Ich sehe was, was du nicht siehst (2)

Ich hat­te beim Text über eine ange­bliche Ter­rorzelle in Ibben­büren schon über die jour­nal­is­tis­che Arbeit hin­ter den besproch­enen Tex­ten geäußert:

Was in diesen Tex­ten bloßes Gerücht ist, was Infor­ma­tion des Ver­fas­sungss­chutzes, was eine Tat­sache, was der Phan­tasie des Autors entspringt — das alles gibt sich die Klinke in die Hand.

Und auf diese Tour macht man bei der IVZ bezüglich des Todes eines IS-Kämpfers (Link auf von der WN über­nomme­nen Artikel), der ver­mut­lich aus Ibben­büren stammt munter weiter:

Von dem Mann existiert ein Foto, das ihn mit ein­er Schuss­wunde im Kopf zeigt. Er wurde nach Medi­en­bericht­en in einem Dorf fünf Kilo­me­ter südöstlich von Kobane, dem lange umkämpften Gren­zort zur Türkei, ermordet.

Nach Protesten auf der Seite der WN hat man es doch für sin­nvoller gehal­ten, in der gedruck­ten Aus­gabe nicht von “ermordet”, son­dern von “getötet” zu reden. Es existieren im Inter­net Fotos vom Getöteten (Ver­linkung unterbleibt). Allerd­ings zeigen sie keine Schuss­wunde im Kopf*. Von ein­er der­ar­ti­gen Wunde ist außer bei der IVZ wed­er in der dpa-Mel­dung noch in türkischen Medi­en die Rede.

Sein Kampf­name sei Abdul Dsch­aber al-Tur­ki gewesen.

Laut türkischen Medi­en war sein Kampf­name Abdul­cab­bar El Tur­ki. Das kann ich von hier aus nicht ver­i­fizieren, nur taucht der in deutschen Medi­en ver­wen­dete Name unab­hängig vom dpa-Bericht nicht auf.

Der Getötete hat­te eine Lehre als Elek­trik­er gemacht und soll sich vor einein­halb Jahren radikalisiert haben. dafür soll auch eine Gruppe in Ibben­büren ver­ant­wortlich sein.

Denn wenn man sel­ber so ein Gerücht ohne Nach­weis in der Öffentlichkeit bre­it­tritt, sollte man das mal wieder­holen, auch wenn es schon mas­siv kri­tisiert wor­den ist — was man dann aber bess­er verschweigt.

Die Leser-Kri­tik fol­gt dann auch auf dem Fuß:

Entwed­er Sie sind ein Ahnungslose Berichter­stat­terin oder haben Sie von der Türkei ein Som­merurlaub Gutschein erhal­ten um Tat­sachen bewusst umdrehen.

* 12.05.2015: Inzwis­chen sind mir Fotos zuge­sendet wor­den, die einen Getöteten mit Schuss­wunde zeigen. Dies kön­nte der Betrof­fene sein.

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Datenschutz für Leichtgläubige

POPCORN! Die IVZ küm­mert sich wieder um das böse Face­book. Avan­ti Dilet­tan­ti! Face­book will ange­blich “alles” über seine Nutzer wis­sen, deswe­gen schmeisst da jemand von der IVZ seine Face­book-App vom Handy und meldet sich von Face­book ab. Und juchu, seit­dem die Per­son nun Three­ma ver­wen­det, sind ihre Dat­en geschützt. Oder so. Weil Three­ma ihrer Mei­n­ung nach keine Kom­mu­nika­tion spe­ichert und nicht überwacht. 

Das einzige Prob­lem an den Alter­na­tiv­en, die uns nicht überwachen und die keine Kom­mu­nika­tion spe­ich­ern, ist ja, dass zu wenig Men­schen diese Net­zw­erke nutzen. 

Ääh, nein: Man sollte die eigene Blöd­heit als Fehlerquelle nicht unterschätzen. 

Three­ma spe­ichert Kom­mu­nika­tio­nen. Ob Three­ma Kom­mu­nika­tio­nen abgreift oder weit­er­leit­et, dass weiß öffentlich nie­mand, weil die Fir­ma hin­ter Thre­ma dessen Quell­code nicht veröf­fentlicht. Und daher zieht golem.de fol­gen­des Fazit:

Mit der Val­i­da­tion verbindet Three­ma ein großes Ver­sprechen, das nicht gehal­ten wer­den kann. Eine Über­prü­fung der Kor­rek­theit der Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­selung ist damit nicht möglich. Der Nutzer erfährt lediglich, dass sich die gel­og­gten Nachricht­en kor­rekt mit NaCl entschlüs­seln lassen — für den Fall, dass es sich bei ihnen tat­säch­lich um die über­tra­ge­nen han­delt. Mehr nicht.

