Streaming für Dummies

Ich habe mich ja vor Kurzem über die Gefahren bei Stream­ing-Ange­boten im Inter­net aus­ge­lassen. Die IVZ hat da jet­zt mal *POPCORN* einen Experten befragt: Stream­ing ist nicht straf­bar.

Das passiert auch nicht oft, dass schon die Über­schrift falsch ist. Stream­ing beze­ich­net einen Daten­strom über Com­put­er­net­zw­erke. Diesen kann ich emp­fan­gen oder senden, insofern spricht man auch von einem einge­hen­den und einem aus­ge­hen­den Stream. 

Das Prob­lem mit Inter­net­seit­en, die Streams zu Medi­en zur Ver­fü­gung stellen ohne dass sie daran Veröf­fentlichungsrechte hät­ten, ist, dass viele Nutzer nicht erken­nen, ob ein angeschauter Stream nur einge­hend ist oder auch nahezu zeit­gle­ich wieder ausgeht. 

Generell sei gesagt, dass es kein Grund­satzurteil zum einge­hen­den Strea­men ille­gal zur Ver­fü­gung gestell­ter Medi­en gibt. Das Versenden eines Streams, an dessen Inhalt man keine Veröf­fentlichungsrechte besitzt, ist allerd­ings sehr wohl straf­bar und es sind auch schon Pri­vat­per­so­n­en wegen zur Ver­fü­gung gestell­ten Streams durch aus­ge­hende Streams abgemah­nt wor­den.

Noch ein Schmankerl aus dem Interview:

Was passiert, wenn plöt­zlich Post vom Anwalt ins Haus flattert?

Plegge: Dann ist es in der Regel schon zu spät.

Vielle­icht sollte man bess­er sagen, was jemand tun sollte, der einen solchen Brief bekommt: 1. Ruhe bewaren. 2. Sofort damit zum Fachan­walt gehen und — sofern man juridisch nicht bewan­dert ist — in keinem Fall eigen­ständig auf ein solch­es Schreiben antworten. Der­ar­tige Briefe sind oft gespickt mit zu hohen Forderun­gen und Fangfra­gen, die allein schon wieder viel Geld kosten kön­nen, wenn man auf sie antwortet. Da sind die Kosten für einen Fachan­walt oft­mals deut­lich bil­liger als ein direk­tes Einge­hen auf die Forderungen.

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