Dereinst war ich mal zuständig für die Begrüßung neuer Studenten seitens der Studierendenschaft. Und damals habe ich Ärger für meine Offenheit bekommen. Ich sah es als Verpflichtung an, Neuankömmlinge auch über Risiken des Studiums etc. zu informieren. Und bei der Ausbildung von Lehrern gibt es im pädagogischen Bereich so einiges. Ich habe den Neustudenten geraten, sich pädagogisch auch selbst zu schulen, da von offiziellen Stellen oftmals Stuss kommt. Aber solche Hinweise werden seitens der Uni nicht gern gesehen, da hat man Angst, Studierende würden vergrault. Anti-Aufklärung kann man eine solche taktische Interessensabwägung seitens der Uni auch nennen.
Unter Stuss ordne ich folgende Vorschrift für Lehrer ein: Den Lehramtsanwärtern ist in NRW die Art zu husten vorgegeben. Klingt komisch, ist aber so. Lehrer dürfen offiziell nicht in die Hand husten, sie dürfen nur in die Armbeuge husten. Denn wir wissen ja alle, dass Lehrer nach dem Unterricht jedem Schüler einzeln zur Verabschiedung die Hand geben. Umarmungen finden ja viel weniger statt. Und da wär es ja blöd, wenn in die Lehrershand vorher reingehustet worden wäre.
Könnte man eigentlich blindlinks ignorieren, so eine Vorschrift, was in der Praxis sicher auch passiert, aber stellen Sie sich mal vor, Sie sind in einer Lehrprüfung als Lehramtsanwärter und Sie müssten husten.
Da wäre es schon irgendwie blöd, sich nicht an die Lehrerhustverordnung zu halten.