet ver­liert, den weisen Biolo­gen berechtigt darauf hin, dass Men­schen Hand­lun­gen ini­ti­ieren, bevor diese dem Men­schen im Geiste bewußt wer­den. Kurzum: Wäre das Kants Frei­heits­be­griff, wäre er wohl nicht haltbar.

Der Kat­e­gorische Imper­a­tiv. So in aller Munde und doch so kaum ver­standen. Angeblich

ein nicht inhaltlich gebun­denes Prü­fungsver­fahren. Das heißt, mir wird nicht inhaltlich gesagt: Du sollst nicht töten. Son­dern es wird gesagt: Prüfe, ob die Richtlin­ie, nach der Du jet­zt in dieser Sit­u­a­tion han­deln möcht­est, ein all­ge­meines Gesetz wer­den kön­nte. Ein Gesetz, das für jeden gilt, immer und auf der ganzen Welt. Wenn ja, dann kann ich danach han­deln — oder zumin­d­est sagen: Das wäre eine moralisch gute Hand­lung nach Kant.

Falsch. Alles kann nach Kant ein Gesetz wer­den, im juridis­chen Sinne. Die Frage im Einzelfall ist, ob die indi­vidu­elle Per­son dies wollen kann, genauer gesagt: wider­spruchs­frei wollen kann. Kant zielt hier auf die nicht bloß sub­jek­tive Ein­schätzung ein­er Hand­lung, nicht auf die Instal­la­tion eines Geset­zes. Zudem: Kant ist vor­sichtig bei moralisch guten Hand­lun­gen. So ein­fach wie im Zitat beschrieben, würde Kant nicht von moralisch guten Hand­lun­gen sprechen, da Men­schen partei­isch sein und sich irren können.

Kant hat den Glauben zu ein­er Sache jedes Einzel­nen gemacht.

Oh, das muss ein ganz neues Ergeb­nis der Kant­forschung sein. Aber ich denke, damit schus­tert man Kant schlicht zu viel zu.

Und so müssen wir — wenn wir Gott nicht zu einem wiss­baren Ding machen wollen, darauf ver­trauen, dass wir ihn als gute Macht in unserem Han­deln prak­tisch verwirklichen.

An dieser Stelle sollte mal her­aus­ge­hoben wer­den, dass dies eine Pri­vat­mei­n­ung ist und mit Kant nichts zu tun hat. Als I‑Tüpfelchen fasst die Jour­nal­istin dann das, was sie für den Kat­e­gorischen Imper­a­tiv hält, so zusammen:

Man soll also stets ratio­nal handeln.

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Ratschläge, die die Welt nicht braucht: Facebook-Tipps in der IVZ

Ich hat­te schon ein­mal richtig nervi­gen Ärg­er mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen. Damals wandte ich mich an einen Urhe­ber­recht­sex­perten, und wenn ich lese, was in diesem Artikel in der IVZ zu den aktuellen Schwierigkeit­en mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen auf Face­book ste­ht, bin ich glück­lich, keine Hil­fe in Ibben­büren gesucht zu haben. Der Experte dort meint,

Ste­ht ein Link auf mein­er Seite, bin ich als Täter oder Stör­er ein­er Urhe­ber­rechtsver­let­zung anzusehen

Falsch. Links zu Inhal­ten, die gegen Urhe­ber­rechte ver­stoßen, machen wed­er den Ver­link­enden noch den Ver­ant­wortlichen ein­er Face­book-Pin­nwand (s.u.) schlechthin zum Täter oder Stör­er.

Dem Geg­n­er der Forderung kann man zunächst ein­mal über den Anwalt eine Abmah­nung schick­en. Das kostet den Geg­n­er nor­maler­weise einige Hun­dert Euro – also das Hon­o­rar des Anwalts.

Hier wird ein falsch­er Ein­druck erweckt: Die Abmah­nung ist für Pri­vat­nutzer, und um die geht es ja in diesem Artikel, auf 100€ gedeck­elt. Nie­mand, der pri­vat abgemah­nt wird, sollte auf Forderun­gen über 100€ einge­hen. Sind die anfal­l­en­den Anwalt­skosten höher, ist das Sache des Abmahnenden.

In der Face­book-Debat­te geht es ja nur ums Anschauen, in der Regel für einen beschränk­ten Kreis von Usern.

Falsch. In der Face­book-Debat­te geht es ger­ade nicht um einen beschränk­ten Kreis von Nutzern, sprich: für fremde Augen ges­per­rte Pro­file, son­dern um öffentliche, für jed­er­mann ein­se­hbare Pro­file. Es wäre schon sehr ver­wun­der­lich, wenn mich ein Fre­und wegen Urhe­ber­rechtsver­let­zung verklagt. 

Aber der größte Lach­er kommt zum Schluss:

Wie kann ich mein Pro­fil abmahn­sich­er machen?

Plegge: Man sollte auf das Bauchge­fühl hören. Das sagt einem schon, was erlaubt ist und was nicht.

Falsch. Ich sollte ein­fach mein Pro­fil absper­ren, mein Pro­fil aus der Google-Suche ent­fer­nen, ich kann die einzel­nen Beiträge auf mein­er Pin­nwand für jeden Beitrag nur für eine geschlossene Betra­chter­gruppe ein­se­hbar und damit nicht weit­erteil­bar machen, oder ganz grund­sät­zlich Face­book nur mit einem Pseu­do­nym nutzen. Und wenn danach noch Bedarf ist, kann ich ja mal auf mein Bauchge­fühl hören.

Zudem erweckt der Sprech­er im Video unter dem Text den Ein­druck, ein Face­book-Nutzer hafte jed­erzeit für Inhalte Fremder auf der eige­nen Facebook-Pinwand:

Dadurch, dass das besagte Bild auf meine Pin­nwand gestellt wird — und sei es auch nur als brief­marken­großes Thumb­nail — dadurch wird es ein Inhalt auf mein­er Seite und ich bin für die Urhe­ber­rechte verantwortlich.

Ja, das ist übri­gens total sin­nvoll, dass Anwälte bevor sie Anwalt wer­den, Jura studiert haben, son­st kommt da so ein Geschwätz bei rum. Natür­lich bin ich nicht für das Urhe­ber­recht eines Gegen­stands ver­ant­wortlich, nur weil irgend­je­mand ihn auf meine Face­book-Pin­nwand stellt. Das wäre ja noch schön­er. Auch für eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung auf mein­er Face­book-Pin­nwand durch Fremde hafte ich nur bei pos­i­tiv­er Ken­nt­nis der Rechtsver­let­zung.

Unterm Strich: Ein fürchter­lich­er Artikel — wed­er Jour­nal­is­ten, noch Experte sind sach­lich auf der Höhe.

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