Nicht ganz so hoch

Die Gemein­den der Baum­berge haben die Stadt Ibben­büren wegen des Slo­gans “Das Hoch im Mün­ster­land” verk­lagt. Hab ich noch nie was von gehört, aber es ste­ht neuerd­ings in der Wikipedia, das muss also stimmen.

So unplau­si­bel klingt das nicht, denn der Stadt­mar­ket­ing Ibben­büren e.V. hält wohl seit 2005 die Marken­rechte an diesem Slo­gan, nie­mand anders darf ihn so als Marken­beze­ich­nung ver­wen­den. Das kön­nte anderen, die sich hoch wäh­nen, gegen den Strich gehen.

Die Gemein­den der Baum­berge argu­men­tieren ange­blich, Ibben­büren läge nicht im Mün­ster­land und der Höch­ste Punkt des Mün­ster­lan­des sei auf dem West­er­berg in den Baum­ber­gen zu find­en. Ihre Klage soll darauf hin­aus gelaufen sein, Ibben­büren die Ver­wen­dung des Werbe­spruch­es gerichtlich zu unter­sagen. Das Gericht soll die Klage abgewiesen haben, da “Mün­ster­land” kein geschützter Begriff sei und frei ver­wen­det wer­den dürfe.

Die Klage wäre selb­st dann nur durchge­gan­gen, wenn man gerichtlich fest­gestellt hätte, dass Ibben­büren nicht zum Mün­ster­land gehört, was etwas schwierig ist, da der Kreis Ste­in­furt einen der vier Mün­ster­land­kreise bildet. Denn der höch­ste Punkt im auf die Land­kreise bezo­ge­nen Begriff des Mün­ster­lan­des ist auf dem West­er­beck­er Berg in Lienen zu find­en — wobei Lienen für die Gemein­den der Baum­berge wohl auch nicht im Mün­ster­land liegt, was auch stimmt, nimmt man nur das his­torische Mün­ster­land zum Maßstab.

Wie bitte? Was meinen Sie genau mit “Sack Reis”?

Aktu­al­isierung
Fol­gende Zeitungsar­tikel sprangen auf diesen Zug auf:

Das schön­ste Hoch im Mün­ster­land, IVZ vom 3. Juni 2015
Schar­mützel wegen des „höch­sten Punk­tes im Mün­ster­land“, West­fälis­che Nachricht­en vom 9. Juni 2015
Ganz natür­liche 236 Meter…, West­fälis­che Nachricht­en vom 12. Juni 2015 

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