Kundgebung gegen die Brandstifter von Hopsten

Am kom­menden Sam­stag find­et in Ibben­büren eine Kundge­bung antifaschis­tis­ch­er und anti­ras­sis­tis­ch­er Grup­pen gegen die Brand­s­tifter von Hop­sten statt.

Sechs Män­nern im Alter von 16 bis 22 Jahren wird von der Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, am 13. April 2012 einen Molo­tow-Cock­tail auf ein bewohntes Haus gewor­fen zu haben, in dem mehrheitlich aus Ser­bi­en und Alban­ien stam­mende Fam­i­lien lebten. Weil ein Bewohn­er das Feuer auf dem Balkon ent­deck­te, kon­nte der Brand gelöscht wer­den, ohne dass jemand ver­let­zt wurde.

Während die Staat­san­waltschaft Mün­ster nicht von einem ras­sis­tis­chen Tat­mo­tiv aus­ge­ht, taucht der Vor­fall in der Auf­stel­lung der Lan­desregierung zu rechtsmo­tiviert­er Gewalt im ersten Hal­b­jahr 2012 in NRW auf.

Der Prozess begin­nt am 19. Novem­ber im Amts­gericht Ibbenbüren.

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Mission Olympic Initiative des Monats November: Püsselbürener KUBB-Spiele

Gute Chan­cen, die Mis­sion Olympic Ini­tia­tive des Monats Novem­ber für sich zu entschei­den, haben die Püs­sel­büren­er KUBB-Spiele. Ger­ade liegen sie in der Zwis­chen­wer­tung ganz vorne, und kön­nten den Siegerpreis von 500€ abkassieren. Der zweite und dritte Platz erhält jew­eils 300 bzw 200€, das wäre ja auch schon was. Hier geht es zur Abstimmung.

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Eltern haften nicht für die Downloads ihrer Kinder

Der Bun­des­gericht­shof hat heute ein weg­weisendes Urteil gesprochen: Eltern hat­ten dage­gen geklagt, trotz Rechts­belehrung ihrer Kinder für deren Down­loads haften zu müssen. Der Bun­des­gericht­shof gab ihnen nun Recht. Sie haften nicht für Down­loads ihrer Kinder, wenn sie die Kinder über die Recht­slage in Ken­nt­nis geset­zt haben.

Das Urteil hat möglicher­weise eine Rechtswirkung auf frühere Fälle. Das bedeutet, dass nun durch die geän­derte Rechts­grund­lage Eltern das Geld, das an Rechtein­hab­er gezahlt wurde, zurück­er­stat­ten können.

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Spielzeugtesten

Woch­enende. Zeit, um selt­same Dinge zu tun. Wir sind heute nach Neuss gefahren. Und weil so viele Kinder ger­ade um uns herum­schwirren, macht­en wir einen Abstech­er in einen Kinder­spielzeugladen, der einige Sachen reduziert hat­te. Daher mal ein kurzes WaskannmanKinderneigentlichgeradeschenken:

Ein Zeichen­block. Für das anspruchsvollere Kind auch mal mit etwas exo­tis­cheren Tieren als Hund, Katze, Maus:

Gut, die Infos kann kein Kind gebrauchen. Weit­ger im Text: Dieses chi­ne­sis­ches Puz­zle ist für Kinder ab 4. Nicht die dick­ste Pappe, aber für 3 Ock­en sehr preiswert:

Keine Ahnung, wie das da genau heißt, ich habe es auch nicht hin­bekom­men, damit sin­ngemäß zu spie­len, mal schauen, ob Kinder damit etwas anfan­gen können:

Das ganze etwas größer: Mini­tis­chten­nis. Das Netz hält nicht, muss man sel­ber noch fertigbasteln:

Ein Kinderk­las­sik­er, wird in eini­gen Kinder­lä­den als Mag­ic Cube für Eins­fuf­fzich vertickt:

Elmo singt “Mor­gen kommt der Wei­h­nachts­mann”. Kinder lieben ihn, Erwach­sene auch. Es gibt auch eine Krümel­monster­fig­ur ähn­lich­er Machart.

Aber die Num­mer 1 unter unseren Fund­stück­en ist aber ein­deutiger­weise das glotzende Nilpferd:

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Neu im Bücherschrank(7): Lexikon der populären Irrtümer


Heute hat­te ich wenig Zeit, um den Büch­er­schrank näher zu betra­cht­en, außer­dem befürchte ich, dass ich etwas kränkel. Deswe­gen mal in aller Kürze:

Wir kom­men endlich ein­mal zur Abteilung “Inter­es­sante Klolek­türe”: Das Lexikon der pop­ulären Irrtümer hat­te in den 90ern einen ganz guten Erfolg. Inzwis­chen gibt es sog­ar schon eine ganze Enzyk­lopädie der pop­ulären Irrtümer.

Neu im Bücherschrank
6. Stend­hal — Rot und Schwarz
5. Lud­wig Wittgen­stein – Trac­ta­tus logico-philosophicus
4. Vladimir Nobokov – Lolita
3. Yann Mar­tel – Life of Pi
2. Con­nie Pal­men – Die Gesetze
1. Cees Note­boom – Rituale

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Weniger Mitspracherecht bei Facebook

Kai Bier­mann schreibt bei der ZEIT darüber, dass es ger­ade zwei wesentliche Änderun­gen bei Face­book gibt.

Zum einen wird angekündigt, dass man Dat­en vom Foto­di­enst Insta­gram, den Face­book vor kurzem gekauft hat, mit den Dat­en von Face­book sel­ber verknüpft werden.

Zum anderen wird die Mit­sprachemöglichkeit von Face­book-Nutzern eingeschränkt. Gegen Verän­derun­gen z.B. von Face­book-AGB kon­nte bis­lang for­mal Ein­spruch erheben wer­den: 7000 Face­book-Nutzer müssen dieselbe ablehnende Mei­n­ung gegen eine Face­book-Änderung haben und dann hätte es eine Änderung des Vorhabens von Face­book gegeben, wenn 30% der Face­book-Nutzer gegen die Änderung ges­timmt hät­ten. Diese 7000 Nutzer müssen zudem ihre Pro­file ver­i­fizieren, d.h. mit ein­er Handy- oder Kred­itkarten­num­mer ihre Iden­tität bestäti­gen. Einen der­art erfol­gre­ichen Protest hat es nie gegeben.

Manche sehen in dieser neuen Verän­derung eine Reak­tion Face­books auf die kri­tis­chen Aktio­nen des Wiener Stu­den­ten Max Schrems. Dieser wurde dadurch bekan­nt, dass er sich seine von Face­book gesam­melten Dat­en zuschick­en und aus­druck­en ließ. Ger­ade ini­ti­iert er eine Aktion gegen die aktuellen Verän­derun­gen Face­books.

Und, wo wir ger­ade beim The­ma Daten­schutz sind: Sarah Spiek­er­mann hat ein empörtes Pam­phlet gegen den Angriff auf den Daten­schutz in Deutsch­land geschrieben.

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