… eignet sich für IVZ-Geschäftsführer Klaus Rieping offenbar besser, um Kritik an seiner Zeitung zu äußern und darauf zu antworten. Und damit entschuldigen Sie bitte, dass ich mich so spät erst melde, ich musste noch eben in den Keller an meine strategischen Popcorn-Vorräte. Das hätten die damals dem Jasper mal vorschlagen sollen: Sich in der Kneipe treffen, statt in der Öffentlichkeit den Doktor zu palavern.
Es war also zu erwarten, dass die IVZ irgendwie auf die Kritik von gestern reagiert. Sie tun es in Person des Geschäftsführers innerhalb der Facebook-Gruppe und wiegeln ab. Man habe
die Facebook-Autorin telefonisch gebeten, diesen Beitrag zu löschen. Ferner haben wir sie darauf hingewiesen, dass wir im Wiederholungsfall den Zugang der Quelle sperren werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Man hat demnach wohl nicht mit rechtlichen Schritten gedroht und nicht Details aus dem Facebook-Profil der Angerufenen vorgelesen. Das könnte dann bestimmt derjenige bezeugen, der das Gespräch neben der Angerufenen mitgehört hat.
Die IVZ und unsere Marketingleiterin Christina Hüsken hat sich zu keiner Zeit so verhalten, wie es ihr / uns im Kopf dieses Forums unterstellt wird. Wir haben mit dem schlichtesten Mittel geantwortet, dass uns zur Verfügung steht: Dem persönlichen Gespräch!
Wir können auch anders, Freunde der Nacht! Man hätte z.B. die VG Wort einschalten können, um Schadensersatz für den kopierten Artikel einzufordern. Und außerdem:
von der IVZ ist bis zum heutigen Tag noch niemand “abgemahnt” worden!
Naja, wenn die Angerufene sich nicht das ganze Telefonat eingebildet haben sollte, dann kommt der eingeräumte Inhalt einer Abmahnung doch sehr nahe:
Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch Abmahnschreiben) ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. […] Die Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, einen damit verbundenen Hinweis auf einen Rechtsverstoß, eine Aufforderung zur Unterlassung innerhalb angemessener Frist und die Androhung rechtlicher Schritte enthalten.
Die Diskussion in der Gruppe ist inzwischen ein Kampf um Deutungs- und Redehoheit. Es wirkt sicherlich etwas merkwürdig, dass die IVZ bei einem von Wenigen und inzwischen im Facebook-Strom untergegangenen Eintrag gleich zum Telefonhörer greift, während man Artikelübernahmen auf Seiten von Parteien, Politikern und Sportvereinen seit langem duldet. Es liegt aber in ihrem Ermessen, so zu verfahren.