Jugendschutz im Internet

Die Bun­deslän­der wollen mal wieder den Jugend­schutz im Inter­net verbessern. Viele Leute eracht­en es als Prob­lem, dass grund­sät­zlich Inter­net­seit­en, deren Inhalt für Erwach­sene gedacht und als jugendge­fährdend betra­chtet wer­den, für Jugendliche ohne Hin­der­nis zugänglich sind. So ist aktuell der Deutsche Lehrerver­band (DL) erzürnt, dass man über die Wikipedia pornographis­che Bilder und Videos betra­cht­en kann.

Eine solche Ini­tia­tive zur Änderung des ver­al­teten Jugendme­di­en­schutz-Staatsver­trags ist allerd­ings schon 2010 gescheit­ert, weniger weil es große Lob­by­grup­pen gab, die dage­gen inter­ve­nierten, eher weil die anvisierten Ziele mit den vorgeschla­ge­nen Mit­teln gar nicht zu erre­ichen waren. Wem hil­ft schon ein Jugend­schutzbeauf­tragter auf allen jew­eili­gen Internetseiten?

Allerd­ings müsse man von rechtlich­er Seite etwas tun, meint Andreas Fis­ch­er, Direk­tor der nieder­säch­sis­chen Lan­desme­di­en­anstalt und stel­lvertre­tender Leit­er der Kom­mis­sion für Jugendme­di­en­schutz (KJM):

Entwed­er haben wir den Mut zu wirkungsvolleren Maß­nah­men, oder wir über­lassen das The­ma allein der pri­vat­en Ini­tia­tive einzel­ner Eltern und beschränken uns let­ztlich auf die Ver­mit­tlung von Pornokom­pe­tenz, Gewaltkom­pe­tenz, Suizid­kom­pe­tenz, Mager­suchtkom­pe­tenz und so weiter.

Bish­erige Aktio­nen sind nun mal nicht am Mut, son­dern an der angezweifel­ten Wirkung gescheit­ert, meint Torsten Kleinz:

Der Jugendme­di­en­schutz-Staatsver­trag scheit­erte damals und scheit­ert in Zukun­ft daran, dass man das Inter­net nicht sin­nvoll auf Basis eines überkomme­nen föderalen Kon­struk­ts reg­ulieren kann. SchülerVZ ist Ver­gan­gen­heit und Wer-ken­nt-wen schließt bald die Pforten. Für wen sollen die Geset­ze noch gel­ten, die die Bun­deslän­der nun über soziale Net­zw­erke beschließen? Was erre­ichen wir, wenn wir dem Forum von Chefkoch.de Vorschriften machen? Soll Thi­lo Weichert nach sein­er Zeit als Daten­schutzbeauf­tragter Face­book in Zukun­ft als Kinder­schutzbeauf­tragter verk­la­gen? Und dann verlieren?

Wenn ein Staatsver­trag durchgewunken wird — wie er auch immer ausse­hen mag — dann haben wir ein Gesetz, dass von 16 ver­schiede­nen Behör­den durchge­set­zt wer­den soll. Die jew­eils nur auf ihrem kleinen Flick­en­tep­pich entschei­den müssen, was nun den schwammi­gen Regeln entspricht und was nicht. Beim Jugendme­di­en­schutz ist es nochmal kom­plex­er — ein zur Selb­st­block­ade neigen­des Sys­tem aus Bun­des­ge­set­zen, Lan­desme­di­en­anstal­ten, Selb­streg­ulier­ern, Amt­srichtern und son­sti­gen Stellen pro­duziert irgen­det­was, dessen Erfolg niemals über­prüft wird. 

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Keine falsche Scham bei Abmahnungen

Inzwis­chen wer­den weit­ere inter­es­sante Infor­ma­tio­nen zur aktuellen Abmah­n­welle bezüglich der Inter­net­seite Red­tube bekannt. 

