Tja, man hätte dem Absender dieser Zeilen auf Facebook auch direkt fragen können, was er mit folgendem Beitrag bezwecken wollte:
Ich werde mich mit Sprengstoff ausrüsten und auftreten :).
Und man kann auch direkt die Polizei anrufen und es melden. Man könnte sich auch die Frage stellen, wieso da ein Smiley steht. Man kann sich wundern, wenn man den Eintrag ohne Annahme von Ironie versteht, dass kein Motiv genannt wird. Man könnte darauf kommen, dass der Eintrag nicht ernst gemeint ist. Muss man aber nicht.
Man kann einen Bericht über diesen Vorfall bringen und den Beitrag vollständig zitieren wie die NOZ oder man kann denselben Bericht bringen und das Smiley weglassen — wie die IVZ.
Man kann es zweifelhaft finden, dass derselbe Facebook-Nutzer bei der NOZ einen Kommentar hinterlassen hat, in dem er kundtut, dass er die Todesstrafe befürwortet. Man kann es ebenso für zweifelhaft finden, dass der Facebook-Nutzer von 6 Polizeibeamten ergriffen, zu Boden gestürzt und gefesselt wird, dass seine Computer beschlagnahmt werden und dass abschließend, weil nichts anderes gefunden wird, eine freie Meinungsäußerung als Erfolg der ganzen Aktion präsentiert wird.
(I)rgendwie müssen wir hier reagieren.
meinte die zuständige Richterin. Irgendwie? Vielleicht mal, indem man berücksichtigt, dass im Internet viel Unsinn veröffentlicht wird. Dass leichter als bei unmittelbaren Unterhaltungen Missverständnisse entstehen durch unüberlegte Einträge. Dass man nicht alles blindlinks auf die Goldwaage legt.
Oder man hinterfragt weiterhin nicht seine Ansichten.