Sinnsuche im Leben schön und gut, aber so platt wie Coelho muss es dann doch nicht sein. Keine Ahnung, woher dieser Schmöker seinen Weg in meinen Bücherschrank gefunden hat, nun ist er immerhin wieder frei. Vielleicht findet er dankbarere Leser.
Ich sehe was, was du nicht siehst (2)
Ich hatte beim Text über eine angebliche Terrorzelle in Ibbenbüren schon über die journalistische Arbeit hinter den besprochenen Texten geäußert:
Was in diesen Texten bloßes Gerücht ist, was Information des Verfassungsschutzes, was eine Tatsache, was der Phantasie des Autors entspringt — das alles gibt sich die Klinke in die Hand.
Und auf diese Tour macht man bei der IVZ bezüglich des Todes eines IS-Kämpfers (Link auf von der WN übernommenen Artikel), der vermutlich aus Ibbenbüren stammt munter weiter:
Von dem Mann existiert ein Foto, das ihn mit einer Schusswunde im Kopf zeigt. Er wurde nach Medienberichten in einem Dorf fünf Kilometer südöstlich von Kobane, dem lange umkämpften Grenzort zur Türkei, ermordet.
Nach Protesten auf der Seite der WN hat man es doch für sinnvoller gehalten, in der gedruckten Ausgabe nicht von “ermordet”, sondern von “getötet” zu reden. Es existieren im Internet Fotos vom Getöteten (Verlinkung unterbleibt). Allerdings zeigen sie keine Schusswunde im Kopf*. Von einer derartigen Wunde ist außer bei der IVZ weder in der dpa-Meldung noch in türkischen Medien die Rede.
Sein Kampfname sei Abdul Dschaber al-Turki gewesen.
Laut türkischen Medien war sein Kampfname Abdulcabbar El Turki. Das kann ich von hier aus nicht verifizieren, nur taucht der in deutschen Medien verwendete Name unabhängig vom dpa-Bericht nicht auf.
Der Getötete hatte eine Lehre als Elektriker gemacht und soll sich vor eineinhalb Jahren radikalisiert haben. dafür soll auch eine Gruppe in Ibbenbüren verantwortlich sein.
Denn wenn man selber so ein Gerücht ohne Nachweis in der Öffentlichkeit breittritt, sollte man das mal wiederholen, auch wenn es schon massiv kritisiert worden ist — was man dann aber besser verschweigt.
Die Leser-Kritik folgt dann auch auf dem Fuß:
Entweder Sie sind ein Ahnungslose Berichterstatterin oder haben Sie von der Türkei ein Sommerurlaub Gutschein erhalten um Tatsachen bewusst umdrehen.
* 12.05.2015: Inzwischen sind mir Fotos zugesendet worden, die einen Getöteten mit Schusswunde zeigen. Dies könnte der Betroffene sein.
Datenschutz für Leichtgläubige
POPCORN! Die IVZ kümmert sich wieder um das böse Facebook. Avanti Dilettanti! Facebook will angeblich “alles” über seine Nutzer wissen, deswegen schmeisst da jemand von der IVZ seine Facebook-App vom Handy und meldet sich von Facebook ab. Und juchu, seitdem die Person nun Threema verwendet, sind ihre Daten geschützt. Oder so. Weil Threema ihrer Meinung nach keine Kommunikation speichert und nicht überwacht.
Das einzige Problem an den Alternativen, die uns nicht überwachen und die keine Kommunikation speichern, ist ja, dass zu wenig Menschen diese Netzwerke nutzen.
Ääh, nein: Man sollte die eigene Blödheit als Fehlerquelle nicht unterschätzen.
