Myspace hat eine Überarbeitung hinter sich und ist nun unter new.myspace.com zu erreichen. Merkwürdigerweise kommt es nun unter Umständen zu einer Doppellung von Nutzernamen, auf dem alten MySpace gab es schon einen Nutzer namens ibbtown, aber auf dem neuen sind wir das. Und zur Einstimmung mal eine Musikabspilliste mit klassischem Poprockkram.
Ratschläge, die die Welt nicht braucht: Facebook-Tipps in der IVZ
Ich hatte schon einmal richtig nervigen Ärger mit Urheberrechtsverletzungen. Damals wandte ich mich an einen Urheberrechtsexperten, und wenn ich lese, was in diesem Artikel in der IVZ zu den aktuellen Schwierigkeiten mit Urheberrechtsverletzungen auf Facebook steht, bin ich glücklich, keine Hilfe in Ibbenbüren gesucht zu haben. Der Experte dort meint,
Steht ein Link auf meiner Seite, bin ich als Täter oder Störer einer Urheberrechtsverletzung anzusehen
Falsch. Links zu Inhalten, die gegen Urheberrechte verstoßen, machen weder den Verlinkenden noch den Verantwortlichen einer Facebook-Pinnwand (s.u.) schlechthin zum Täter oder Störer.
Dem Gegner der Forderung kann man zunächst einmal über den Anwalt eine Abmahnung schicken. Das kostet den Gegner normalerweise einige Hundert Euro – also das Honorar des Anwalts.
Hier wird ein falscher Eindruck erweckt: Die Abmahnung ist für Privatnutzer, und um die geht es ja in diesem Artikel, auf 100€ gedeckelt. Niemand, der privat abgemahnt wird, sollte auf Forderungen über 100€ eingehen. Sind die anfallenden Anwaltskosten höher, ist das Sache des Abmahnenden.
In der Facebook-Debatte geht es ja nur ums Anschauen, in der Regel für einen beschränkten Kreis von Usern.
Falsch. In der Facebook-Debatte geht es gerade nicht um einen beschränkten Kreis von Nutzern, sprich: für fremde Augen gesperrte Profile, sondern um öffentliche, für jedermann einsehbare Profile. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn mich ein Freund wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.
Aber der größte Lacher kommt zum Schluss:
Wie kann ich mein Profil abmahnsicher machen?
Plegge: Man sollte auf das Bauchgefühl hören. Das sagt einem schon, was erlaubt ist und was nicht.
Falsch. Ich sollte einfach mein Profil absperren, mein Profil aus der Google-Suche entfernen, ich kann die einzelnen Beiträge auf meiner Pinnwand für jeden Beitrag nur für eine geschlossene Betrachtergruppe einsehbar und damit nicht weiterteilbar machen, oder ganz grundsätzlich Facebook nur mit einem Pseudonym nutzen. Und wenn danach noch Bedarf ist, kann ich ja mal auf mein Bauchgefühl hören.
Zudem erweckt der Sprecher im Video unter dem Text den Eindruck, ein Facebook-Nutzer hafte jederzeit für Inhalte Fremder auf der eigenen Facebook-Pinwand:
Dadurch, dass das besagte Bild auf meine Pinnwand gestellt wird — und sei es auch nur als briefmarkengroßes Thumbnail — dadurch wird es ein Inhalt auf meiner Seite und ich bin für die Urheberrechte verantwortlich.
Ja, das ist übrigens total sinnvoll, dass Anwälte bevor sie Anwalt werden, Jura studiert haben, sonst kommt da so ein Geschwätz bei rum. Natürlich bin ich nicht für das Urheberrecht eines Gegenstands verantwortlich, nur weil irgendjemand ihn auf meine Facebook-Pinnwand stellt. Das wäre ja noch schöner. Auch für eine Urheberrechtsverletzung auf meiner Facebook-Pinnwand durch Fremde hafte ich nur bei positiver Kenntnis der Rechtsverletzung.
Unterm Strich: Ein fürchterlicher Artikel — weder Journalisten, noch Experte sind sachlich auf der Höhe.