Entschädigung für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

Das Ver­wal­tungs­gericht Mün­ster hat durch jet­zt bekan­nt gegebene Urteile vom 1. Okto­ber 2015 ins­ge­samt 70 Beamtin­nen und Beamten der Städte Mün­ster und Ibben­büren sowie eines Beamten des Lan­des Nor­drhein-West­falen eine Entschädi­gung in Höhe von jew­eils 100 Euro monatlich zuge­sprochen, weil ihre Besol­dung bis zum 31. Mai 2013 gegen das Ver­bot der Alters­diskri­m­inierung verstieß.”

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