Ander­er­seits ist das auch gar nicht so wichtig, wenn das Betrieb­ssys­tem, auf dem Three­ma läuft, sprich: iOS oder Android, schon kom­plett immun gegen Daten­sicher­heit ist. Im Klar­text: Wenn die Tex­teingabe im Handy abgeschnorchelt wird, ist es für den Schutz eigen­er Dat­en bedeu­tungs­los, ob der Text danach noch ver­schlüs­selt wird.

Aber wer bei der IVZ glaubt, durch das Löschen einzel­ner Apps würde sich sein Daten­schutz verbessern, der sollte vielle­icht ganz schnell die IVZ-App run­ter­schmeis­sen. Denn die will u.a. fol­gende Berech­ti­gun­gen:

Aktive Apps abrufen, Kon­ten auf dem Gerät suchen, genauer Stan­dort abfra­gen, Zugriff auf Fotos, Medi­en, Dateien, USB-Spe­icher­in­halte lesen, ändern oder löschen, Ruhezu­s­tand deak­tivieren, Vibra­tionsalarm steuern

Und nicht zu vergessen, die App kann ihre Kon­to- und/oder Pro­fil­in­for­ma­tio­nen auf Ihrem Gerät ver­wen­den. Also kann die App im Grunde ein Smart­phone aus dem Ruhe­modus aufweck­en und durch die Welt posaunen, wer Sie sind und wo sie ger­ade genau sind.

Und die wollen mir was von Daten­schutz erzählen!

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Borja Baragaño — Road to Ibbenbüren

borjabaragano

Bor­ja Bara­gaño ist ein “ein astur­isch­er Piper, Flötist und Uil­leann Piper der astur­ische, irische, bre­tonis­che, schot­tis­che.… Musik spielt”

Im Alter von vier Jahren habe ich damit begonnen, astur­ischen tra­di­tionellen Tanz zu erler­nen und mit neun Jahren habe ich meinen ersten Dudel­sack­un­ter­richt erhal­ten. Bis zum Alter von 17 Jahren war ich unter­wegs auf Piper­wet­tbe­wer­ben, habe in Pipe Bands gespielt und so weit­er.… Dann kam die Flöte und ich habe damit begonnen, astur­ische und keltische Musik zu lieben und in zu Grup­pen wie Llan­gres, DRD, Acuéi!?, N’ar­ba und Felpeyu in Asturien, Spanien, der Bre­tagne, Frankre­ich, Eng­land, Ital­ien, Deutsch­land, Por­tu­gal und der Schweiz zu spielen.

Vor Kurzem sein neues Album veröf­fentlicht und auf diesem Album bezieht sich ein Lied auf Ibben­büren und bei Ama­zon kann man es anhören. Weit­ere Lieder gibt es bei Song­cloud zu hören und käu­flich ist das Album selb­stre­dend auch.

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Das Gehirn aktivieren

Unsere Lokalpos­tille hat da wieder ein Leck­er­li ausgegraben:

Joseph H. Pilates starb 1967 im Alter von 87 Jahren beim Ver­such, ein Feuer in seinem Stu­dio unter Kon­trolle zu bringen.

Boah, beim muti­gen Todes­fight mit 87 im bren­nen­den Stu­dio umgekom­men, wie dramatisch. 

Die erste Frage, die sich da auf­drängt ist ja: Wenn das Feuer im Jan­u­ar 1966 aus­ge­brochen ist und Pilates erst im Okto­ber 1967 gestor­ben ist, wieso hat das eigentlich so lange gebran­nt? Und warum hat ihn sein Löschver­such so schnell altern lassen, wo er 1967 erst 83 war? 

Aber gut, so schreibt es die IVZ. In Wirk­lichkeit

ist aber im Jan­u­ar 1966 „nur“ in dem Gebäude ein Feuer aus­ge­brochen und Claras Woh­nung und das Pilates-Stu­dio blieben wohl unversehrt. Pilates starb erst fast zwei Jahre später – im Okto­ber 1967 — an einem Lun­genem­phy­sem, das wohl von seinem starken Zigar­ren-Rauchen stammte.

