BGH kassiert Abgabebeschluss des AG Ibbenbüren

Der Bun­des­gericht­shof hat im März einen Abgabebeschluss des Amts­gericht­es Ibben­büren aufge­hoben. In ein­er Straf­sache wegen sex­uellen Miss­brachs wider­stadsun­fähiger Per­so­n­en wollte das Amts­gericht den Fall an das Amts­gericht Berlin, wo der Beschuldigte neuerd­ings seinen Wohn­sitz hat, abgeben. Dieses wurde abgelehnt.

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