Ich habe mich ja vor Kurzem über die Gefahren bei Streaming-Angeboten im Internet ausgelassen. Die IVZ hat da jetzt mal *POPCORN* einen Experten befragt: Streaming ist nicht strafbar.
Das passiert auch nicht oft, dass schon die Überschrift falsch ist. Streaming bezeichnet einen Datenstrom über Computernetzwerke. Diesen kann ich empfangen oder senden, insofern spricht man auch von einem eingehenden und einem ausgehenden Stream.
Das Problem mit Internetseiten, die Streams zu Medien zur Verfügung stellen ohne dass sie daran Veröffentlichungsrechte hätten, ist, dass viele Nutzer nicht erkennen, ob ein angeschauter Stream nur eingehend ist oder auch nahezu zeitgleich wieder ausgeht.
Generell sei gesagt, dass es kein Grundsatzurteil zum eingehenden Streamen illegal zur Verfügung gestellter Medien gibt. Das Versenden eines Streams, an dessen Inhalt man keine Veröffentlichungsrechte besitzt, ist allerdings sehr wohl strafbar und es sind auch schon Privatpersonen wegen zur Verfügung gestellten Streams durch ausgehende Streams abgemahnt worden.
Noch ein Schmankerl aus dem Interview:
Was passiert, wenn plötzlich Post vom Anwalt ins Haus flattert?
Plegge: Dann ist es in der Regel schon zu spät.
Vielleicht sollte man besser sagen, was jemand tun sollte, der einen solchen Brief bekommt: 1. Ruhe bewaren. 2. Sofort damit zum Fachanwalt gehen und — sofern man juridisch nicht bewandert ist — in keinem Fall eigenständig auf ein solches Schreiben antworten. Derartige Briefe sind oft gespickt mit zu hohen Forderungen und Fangfragen, die allein schon wieder viel Geld kosten können, wenn man auf sie antwortet. Da sind die Kosten für einen Fachanwalt oftmals deutlich billiger als ein direktes Eingehen auf die Forderungen.