Threema speichert Kommunikationen. Ob Threema Kommunikationen abgreift oder weiterleitet, dass weiß öffentlich niemand, weil die Firma hinter Threma dessen Quellcode nicht veröffentlicht. Und daher zieht golem.de folgendes Fazit:
Mit der Validation verbindet Threema ein großes Versprechen, das nicht gehalten werden kann. Eine Überprüfung der Korrektheit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist damit nicht möglich. Der Nutzer erfährt lediglich, dass sich die geloggten Nachrichten korrekt mit NaCl entschlüsseln lassen — für den Fall, dass es sich bei ihnen tatsächlich um die übertragenen handelt. Mehr nicht.
Andererseits ist das auch gar nicht so wichtig, wenn das Betriebssystem, auf dem Threema läuft, sprich: iOS oder Android, schon komplett immun gegen Datensicherheit ist. Im Klartext: Wenn die Texteingabe im Handy abgeschnorchelt wird, ist es für den Schutz eigener Daten bedeutungslos, ob der Text danach noch verschlüsselt wird.
Aber wer bei der IVZ glaubt, durch das Löschen einzelner Apps würde sich sein Datenschutz verbessern, der sollte vielleicht ganz schnell die IVZ-App runterschmeissen. Denn die will u.a. folgende Berechtigungen:
Aktive Apps abrufen, Konten auf dem Gerät suchen, genauer Standort abfragen, Zugriff auf Fotos, Medien, Dateien, USB-Speicherinhalte lesen, ändern oder löschen, Ruhezustand deaktivieren, Vibrationsalarm steuern
Und nicht zu vergessen, die App kann ihre Konto- und/oder Profilinformationen auf Ihrem Gerät verwenden. Also kann die App im Grunde ein Smartphone aus dem Ruhemodus aufwecken und durch die Welt posaunen, wer Sie sind und wo sie gerade genau sind.
Und die wollen mir was von Datenschutz erzählen!
Borja Baragaño — Road to Ibbenbüren
Borja Baragaño ist ein “ein asturischer Piper, Flötist und Uilleann Piper der asturische, irische, bretonische, schottische.… Musik spielt”
Im Alter von vier Jahren habe ich damit begonnen, asturischen traditionellen Tanz zu erlernen und mit neun Jahren habe ich meinen ersten Dudelsackunterricht erhalten. Bis zum Alter von 17 Jahren war ich unterwegs auf Piperwettbewerben, habe in Pipe Bands gespielt und so weiter.… Dann kam die Flöte und ich habe damit begonnen, asturische und keltische Musik zu lieben und in zu Gruppen wie Llangres, DRD, Acuéi!?, N’arba und Felpeyu in Asturien, Spanien, der Bretagne, Frankreich, England, Italien, Deutschland, Portugal und der Schweiz zu spielen.
Vor Kurzem sein neues Album veröffentlicht und auf diesem Album bezieht sich ein Lied auf Ibbenbüren und bei Amazon kann man es anhören. Weitere Lieder gibt es bei Songcloud zu hören und käuflich ist das Album selbstredend auch.
Das Gehirn aktivieren
Unsere Lokalpostille hat da wieder ein Leckerli ausgegraben:
Joseph H. Pilates starb 1967 im Alter von 87 Jahren beim Versuch, ein Feuer in seinem Studio unter Kontrolle zu bringen.
Boah, beim mutigen Todesfight mit 87 im brennenden Studio umgekommen, wie dramatisch.
Die erste Frage, die sich da aufdrängt ist ja: Wenn das Feuer im Januar 1966 ausgebrochen ist und Pilates erst im Oktober 1967 gestorben ist, wieso hat das eigentlich so lange gebrannt? Und warum hat ihn sein Löschversuch so schnell altern lassen, wo er 1967 erst 83 war?
Aber gut, so schreibt es die IVZ. In Wirklichkeit
ist aber im Januar 1966 „nur“ in dem Gebäude ein Feuer ausgebrochen und Claras Wohnung und das Pilates-Studio blieben wohl unversehrt. Pilates starb erst fast zwei Jahre später – im Oktober 1967 — an einem Lungenemphysem, das wohl von seinem starken Zigarren-Rauchen stammte.
Wie uncool.
