Leser zahlen Werbung

Während man sich bei der IVZ noch ärg­ert, dass man nachts keine Schüler, die übri­gens nicht vom Min­dest­lohnge­setz erfasst wer­den, zum Zeitungsrum­brin­gen loss­chick­en kann, habe ich mich gestern noch gefragt, wieso man denn bei der IVZ über­haupt seit 2015 den Min­dest­lohn für Zeitungs­bringer zahlt. Denn eigentlich hat­te doch die Pres­sev­er­legerlob­by erfol­gre­ich aus­ge­han­delt, dass man für Zeitungs­bringer bis 2017 eben nicht den Min­dest­lohn zahlen muss. Ver­ste­ht man bei der IVZ die Geset­zes­lage nicht?

Die Bun­desregierung hat bere­its zum 1. Jan­u­ar 2015 die undif­feren­zierte Ein­führung eines geset­zlichen Min­dest­lohnes für nahezu alle Tätigkeit­en und somit auch die Boten-Zustel­lung Ihrer IVZ einge­führt. (IVZ, 21.02.2015)

Abge­se­hen von der Fehler­haftigkeit dieses Satzes, denn natür­lich find­et eine Dif­feren­zierung statt, wenn nicht alle Tätigkeit­en gle­ich behan­delt wer­den und eben­so natür­lich hat die Bun­desregierung nicht die Boten-Zustel­lung der IVZ einge­führt, ist das Satz schlicht falsch. Für die Zeitungszustel­lung per Boten wurde der Min­dest­lohn ja dank der Pres­sev­er­legerlob­by ger­ade nicht einge­führt. Der Min­dest­lohn gilt allerd­ings dann für Zeitungs­boten, wenn diese nicht bloß als Zeitungs­boten, son­dern auch als Zusteller von Post der Ver­lage und Werbe­ma­te­ri­alien unter­wegs sind.

Ohne Wer­bungs- und Postzustel­lung würde die IVZ nicht den Min­dest­lohn, den sie für die Tätigkeit eines Zeitungs­boten eh für über­höht hält, zahlen müssen, son­dern mehr als 2 € pro Stunde weniger. Dann hätte man der Preis eines Abos wohl zumin­d­est nicht wegen den Zeitungs­bringern erhöhen müssen.

Zahlt der Zeitungsleser also nun mehr für sein Abo wegen der Wer­bung, die er mit­fi­nanziert? Dann wäre ja der Artikel zur Abo­preis­er­höhung so etwas wie eine Irreführung des Lesers — fre­undlich ausgedrückt.

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Mindestlohngeheule

Die IVZ ver­liert im Jahr hun­derte von Abos, erhöht im drit­ten Jahr in Folge den Preis des Abos, schiebt es dieses Jahr allerd­ings in diesem Jahr auf einen “ein­fachen Grund”: Man muss Zeitungs­bringer fair bezahlen. NEIN! DOCHOH!

Und jet­zt heult man kräftig in die eigene Zeitung:

Tageszeitungsver­lage sind seit dem 1. Jan­u­ar verpflichtet, die Zeitungszustel­lung vom Stück­lohn — wie seit Jahrzehn­ten erfol­gre­ich und zufrieden­stel­lend prak­tiziert wurde — zum Stun­den­lohn umzustellen. Neben völ­lig aus dem Rah­men laufend­en Doku­men­ta­tion­spflicht­en verur­sacht der geset­zliche Min­dest­lohn nun auch Personalengpässe […]

Die müssen jet­zt auf­schreiben, wie lange ihre Mitar­beit­er gear­beit­et haben: NEIN! DOCHOH!

Bis­lang habe die IVZ einen Stück­lohn bezahlt,

der dem Aufwand und der Tätigkeit als Zuver­di­enst in ein­er zeitlich begren­zten Tätigkeit — nicht Beruf — entsprach. Die Preisan­pas­sung entspricht dem Mehraufwand durch das Mindestlohngesetz.

Ern­sthaft? Die IVZ braucht mehr als 440.000 220.000 € Mehrein­nah­men im Jahr, nur um ihre Zeitungszusteller fair zu bezahlen? So krass waren die unterbezahlt?

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Mindestlohn für Zeitungsboten

Vor ein paar jahren wurde ein Bekan­nter von mir bei ein­er großen ost­west­fälis­chen Zeitung eingestellt. Als erstes wurde ihm erzählt, dass er über alles schreiben könne — nur nicht über Zeitungsboten.

Was hat es damit auf sich? Zeitungs­boten sind seit Jahren wei­thin unter­bezahlt und das ist auch seit Jahren kein großes Geheim­nis — wenn man nicht ger­ade die Berichter­stat­tung von Zeitun­gen zu Grunde legt, denn da kommt so ein The­ma natür­lich nicht vor.

