Der Bundesgerichtshof hat im März einen Abgabebeschluss des Amtsgerichtes Ibbenbüren aufgehoben. In einer Strafsache wegen sexuellen Missbrachs widerstadsunfähiger Personen wollte das Amtsgericht den Fall an das Amtsgericht Berlin, wo der Beschuldigte neuerdings seinen Wohnsitz hat, abgeben. Dieses wurde abgelehnt.
⚓