Staatsanwaltschaft Münster stellt Verfahren gegen Jasper gegen Geldbuße ein

Die Staat­san­waltschaft Mün­ster stellt das Ermit­tlungsver­fahren gegen Dieter Jasper vor­läu­fig ein. Sie geht offen­sichtlich davon aus, dass Jasper jahre­lang vorset­zlich Titelmiss­brauch betrieben habe, denn dies sei laut Wolf­gang Schweer von der Staat­san­waltschaft Grund­lage des Ver­fahrens.

Mit ein­er Zahlung von 5000€ wird das Ver­fahren ganz been­det. Damit würde Jasper allerd­ings auch den vorset­zlichen Titelmiss­brauch eingeste­hen und seine gegenüber der IVZ getätigte Aussage, 

Die Über­prü­fung [eines von ihm beauf­tragten Antwals­büros] hat ergeben, dass der an der Freien Uni­ver­sität Teufen erlangte Dok­tor­grad auf­grund des ‚Deutsch-Schweiz­erischen Abkom­mens über die Gle­ich­w­er­tigkeit im Hochschul­bere­ich‘ in Deutsch­land nicht anerkan­nt wird. 

würde sich, was den Inhalt des Prü­fungsergeb­niss­es bet­rifft, als, sagen wir mal, unko­r­rekt erweisen.


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Süd­deutsche Zeitung: Titelmiss­brauch — Falsch­er CDU-Dok­tor muss 5000 Euro zahlen

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Keine Kommentare

  1. Dieser schein­bar logis­che Schluss ist ja wohl so nicht wirk­lich richtig. Richtig ist, dass nach § 153 a StPO die Staat­san­waltschaft mit Zus­tim­mung des Gericht­es und des Beschuldigten unter Aufla­gen von der Erhe­bung der Klage abse­hen kann wenn die Aufla­gen geeignet sind das öffentliche Inter­esse (nicht das Inter­essen der Öffentlichkeit ;-)) zu beseit­i­gen und die Schwere der Schuld ein­er Ein­stel­lung nicht entgegensteht.
    Voraus­set­zung ist expliz­it nicht, dass der Beschuldigte geständig ist. Er kann und darf sich bei sein­er Zus­tim­mung zur Ein­stel­lung auch von völ­lig sach­frem­den Über­legun­gen leit­en lassen — wenn er z.B. lieber seinen Auf­gaben als Bun­destagsab­ge­ord­neter nachge­ht statt in die Hauptver­hand­lung zu gehen und sich weit­er­hin mit der Angele­gen­heit beschäfti­gen zu müssen oder weil er nicht möchte, dass in der Hauptver­hand­lung seine per­sön­lichen wirtschaftlichen Ver­hält­nisse erörtert wer­den oder weil der der der Ansicht ist, dass man vor Gericht und auf hoher See ohne­hin in Gottes Hand sei und sein Glaube an Gott ihn da nicht ger­ade opti­mistisch stimmt kann er selb­stver­ständlich der Ein­stel­lung zus­tim­men und die Aufla­gen erfüllen, wenn es ihm dies denn wert ist.

  2. Vol­lkom­men korrekt.

    Anhand des juridis­chen Ver­fahrens ist die unter­stellte Ein­räu­mung so nicht richtig.

    Aber man muss wohl schon sehr weit aus­holen, um diesen Punkt zu machen. In der Debat­te, die diesen Fall begleit­et, waren die Ver­laut­barun­gen nun seit­ens der Leser und Wäh­ler nun mal schon sehr ein­deutig, s. das Forum der IVZ, die Leserkom­mentare zu den Artikeln bei der Süd­deutschen und Die Welt. Zu dem kommt die Aus­sage der Staat­san­waltschaft, das Ermit­tlungsver­fahren nur zu führen, wenn ein Vor­satz nachgewiesen sei.

    Aber wie gesagt: Der von mir möglicher­weise erzeugte Ein­druck, dass man mit der Zahlung der Summe juridisch seine Schuld ein­räumt, ist falsch. Aber erk­lärn se das mal dem Wähler ;-).

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