Streaming für Dummies

Ich habe mich ja vor Kurzem über die Gefahren bei Stream­ing-Ange­boten im Inter­net aus­ge­lassen. Die IVZ hat da jet­zt mal *POPCORN* einen Experten befragt: Stream­ing ist nicht straf­bar.

Das passiert auch nicht oft, dass schon die Über­schrift falsch ist. Stream­ing beze­ich­net einen Daten­strom über Com­put­er­net­zw­erke. Diesen kann ich emp­fan­gen oder senden, insofern spricht man auch von einem einge­hen­den und einem aus­ge­hen­den Stream. 

Das Prob­lem mit Inter­net­seit­en, die Streams zu Medi­en zur Ver­fü­gung stellen ohne dass sie daran Veröf­fentlichungsrechte hät­ten, ist, dass viele Nutzer nicht erken­nen, ob ein angeschauter Stream nur einge­hend ist oder auch nahezu zeit­gle­ich wieder ausgeht. 

Generell sei gesagt, dass es kein Grund­satzurteil zum einge­hen­den Strea­men ille­gal zur Ver­fü­gung gestell­ter Medi­en gibt. Das Versenden eines Streams, an dessen Inhalt man keine Veröf­fentlichungsrechte besitzt, ist allerd­ings sehr wohl straf­bar und es sind auch schon Pri­vat­per­so­n­en wegen zur Ver­fü­gung gestell­ten Streams durch aus­ge­hende Streams abgemah­nt wor­den.

Noch ein Schmankerl aus dem Interview:

Was passiert, wenn plöt­zlich Post vom Anwalt ins Haus flattert?

Plegge: Dann ist es in der Regel schon zu spät.

Vielle­icht sollte man bess­er sagen, was jemand tun sollte, der einen solchen Brief bekommt: 1. Ruhe bewaren. 2. Sofort damit zum Fachan­walt gehen und — sofern man juridisch nicht bewan­dert ist — in keinem Fall eigen­ständig auf ein solch­es Schreiben antworten. Der­ar­tige Briefe sind oft gespickt mit zu hohen Forderun­gen und Fangfra­gen, die allein schon wieder viel Geld kosten kön­nen, wenn man auf sie antwortet. Da sind die Kosten für einen Fachan­walt oft­mals deut­lich bil­liger als ein direk­tes Einge­hen auf die Forderungen.

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Video zu Christian Steiffen: Ferien vom Rock ’n’ Roll

Die let­zte Zeit waren wir ja mehr unter­wegs und weniger am bloggen, deswe­gen sei hier mal das Video zum neuen Album von Chris­t­ian Steif­f­en nachgere­icht, bei dem wir die Herzköni­gin ins Ren­nen schick­en durften:

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Das Video wurde im Res­i­denz-Hotel in Osnage­dreht, einem sehr gemütlichen Etab­lisse­ment, das immer noch über die Ein­rich­tung der Anfangs­jahre verfügt.

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Klopf, klopf

Oh, *POPCORN*, die IVZ hat eine Abnehm­ex­per­tin aufgetrieben, die sog­ar schon ein eigenes Buch auf dem Markt hat. Die Kun­den­rezen­sio­nen auf Ama­zon dazu kom­men mir zwar größ­ten­teils wie Anfänger­fakes vor, aber was soll’s.

Die Heil­prak­tik­erin meint, sie habe ein Abnehmver­fahren, das bess­er wirkt als “kon­ven­tionelle Diäten”. Was ist denn hier das spezielle Ele­ment, das ste­ht in der IVZ ja irgend­wie gar nicht beschrieben? Kaf­fee ver­graben? Dreimal um’s Haus ren­nen vor dem Stuhl­gang? Nein, ganz falsch: Es ist Klopfen!

Und das machen wir doch jet­zt alle mal: Entspan­nen Sie sich, lassen Sie ihre Arme leicht baumeln, heben Sie nun ihren recht­en Arm, beu­gen Sie ihn etwas und tip­peln sie sich erst­mal mit dem Zeigefin­ger ganz san­ft gegen die Schläfe. Dann lassen Sie ihre Seele ihren Klopfrhyth­mus find­en. Ganz leicht aus ihrem Inneren her­aus. Klopfen Sie immer weit­er! Jet­zt erzäh­le ich Ihnen noch, dass eine Beratungsstunde für indi­vidu­elles Klopfen 180 € kostet, und Sie sehen: Das Klopfen hat automa­tisch eine viel höhere Tak­t­fre­quenz angenom­men! Die Tak­t­fre­quenz der Seele.

Paul Ulrich Unschuld vom Horst-Görtz-Stiftungsin­sti­tut an der Berlin­er Char­ité meint zu diesem Ver­fahren:

Es gibt keine ern­sthafte Forschung zur Effizienz solch­er Maß­nah­men etwa bei Dia­betes — und kein ser­iös­er Endokri­nologe würde sich je an so etwas herantrauen

aber für das Niveau der IVZ reicht es dann eben doch, darüber einen kom­plett kri­tik­losen und das The­ma nicht hin­ter­fra­gen­den Artikel zu schreiben.

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