Der von der SPD vor­angetriebene all­ge­meine Min­dest­lohn bringt nun die Zeitungsver­lage, denen die faire Bezahlung von Zeitungs­boten nie son­der­lich am Herzen lag, in Bedräng­nis: Wie soll man noch höhere Kosten auf­fan­gen, wenn man immer noch kein Geschäftsmod­ell für die Zukun­ft hat?

Auch für die IVZ, die ger­ade erst den monatlichen Abo-Preis auf 32,90€ hochgeschraubt hat, wom­it der Monat­spreis seit 2013 unterm Strich um 5€ gestiegen ist, dürfte dies keine ein­fache Auf­gabe sein.

Nun haben sich die Zeitun­gen wohl fol­gen­des ein­fall­en lassen: Ein­er­seits betreiben sie Lob­by­is­mus. Das sieht so aus, dass man den Richter Udo di Fabio ern­sthaft öffentlich rumposaunen lässt, dass die Presse­frei­heit in Deutsch­land in Gefahr geri­ete, wenn Zeitungs­boten fair bezahlt wür­den. Ander­er­seits wird ver­sucht, das Gesetz zu umge­hen, indem man Zeitungs­boten vorschreiben möchte, wie viele Zeitun­gen er in der Stunde aus­liefert, egal wie lange er tat­säch­lich braucht:

Math­ias Haubrok, Betrieb­srat

Die Durch­schnitts­geschwindigkeit wird mit 5 km/h angenom­men und bei den Steckzeit­en ist es so, dass der Erst­wurf mit 20 Sekun­den und jed­er weit­ere Wurf mit 5 Sekun­den berech­net wird.“

KONTRASTE

Aber 5 km/h zum Laufen ist schon ganz schön sportlich!?“

Math­ias Haubrok, Betrieb­srat
„Das ist schon ganz schön sportlich, ja.“

Vor allem bei Glätte, Kälte und Nässe.

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Des Kaisers neue Digitalangebote

Die Kri­tik an der IVZ, dass man mit ein­er generellen Abo-Gebühren-Erhöhung die eige­nen Online-Spiel­ereien zu refi­nanzieren ver­sucht, weil der Ver­such, diese durch Wer­bung zu finanzieren, gescheit­ert ist, reisst nicht ab.

Immer­hin scheint es dur­chaus die Möglichkeit zu geben, ein bloßes App-Abo abzuschließen. Allerd­ings sieht es auf der itunes-Seite so aus, als ob das mit 30,99€ noch teuer­er als die Kom­bi-Vari­ante ist.

Ander­er­seits ist es auch merk­würdig, was der Nutzer der IVZ-Android-App so alles ein­räu­men muss. Die instal­lierte App ver­mag es,

- Ihre genaue Posi­tion anhand von GPS-Dat­en oder über Net­zw­erk­stan­dortquellen wie Sende­mas­ten oder WLAN zu ermit­teln. Diese Stan­dort­di­en­ste müssen auf Ihrem Gerät ver­füg­bar und aktiviert sein, damit die App sie ver­wen­den kann. Apps kön­nen Ihren Stan­dort anhand dieser Dat­en ermit­teln und ver­brauchen eventuell zusät­zliche Akkuleistung.

- Dat­en zu den auf Ihrem Gerät gespe­icherten Kon­tak­ten zu ändern, ein­schließlich der Häu­figkeit, mit der Sie bes­timmte Kon­tak­te angerufen, diesen E‑Mails gesendet oder ander­weit­ig mit ihnen kom­mu­niziert haben. Die Berech­ti­gung ermöglicht Apps, Kon­tak­t­dat­en zu löschen.

- auf die Tele­fon­funk­tio­nen des Geräts zuzu­greifen. Die Berech­ti­gung erlaubt der App, die Tele­fon­num­mer und Geräte-IDs zu erfassen, festzustellen, ob ger­ade ein Gespräch geführt wird, und die Rufnum­mer ver­bun­den­er Anrufer zu lesen.

Wozu will die IVZ denn wis­sen, wo ich bin und mit wem ich telefoniere?

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Klaus Rieping über die neuen IVZ-Formate

Ja, upsal­la, während unsere­ins fröh­lich Schränke zusam­mengeikeat hat, rumm­ste es in der Kom­men­tarspalte des IVZ-Berichts zu den neuen IVZ-For­mat­en der­art, dass sich schein­bar der IVZ-Geschäfts­führer Klaus Rieping, jeden­falls der Benutzer eurofight­er, der sich als Klaus Rieping beze­ich­net, dazu Stel­lung nimmt. Seit­ens der Kom­men­ta­toren ste­ht die verkappte Preis­er­höhung eines IVZ-Abos, das auch Online-Ange­bote enthält, auf 30,90€, die Bindung der Online-Ange­bote an ein Abo der gedruck­ten Zeitungsaus­gabe und das Nicht­funk­tion­ieren(!) der Apps auf gängi­gen Smart­phones und Tablets in der Kritik.

eurofight­er betont hierzu:

Die Leis­tung eines Ver­lages liegt nicht im Bdruck­en von Papi­er mit Farbe, son­dern in der pro­fes­sionellen, aktuellen, jour­nal­is­tis­chen Auf­bere­itung der Nachricht­en und Infor­ma­tio­nen in Text, Bild und nun auch Bewegt­bild für ver­schiedene Medien.

