Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Folgen

Ab heute gilt das Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­leger. Und die Medi­en, die sich für das Teck­len­burg­er Land zuständig fühlen, hal­ten sich hierzu bedeckt, mit anderen Worten: Sie schreiben über­haupt nicht darüber. Das kön­nte damit zusam­men­hän­gen, dass Google vor Kurzem angekündigt hat, alle Ver­lage aus ihrem Suchin­dex für Google News rauszuschmeißen, die nicht ein­räu­men, dass die Anzeige der so darstell­baren Artikel genehmigt ist.

Dabei hat­te Chefredak­teur Nor­bert Tie­mann bei der WN noch getönt, als es Rück­en­wind gab:

In ein­er gigan­tis­chen Wer­bekam­pagne, unter­stützt von Lehrstühlen, hat sich der weit­ge­hend intrans­par­ente Konz­ern, der in Deutsch­land kaum Steuern zahlt, die Maske eines Hüters des freien Inter­net aufge­set­zt – und sein knall­hartes Prof­it­in­ter­esse geschickt dahin­ter ver­schleiert. Offen­bar mit Erfolg.

Laut Tie­mann ist Google ein Konz­ern, der

mit der Ware ander­er, näm­lich den Inhal­ten von Ver­la­gen, auch zukün­ftig weit­er Mil­liar­den-Geschäfte macht, ohne die Erbringer dieser Leis­tung daran fair finanziell zu beteiligen.

Gut gebrüllt, Löwe. Da würde man doch meinen, dass man bei den West­fälis­chen Nachricht­en diesen par­a­sitären Konz­ern nicht unter­stützt. Nun hat Google angekündigt, nur noch solche Zeitun­gen unter Google News erscheinen zu lassen, die ein solch­es Erscheinen vor dem 1. August beantragt haben. Ich gehe mal davon aus, dass ab heute auch der Fall ist, dass Google News nur solche Zeitun­gen darstellt, die darum gebeten haben. Und nun rat­en Sie mal, wer dabei ist. Abge­sprun­gen als Tiger, äh, Löwe, egal — und gelandet als Bettvorleger.

Aus­bleiben­des

Wie WN und IVZ auf das Leis­tungss­chutzrecht reagieren, was man beim Zitieren ihrer Pro­duk­te beacht­en sollte, dass der Axel-Springer-Ver­lag beim Leis­tungss­chutzrecht, das er selb­st maßge­blich erlob­byt hat, auss­chert — dazu bish­er kein Ster­benswörtchen. Nur irgendwelche dpa-Texte. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass bei­de Zeitun­gen das Leis­tungss­chutzrecht irgend­wie in Anspruch nehmen werden. 

Das Leis­tungss­chutzrecht bringt somit nicht die erwartete finanzielle Vergü­tung für Pres­sev­er­lage mit sich, son­dern nur, dass Presse­pro­duk­te weniger online ver­linkt wer­den. Insofern meinen manche, das Gesetz würde schlicht verpuffen.

Indi­vidu­elle Folgen

Was dieses Leis­tungss­chutzrecht nun für indi­vidu­elle Benutzer bedeutet, ist schw­er abzuschätzen. Gewerbliche Anbi­eter soll­ten for­t­an keine Artikel von Zeitun­gen mehr bei Face­book und sonst­wo mit soge­nan­nten Snip­pets ver­linken. Das entsprechende Gesetz ist allerd­ings auch so schwammig for­muliert, das ganz unklar ist, ob schon das Wiedergeben ein­er Über­schrift eines Artikels eines Pres­sev­er­lages — und in vie­len URLs der Artikel find­et sich schon die Über­schrift — gegen dieses Leis­tungss­chutzrecht verstößt. 

Zudem kann ja immer geklagt wer­den, z.B. auch gegen sich für nichtkom­merziell auftre­tend hal­tende Pri­vat­per­so­n­en, deren Inter­ne­tauftritt — wo auch immer — gewerblich erscheint. Möglicher­weise kön­nen Pres­sev­er­lage auch Inter­essensvertreter ein­set­zen, die sich im Inter­net auf die Suche nach unl­izen­siert gebraucht­en Snip­pets in gewerblichem Anschein machen.

Das klingt vielle­icht etwas unwahrschein­lich, aber ich hätte auch nie gedacht, dass irgen­deinem Anwalt mal ein­fällt, für irgend­wann ein­mal getätigte Blog­beiträge eine Tages­nutzungs­ge­bühr auszurechnen.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gar nichts mehr ver­linkt oder gefällt­mirt. Zumin­d­est darf man sich zweimal fra­gen, ob man auf Zeitungs­seit­en nicht auf Face­books Gefällt-mir-Klicks verzichtet. Das eigene Face­book-Pro­fil vor Blick­en Fremder, wenn’s nicht ger­ade die NSA ist, zu schützen, hil­ft auch schon weiter.

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