Derzeit nur im Testbetrieb, aber ein Hingucker:
Freiluftbodenturnen
Das Wetter beflügelt auch in der Bergmannsstadt die Gemüter. Wie diese Jungs beim Freiluftbodenturnen:
(Aber echt gut gefilmt und sieht ausgesprochen sportlich aus.)
Was Juristen gerne hätten
Eine merkwürdige Berufsauffassung haben Richter und Staatsanwältin da: In einem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht möchten beide gerne einen Angeklagten verurteilen, aber ihre Zweifel lassen das nicht zu. Dabei hat ein Richter nicht nach seinen Zweifeln zu urteilen, sondern er soll darüber richten, ob ihm vorgelegte Sachverhalte unter die Verletzung eines niedergeschriebenen Rechts fallen.
Die Aussagen der beiden Freunde klafften jedoch so weit auseinander, „als würde einer vom Tatort gestern Abend und der andere von dem vor einer Woche erzählen“, beklagte der Richter. Die Staatsanwältin drückte es drastischer aus: „Wenn ich eine Anzeige wegen Falschaussage erstatten wollte, wüsste ich nicht einmal gegen wen der beiden“.
Und es war für die Juristerei nicht im vorhinein erkennbar, dass hier Aussage gegen Aussage steht? Stattdessen vergibt der nichtgenannte Richter ein “Freispruch fünfter oder sechster Klasse”:
Wir glauben nicht, dass der Angeklagte an diesem Vorfall unschuldig ist, aber letzte Zweifel verhindern ein Urteil
so zitiert die IVZ den Richter. Dabei sind es doch wohl eher fehlende Beweise, die eine Verurteilung nicht zulassen. Da mögen unsere Juristen glauben und zweifeln, so viel sie wollen.
Nimm2 ist nicht für Kinder
31. Int. Ibbenbürener Motorrad-Veteranen-Rallye
MCK feat. Proof — So ist das Leben
Hey, es gibt neues aus der Hood! Auch in Püsselbüren wird gerappt:
CDU will Hauptschule abschaffen
Was waren das für Untergangsszenarien, die die CDU in den letzten Jahren zur Abschaffung der Hauptschulen an die Wand malte. Die Hauptschule müsse unbedingt vor den Linken geschützt werden, die diese abschaffen wollten. Damit sollte Wahlkampf gemacht werden, was aber wohl eher ein gewaltiger Schuss in den Ofen gewesen ist.
Und nun? Nun schmeißt man auch diese Haltung über Bord, nimmt zur Kenntnis, eine nicht mehr in diese Zeit passende Haltung verteidigt zu haben, und schwupps ist wieder eine SPD/Grüne-Forderung übernommen worden.
Mittelaltermarkt
Wie Dieter Jasper und Silvana Koch-Mehrin die Politik beschädigen
Während in Ibbenbüren die CDU im Schaukasten schon wieder Werbung mit Dieter Jasper macht (aber gut, irgendwer muss den Laden ja auch finanzieren), hat die Süddeutsche Zeitung seinen Bildungsskandal nicht vergessen.
Darf man die Stadt anlügen?
Bei der Stadt kann man für Jugendfördermaßnahmen Gelder beantragen. Um Geld zu bekommen, reicht man einen Plan ein, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um akzeptiert zu werden. Dazu gehört eine Aufstellungen, was bei der mehrtägigen Maßnahme täglich passieren soll. Die Stadt hanhabt diese Regelung pragmatisch, d.h. keine Maßnahme wird blindlinks akzeptiert, aber es wird auch nicht haarspalterisch alles kontrolliert.
Und eben hier gibt es gerade ein Problem: Ein Vertreter einer Kirchengemeinde hat sich für diese Förderung interessiert. Er verzichtet aber auf diese Förderung, weil er meint, keinen akkuraten Plan erstellen zu können. Es besteht offenkundig ein Missverhältnis zwischen dem, was bei derartigen Maßnahmen passiert, und dem, was man zeitgenau auf einen Plan schreibt. Für den Vertreter ist das Einreichen eines derartigen Plans nicht vertretbar. Man kann annehmen, dass sich hierbei auf ein Lügenverbot bezogen wird. Und dies wäre für einen kirchlichen Verterter sicherlich ein Problem.
Ein Lügenverbot wird in den 10 Geboten angesprochen, ebenso bei Immanuel Kant. Bei beiden handelt es sich um eine verbotene Falschaussage gegenüber jemand anderem, im ersten Fall aus Lauterkeits‑, sprich moralischen, im zweiten aus vertragsrechtlichen, sprich juridischen Gründen.
Für den Vertreter, der meint, mit dem Plan zu lügen, ist es durchaus moralisch, die Förderung nicht zu beantragen. Das kostet die Kirche Geld, aber es ist moralisch. Es ist aber nur dadurch moralisch, dass die Einreichung des Plans den Vorsatz voraussetzen müsste, sich überhaupt nicht an den Plan zu halten. Würde ein städtischer Vertreter dieses aus dem Plan rauslesen können, hätte er die Förderung ebenso zu verweigern. Es kann aber ebenso gut sein, dass man einen Plan hat, und die Umsetzung so ist, dass andere Maßnahmen in der Praxis sinnvoller erscheinen. Man kann aber auch aus Erfahrung meinen, dass ein Plan dem kaum entsprechen kann, ohne vorsätzlich lügen zu müssen.
Dass ein Plan eingereicht wird, verpflichtet den Einreichenden also nicht dazu, ihn haarkleinst zu befolgen. Das würde besagen, dass eine Maßnahme nur bei genauester Planbefolgung sinvoll ist. Das behaupten weder städtische, noch Jugendarbeitsvertreter. Wer im Ausfüllen eines solchen Plans eine moralische Hürde sieht, dem darf der gute Vorsatz moralisch genug sein, einen bestmöglichen Plan zu erstellen, an dem man sich orientiert, ohne zu ignoieren, dass eine Umsetzung des Plans in die Praxis in Anbetracht von Alternativen nicht immer sinnvoll erscheint.