Kanal‑4: Karneval in Ibbenbüren 2015
Kinder- und Jugendförderplan
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan, der bis 2017 gilt, ist nun online. Ein solcher Plan soll ganz generell Ziele, Schwerpunkte und konkrete Projekte enthalten, die über eine Wahlperiode die Kinder- und Jugendarbeit bestimmen und sichern sollen.
Mindestlohngeheule
Die IVZ verliert im Jahr hunderte von Abos, erhöht im dritten Jahr in Folge den Preis des Abos, schiebt es dieses Jahr allerdings in diesem Jahr auf einen “einfachen Grund”: Man muss Zeitungsbringer fair bezahlen. NEIN! DOCH! OH!
Und jetzt heult man kräftig in die eigene Zeitung:
Tageszeitungsverlage sind seit dem 1. Januar verpflichtet, die Zeitungszustellung vom Stücklohn — wie seit Jahrzehnten erfolgreich und zufriedenstellend praktiziert wurde — zum Stundenlohn umzustellen. Neben völlig aus dem Rahmen laufenden Dokumentationspflichten verursacht der gesetzliche Mindestlohn nun auch Personalengpässe […]
Die müssen jetzt aufschreiben, wie lange ihre Mitarbeiter gearbeitet haben: NEIN! DOCH! OH!
Bislang habe die IVZ einen Stücklohn bezahlt,
der dem Aufwand und der Tätigkeit als Zuverdienst in einer zeitlich begrenzten Tätigkeit — nicht Beruf — entsprach. Die Preisanpassung entspricht dem Mehraufwand durch das Mindestlohngesetz.
Ernsthaft? Die IVZ braucht mehr als 440.000 220.000 € Mehreinnahmen im Jahr, nur um ihre Zeitungszusteller fair zu bezahlen? So krass waren die unterbezahlt?
Leser zahlen Werbung
Während man sich bei der IVZ noch ärgert, dass man nachts keine Schüler, die übrigens nicht vom Mindestlohngesetz erfasst werden, zum Zeitungsrumbringen losschicken kann, habe ich mich gestern noch gefragt, wieso man denn bei der IVZ überhaupt seit 2015 den Mindestlohn für Zeitungsbringer zahlt. Denn eigentlich hatte doch die Presseverlegerlobby erfolgreich ausgehandelt, dass man für Zeitungsbringer bis 2017 eben nicht den Mindestlohn zahlen muss. Versteht man bei der IVZ die Gesetzeslage nicht?
Die Bundesregierung hat bereits zum 1. Januar 2015 die undifferenzierte Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für nahezu alle Tätigkeiten und somit auch die Boten-Zustellung Ihrer IVZ eingeführt. (IVZ, 21.02.2015)
Abgesehen von der Fehlerhaftigkeit dieses Satzes, denn natürlich findet eine Differenzierung statt, wenn nicht alle Tätigkeiten gleich behandelt werden und ebenso natürlich hat die Bundesregierung nicht die Boten-Zustellung der IVZ eingeführt, ist das Satz schlicht falsch. Für die Zeitungszustellung per Boten wurde der Mindestlohn ja dank der Presseverlegerlobby gerade nicht eingeführt. Der Mindestlohn gilt allerdings dann für Zeitungsboten, wenn diese nicht bloß als Zeitungsboten, sondern auch als Zusteller von Post der Verlage und Werbematerialien unterwegs sind.
Ohne Werbungs- und Postzustellung würde die IVZ nicht den Mindestlohn, den sie für die Tätigkeit eines Zeitungsboten eh für überhöht hält, zahlen müssen, sondern mehr als 2 € pro Stunde weniger. Dann hätte man der Preis eines Abos wohl zumindest nicht wegen den Zeitungsbringern erhöhen müssen.
Zahlt der Zeitungsleser also nun mehr für sein Abo wegen der Werbung, die er mitfinanziert? Dann wäre ja der Artikel zur Abopreiserhöhung so etwas wie eine Irreführung des Lesers — freundlich ausgedrückt.