Na, mit der Argu­men­ta­tion ste­ht er Nor­bert Tie­mann ja in nichts nach. Die Leis­tung eines Ver­lages liegt im Ergeb­nis der Arbeit sein­er Jour­nal­is­ten? Wollte er das wirk­lich sagen? Das ist unge­fähr so ver­ständlich, als wolle man sagen, die Qual­ität der Arbeit ein­er Verkäuferin bemesse sich an der Qual­ität der Cola, die sie mir verkauft.

Aus welchem Grund sollte der gle­iche Inhalt in ver­schiede­nen Medi­en unter­schiedliche Preise haben?

Tja, aus welchem Grund kostet eine Blue-Ray-DVD mehr als eine nor­male DVD, obwohl sie densel­ben Inhalt haben? Na, vielle­icht weil die Her­stel­lungskosten höher sind?!

Wir bedi­enen nun­mehr alle Inter­essen unser­er Leser und User mit größt­möglich­er Aktu­al­ität und Ver­füg­barkeit weltweit. Das hat seinen Preis. Wir meinen, ein Euro pro Tag ist da nicht zu viel.

Nun kostet die Zeitung im Abo durch­schnit­tlich am Tag keinen Euro, son­dern 1,09€, kün­ftig 1,21€ — monatlich nicht 25€, son­dern 30,90€. Aber so kann man natür­lich auch unter den Tisch fall­en lassen, dass ger­ade eine Preis­er­höhung von 9% von stat­ten geht: Indem man läp­pisch von einem Euro redet.

Die IVZ hat in den ver­gan­genen Jahren erhe­blich in dig­i­tale Tech­nik, Per­son­al und Knowhow investiert; auch, um unab­hängige lokale Berichter­stat­tung kün­ftig über­haupt weit­er gewährleis­ten zu kön­nen. Print und Digital.

Die lokale Berichter­stat­tung ist so gefährdet, dass sie über­haupt weit­er gewährleis­tet wer­den muss? Meint er das ernst? Ich nenne mal das Mag­a­zin Mit­ten­drin, das Stadtjour­nal, die Wirin, Heim­spiel online, Ibbpunkt, die Osnabrück­er Son­ntagszeitung — ganz zu schweigen von all den Inter­net- und Face­book-Seit­en. So viel war noch nie da. Wenn es irgen­det­was gibt, dass ger­ade nicht gefährdet ist, dann lokale Berichterstattung.

Mir ist kein lokaler Zeitungsver­lag unser­er Größe in Deutsch­land bekan­nt, der ver­gle­ich­bare Leis­tun­gen so gün­stig anbi­eten kann.

Klaus Rieping, IVZ-Verlagsgeschäftsführer

Mir schon.

Und das sog­ar im Mün­ster­land: Die Borken­er Zeitung verkauft ein ePa­per-Abo für 21,50€. Das Abo der Wet­zlaer Neuen Zeitung kostet 23,30€, das der Wil­helmshaven­er Zeitung kostet 22,20€, das der Old­en­burg­er Zeitung kostet 20€, das vom Del­men­horster Kreis­blatt 17,50€, das Stad­er Tage­blatt 17€, die Pein­er All­ge­meine möchte 16€ für ein ePa­per-Abo haben und das ePa­per des Iser­lohn­er Kreisanzeigers und Zeitung bekommt man sog­ar schon für 14,50€.

Auf Anhieb habe ich über­haupt keine Zeitung mit ver­gle­ich­bar­er Auflage gefun­den, deren Bezugsmöglichkeit­en eines Online-Zugangs so teuer war wie der der IVZ. Zugegeben: Bei eini­gen Zeitun­gen ist der Online-Zugang bei zusät­zlich­er Bestel­lung der gedruck­ten Aus­gabe eben­so teuer, manch­mal 1€ im Monat teuer­er. Ein­er­seits ist fraglich, wer bei­des bestellen möchte, ander­er­seits kann man ein Abo kün­ftig prob­lem­los dre­it­eilen: Eine Per­son nutzt die gedruck­te Aus­gabe, eine die App auf dem Tablet und eine das ePa­per. Da kann so manch­es Abo ges­part wer­den. Aber ob die IVZ das wollte?!

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