Vom Verriss einer Lesung von Jürgen Kehrer

Im Käse­blatt ist ver­gan­gene Woche eine Lesung von Jür­gen Kehrer ver­ris­sen wor­den. Aber wie:

Kehrer unter­malt seine Lesung mit Klang­vari­a­tio­nen zu „O Bur, wat kost’t dien Hei“. Das soll wohl atmo­sphärisch eine Tür zum Titel des Buch­es auf­s­toßen, bleibt aber eher bindungs­los im Raum und erk­lärt den Zusam­men­hang des Fall­es mit dem Lam­ber­tussin­gen nicht.

Soll wohl?! Nein, die Anspielung hat etwas mit dem Inhalt des Buch­es zu tun, es ist qua­si der Schlüs­sel zur Lösung des Fall­es. Zugegeben, man erken­nt das auch nur, wenn man das Buch gele­sen hat. Der Schreiber hat dies offen­bar nicht getan.

wenn ich eine Lesung besuche, möchte ich den Autor als Per­son wahrnehmen. Wie ist seine Beziehung zum Schreiben und zu den Per­so­n­en sein­er Geschicht­en. Wie viel Auto­bi­ografis­ches ist zu entdecken?

Auto­bi­ographis­che Ansätze suchen bei einem Kri­mi, den man selb­st gar nicht erst gele­sen hat? ERNSTHAFT?!! Sagen Sie mal, Herr King, das mit diesem Fried­hof und den Kuscheltieren, ist das nicht irgend­wie autobiographisch? 

Auch zum vorge­le­se­nen Teil aus dem neuen Wils­berg-Kri­mi Wils­berg — Ein biss­chen Mord muss sein fällt dem Schreiber nur ein

Die Kult­fig­ur entste­ht auch in der Verknüp­fung mit ihrem Darsteller Leonard Lansink schnell wieder – mit all ihren Eck­en und Kan­ten, ihren Geld­prob­le­men und ihrer Schn­od­derigkeit vor dem geisti­gen Auge. Und der Fall ver­spricht sehr schnell, span­nend zu werden.

Also auch das Buch hat der Schreiber­ling offen­bar gar nicht erst vor der Lesung gele­sen oder wie soll man das kom­plette Aus­bleiben eines Bezugs zum Inhalt und die Rede davon, was “der Fall ver­spricht” ohne zu erk­lären, ob er es hält, deuten? Zum Schluss kam laut Schreiberling

keine Frage aus den eher schwach beset­zten Rei­hen, sich­er auch, weil Jür­gen Kehrer bis zu diesem Punkt keine Anreize zum Nach­fra­gen geset­zt hat­te. Eine ver­tane Chance

Pro-Tipp: Ein­fach vorher mal das Buch lesen, um das es bei ein­er Lesung geht, dann kann man auch sin­nvolle Fra­gen stellen. Und irgend­wie wäre es dem Schrift­steller gegenüber auch fair­er. Alles andere eröffnet die Chance auf so ein totales Kri­tikver­sagen wie im betr­e­f­fend­en Artikel.

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Entschädigung für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

Das Ver­wal­tungs­gericht Mün­ster hat durch jet­zt bekan­nt gegebene Urteile vom 1. Okto­ber 2015 ins­ge­samt 70 Beamtin­nen und Beamten der Städte Mün­ster und Ibben­büren sowie eines Beamten des Lan­des Nor­drhein-West­falen eine Entschädi­gung in Höhe von jew­eils 100 Euro monatlich zuge­sprochen, weil ihre Besol­dung bis zum 31. Mai 2013 gegen das Ver­bot der Alters­diskri­m­inierung verstieß.”

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