Wie uncool.

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Mindestlohngeheule

Die IVZ ver­liert im Jahr hun­derte von Abos, erhöht im drit­ten Jahr in Folge den Preis des Abos, schiebt es dieses Jahr allerd­ings in diesem Jahr auf einen “ein­fachen Grund”: Man muss Zeitungs­bringer fair bezahlen. NEIN! DOCHOH!

Und jet­zt heult man kräftig in die eigene Zeitung:

Tageszeitungsver­lage sind seit dem 1. Jan­u­ar verpflichtet, die Zeitungszustel­lung vom Stück­lohn — wie seit Jahrzehn­ten erfol­gre­ich und zufrieden­stel­lend prak­tiziert wurde — zum Stun­den­lohn umzustellen. Neben völ­lig aus dem Rah­men laufend­en Doku­men­ta­tion­spflicht­en verur­sacht der geset­zliche Min­dest­lohn nun auch Personalengpässe […]

Die müssen jet­zt auf­schreiben, wie lange ihre Mitar­beit­er gear­beit­et haben: NEIN! DOCHOH!

Bis­lang habe die IVZ einen Stück­lohn bezahlt,

der dem Aufwand und der Tätigkeit als Zuver­di­enst in ein­er zeitlich begren­zten Tätigkeit — nicht Beruf — entsprach. Die Preisan­pas­sung entspricht dem Mehraufwand durch das Mindestlohngesetz.

Ern­sthaft? Die IVZ braucht mehr als 440.000 220.000 € Mehrein­nah­men im Jahr, nur um ihre Zeitungszusteller fair zu bezahlen? So krass waren die unterbezahlt?

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Leser zahlen Werbung

Während man sich bei der IVZ noch ärg­ert, dass man nachts keine Schüler, die übri­gens nicht vom Min­dest­lohnge­setz erfasst wer­den, zum Zeitungsrum­brin­gen loss­chick­en kann, habe ich mich gestern noch gefragt, wieso man denn bei der IVZ über­haupt seit 2015 den Min­dest­lohn für Zeitungs­bringer zahlt. Denn eigentlich hat­te doch die Pres­sev­er­legerlob­by erfol­gre­ich aus­ge­han­delt, dass man für Zeitungs­bringer bis 2017 eben nicht den Min­dest­lohn zahlen muss. Ver­ste­ht man bei der IVZ die Geset­zes­lage nicht?

Die Bun­desregierung hat bere­its zum 1. Jan­u­ar 2015 die undif­feren­zierte Ein­führung eines geset­zlichen Min­dest­lohnes für nahezu alle Tätigkeit­en und somit auch die Boten-Zustel­lung Ihrer IVZ einge­führt. (IVZ, 21.02.2015)

Abge­se­hen von der Fehler­haftigkeit dieses Satzes, denn natür­lich find­et eine Dif­feren­zierung statt, wenn nicht alle Tätigkeit­en gle­ich behan­delt wer­den und eben­so natür­lich hat die Bun­desregierung nicht die Boten-Zustel­lung der IVZ einge­führt, ist das Satz schlicht falsch. Für die Zeitungszustel­lung per Boten wurde der Min­dest­lohn ja dank der Pres­sev­er­legerlob­by ger­ade nicht einge­führt. Der Min­dest­lohn gilt allerd­ings dann für Zeitungs­boten, wenn diese nicht bloß als Zeitungs­boten, son­dern auch als Zusteller von Post der Ver­lage und Werbe­ma­te­ri­alien unter­wegs sind.

Ohne Wer­bungs- und Postzustel­lung würde die IVZ nicht den Min­dest­lohn, den sie für die Tätigkeit eines Zeitungs­boten eh für über­höht hält, zahlen müssen, son­dern mehr als 2 € pro Stunde weniger. Dann hätte man der Preis eines Abos wohl zumin­d­est nicht wegen den Zeitungs­bringern erhöhen müssen.

Zahlt der Zeitungsleser also nun mehr für sein Abo wegen der Wer­bung, die er mit­fi­nanziert? Dann wäre ja der Artikel zur Abo­preis­er­höhung so etwas wie eine Irreführung des Lesers — fre­undlich ausgedrückt.

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