Nelly am 4. November in der Aura

Über einen zu großen Besucheran­drang kon­nte sich die Aura in let­zter Zeit nicht beschw­eren und Aktio­nen wie “No Babyfaces”-Parties, die auf eine eher speziell deutsche Per­so­n­en­gruppe aus­gerichtet waren, zeigten wenig Erfolg. Das brachte wohl die Idee auf, ein bekan­ntes Gesicht in der Aura auftreten zu lassen: Nel­ly, zweifach­er Gram­my-Gewin­ner mit aktuell sink­en­dem Stern, wird am 4. Novem­ber in der Aura ein Stelldichein geben. Den Besucheran­drang dauer­haft zu ver­größern wurde schon in der Vorgängerdis­co erfol­g­los mit Sido versucht.

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Metrickz — Weihrauch

Met­rickz zieht die Veröf­fentlichung seines näch­sten Albums vor und kommt jet­zt schon mit sein­er ersten Sin­gle raus, die 7 Tage nach Veröf­fentlichung immer­hin schon 1,2 Mil­lio­nen Abrufe auf YouTube zu verze­ich­nen hat. Dafür lang­weilt das Stück eher und auch intellek­tuelle Aus­fälle wie “Spritze der Bitch auf die Faketit­ten drauf, nein, Mann, ich kann nix dafür”, “ich fick’ eure Müt­ter nie ohne mein Team” und “Ja, Mann, seit mein­er Geburt hab’ ich schein­bar ’ne steigende Homo­pho­bie” provozieren nicht, son­dern blamieren. Das ist keine Kun­st, das kann sofort weg:

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Ibbenbüren ist ein toter Ort

- meint zumin­d­est dieser Rap­per auf seinem Spatzier­gang durch die Katakomben des Kepler-Gymnasiums:

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Neu im Bücherschrank (124): Graeme Simsion — Das Rosie-Projekt

Dieser Schinken wird jet­zt schon als Weltbest­seller gehan­delt, was nichts über die Qual­ität aus­sagt: Autis­tisch ver­an­lagter Autismus-Wis­senschaftler geht per aus­gek­lügel­tem Frage­bo­gen auf Brautschau und ver­liebt sich in die Falsche, der er bei ihrer Vater­suche behil­flich ist. Die Irri­ta­tio­nen, die er als autis­tisch Ver­an­lagter in Sit­u­a­tio­nen her­vor­ruft, wenn er sich poli­tisch kor­rekt ver­hal­ten möchte, sind der Witz an dieser Geschichte – lei­der der einzige.

Wer sich die Geschichte doch vornehmen möchte, dem sei das von Robert Stad­lober vorge­le­sene Hör­buch ans Herz gelegt.

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Donots — Calling (live @Deichbrand 2017)

So, wir haben’s dann auch mal zum Deich­brand-Fes­ti­val geschafft und passender­weise das Donots-Konz­ert mitgenommen:

Und: Ja, live reißen die ordentlich was ab. Unser­er Mei­n­ung nach auch so das zweitbeste Konz­ert über­haupt nach Wan­da, aber angesichts der Bands dieses Fes­ti­vals sind die Geschmäck­er auch wirk­lich unge­mein verschieden.

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Mettinger Mailservice

Vor Kurzem startete die Inter­net­seite Mettingen.eu als Ver­such, durch Ver­fü­gung­machung von Mail-Adressen der Gemeinde Met­tin­gen zu etwas mehr Pop­u­lar­ität zu ver­helfen. Nutzer bekom­men ein 1 GB großes Mail­post­fach gegen Angaben zu ihrer Per­son. Zwar ste­ht in den Daten­schutzer­läuterun­gen der Seite

Die Nutzung unser­er Web­seite ist in der Regel ohne Angabe per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en möglich.

Das ist aber insofern etwas nicht zutr­e­f­fend, als dass ein Nutzer den Ser­vice gar nicht in Anspruch nehmen kann, wenn er nicht seinen Namen, seine Adresse, seine Tele­fon­num­mer und seine Han­dynum­mer angibt. Präzisierend heisst es in den AGB:

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Reg­istrierung genaue, aktuelle und voll­ständi­ge Angaben zu sein­er Per­son (Reg­istrierungs­dat­en) nach der Vor­gabe des Reg­istrierungs­for­mu­la­rs zu machen und diese Reg­istrierungs­dat­en stets aktuell zu hal­ten. Es sind nur Adressen in Deutsch­land bei der Reg­istrierung erlaubt. Bei der Reg­istrierung wer­den die eingegebe­nen Adress­dat­en mit einem Adressverze­ich­nis abgeglichen, um fehler­hafte Adres­seingaben zu minimieren.

Weit­er unten in den AGB kommt noch ein richtiger POPCORN-Moment: Es ist einem Nutzer im Schreiben ein­er E‑Mail über diesen Dienst untersagt

ein tat­säch­lich­es Geschehen wieder[zu]geben, ohne dass ein über­wiegen­des berechtigtes Inter­esse ger­ade an dieser Form der Berichter­stat­tung vorliegt;

Damit ist wohl jed­er E‑Mail, in der es um Met­tin­gen geht, ein Ver­stoß gegen die AGB. Von einem über­wiegend berechtigten Inter­esse an Met­tin­gen habe ich noch nicht gehört.

Mit dem Auss­chluss der Möglichkeit der anony­men Nutzung des Dien­stes ver­stoßen die Betreiber von Mettingen.eu schlicht gegen das Teleme­di­enge­setz, das Anbi­etern von Teleme­di­en­di­en­sten eine anonyme Nutzung durch die Benutzer vorschreibt, wenn es nicht gute Gründe gibt, die dies unmöglich machen. Dass die Betreiber von Mettingen.eu davon auch so gar keine Ahnung haben, legt ein Blick ins Impres­sum nahe:

Die Gemeinde Met­tin­gen ist eine Kör­per­schaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürg­er­meis­terin Christi­na Rählmann. Ver­ant­wortlich­er gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Bürg­er­meis­terin Christi­na Rählmann.

Der Staatsver­trag über Medi­en­di­en­ste, kurz MDStV, ist seit 2007(!) außer Kraft.

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