Lehrerhusten

Dere­inst war ich mal zuständig für die Begrüßung neuer Stu­den­ten seit­ens der Studieren­den­schaft. Und damals habe ich Ärg­er für meine Offen­heit bekom­men. Ich sah es als Verpflich­tung an, Neuankömm­linge auch über Risiken des Studi­ums etc. zu informieren. Und bei der Aus­bil­dung von Lehrern gibt es im päd­a­gogis­chen Bere­ich so einiges. Ich habe den Neustu­den­ten ger­at­en, sich päd­a­gogisch auch selb­st zu schulen, da von offiziellen Stellen oft­mals Stuss kommt. Aber solche Hin­weise wer­den seit­ens der Uni nicht gern gese­hen, da hat man Angst, Studierende wür­den ver­grault. Anti-Aufk­lärung kann man eine solche tak­tis­che Inter­essens­ab­wä­gung seit­ens der Uni auch nennen.

Unter Stuss ordne ich fol­gende Vorschrift für Lehrer ein: Den Lehramt­san­wärtern ist in NRW die Art zu hus­ten vorgegeben. Klingt komisch, ist aber so. Lehrer dür­fen offiziell nicht in die Hand hus­ten, sie dür­fen nur in die Arm­beuge hus­ten. Denn wir wis­sen ja alle, dass Lehrer nach dem Unter­richt jedem Schüler einzeln zur Ver­ab­schiedung die Hand geben. Umar­mungen find­en ja viel weniger statt. Und da wär es ja blöd, wenn in die Lehrer­s­hand vorher reinge­hus­tet wor­den wäre.

Kön­nte man eigentlich blind­links ignori­eren, so eine Vorschrift, was in der Prax­is sich­er auch passiert, aber stellen Sie sich mal vor, Sie sind in ein­er Lehrprü­fung als Lehramt­san­wärter und Sie müssten husten.

Da wäre es schon irgend­wie blöd, sich nicht an die Lehrerhustverord­nung zu halten.

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