Die Gemeinden der Baumberge haben die Stadt Ibbenbüren wegen des Slogans “Das Hoch im Münsterland” verklagt. Hab ich noch nie was von gehört, aber es steht neuerdings in der Wikipedia, das muss also stimmen.
So unplausibel klingt das nicht, denn der Stadtmarketing Ibbenbüren e.V. hält wohl seit 2005 die Markenrechte an diesem Slogan, niemand anders darf ihn so als Markenbezeichnung verwenden. Das könnte anderen, die sich hoch wähnen, gegen den Strich gehen.
Die Gemeinden der Baumberge argumentieren angeblich, Ibbenbüren läge nicht im Münsterland und der Höchste Punkt des Münsterlandes sei auf dem Westerberg in den Baumbergen zu finden. Ihre Klage soll darauf hinaus gelaufen sein, Ibbenbüren die Verwendung des Werbespruches gerichtlich zu untersagen. Das Gericht soll die Klage abgewiesen haben, da “Münsterland” kein geschützter Begriff sei und frei verwendet werden dürfe.
Die Klage wäre selbst dann nur durchgegangen, wenn man gerichtlich festgestellt hätte, dass Ibbenbüren nicht zum Münsterland gehört, was etwas schwierig ist, da der Kreis Steinfurt einen der vier Münsterlandkreise bildet. Denn der höchste Punkt im auf die Landkreise bezogenen Begriff des Münsterlandes ist auf dem Westerbecker Berg in Lienen zu finden — wobei Lienen für die Gemeinden der Baumberge wohl auch nicht im Münsterland liegt, was auch stimmt, nimmt man nur das historische Münsterland zum Maßstab.
Wie bitte? Was meinen Sie genau mit “Sack Reis”?
Aktualisierung
Folgende Zeitungsartikel sprangen auf diesen Zug auf:
Das schönste Hoch im Münsterland, IVZ vom 3. Juni 2015
Scharmützel wegen des „höchsten Punktes im Münsterland“, Westfälische Nachrichten vom 9. Juni 2015
Ganz natürliche 236 Meter…, Westfälische Nachrichten vom 12. Juni 2015