62 der 89 gestell­ten Anträge auf Her­aus­gabe von IP-Nutzer-Dat­en am Landgericht Köln sind wegen “unbefugtem öffentlichen Zugänglich­machen über eine soge­nan­nte Tauschbörse” durchgewunken wor­den. Der Hak­en: Red­tube ist keine Tauschbörse. Eini­gen Richtern scheint das aufge­fall­en zu sein, denn 27 Anträge wur­den nicht bewil­ligt. Inzwis­chen ermit­telt die Staat­san­waltschaft Köln gegen die Ver­ant­wortlichen der Kla­gen wegen des Ver­dachts des Betruges. Pro Antrag kön­nen allerd­ings bis zu 1000 Ip-Adressen her­aus­gegeben wor­den sein. Man kann sich also vorstellen, wie groß die Abmah­n­welle bish­er sein kann. Und dass in Osnabrück sich Betrof­fene melden, ver­wun­dert auch nicht.

Laut heise.de kamen die Abmah­n­er über Wer­be­ban­ner an die IP-Adressen. Diese wer­den Wer­bekun­den weit­ergegeben oder anders: Wenn jemand auf der Seite von Red­tube Wer­bung schal­tet, erhält er die Infor­ma­tion, welch­er Rech­n­er im Inter­net auf dieser Seite war. Allerd­ings ist das nicht gle­ichbe­deu­tend damit, dass dieser Nutzer ein Video ges­tartet hat, dass auf dieser Seite zu sehen ist.

Somit ist auch klar, dass die Ver­wen­dung eines Wer­be­block­ers der eige­nen Sicher­heit im Inter­net dienen kann.

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Der Stalker

Die Mode­blog­gerin Mary Scherpe wird von einem Stalk­er belästigt. Der Berlin­er Schrift­steller Malte Weld­ing fasst es so in Worte:

Beina­he jeden Tag muss sie zur Post, weil dort Päckchen liegen, die der Täter für sie bestellt hat. Beina­he jede Nacht kom­men Kurzbotschaften auf ihr Handy, beina­he jeden Tag ruft jemand an und legt auf.

Dage­gen hat Mary Scherpe einen Blog angelegt, in dem sie die Tat­en pro­tokol­liert. Immer­hin hat der Stalk­er sich inzwis­chen von Twit­ter abgemeldet. Es scheint dem­nach eine Wirkung zu haben, sich so dage­gen zu wehren.

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Was Facebook von dir weiß

The Wall Street Jour­nal hat sich aktuell mit der Frage beschäftigt, was Face­book so an Dat­en sam­melt, denn in den USA ist wohl ger­ade eine größere Wer­bekam­pagne vom Stapel gerollt. Nicht ohne Grund, wie die Zeitung meint.

In Kurz­form find­et man ihr Ergeb­nis auf dieser Grafik abge­bildet. Face­book weiß, welch­es Handy ein Nutzer besitzt und möglicher­weise, was er wo wann einkauft, Face­book kann öffentliche Dat­en und Dat­en aus dem Cache des Browsers, den ein Nutzer ver­wen­det, auswerten. Solange ein Nutzer in Face­book ein­gel­og­gt ist, und der Nutzer Inter­net­seit­en mit Face­book-Ban­nern besucht, kann Face­book auch wis­sen, wo ein Nutzer aktu­all ger­ade im Inter­net surft.

Heise.de schreibt hierzu:

Face­book gibt seinen Wer­bekun­den in den USA die Möglichkeit, Ziel­grup­pen für ihre Anzeigen noch präzis­er anzus­prechen. Sie kön­nten kün­ftig zum Beispiel gezielt Wer­bung für Face­book-Mit­glieder schal­ten, die Früh­stücks­flock­en für Kinder kaufen oder sich in den kom­menden Monat­en wahrschein­lich einen neuen Klein­wa­gen zule­gen werden

Man kann dem allerd­ings schon gut ent­ge­gen treten, indem man Face­book unter Pseu­do­nym ver­wen­det, für Einkäufe im Inter­net eine andere E‑Mail-Adresse ver­wen­det als für Face­book und das Brows­er-Cache öfters leert.

In den USA ist das The­ma etwas bren­nen­der, da Face­book dort mehr Kon­tak­te zu Fir­men hat, mit deren Dat­en man sich aus­tauscht. Zudem sind die Amerikan­er nicht so sen­si­bel, was Daten­schutz ange­ht und ver­wen­den Wer­bung block­ierende Pro­gramme wie Adblock Plus weniger.

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Beschuldigungsfehler bei Abmahnungen

Nicht ger­ade beruhi­gend ist dieser Beitrag der BR-Sendung quer: Abmah­nung kön­nen auch ins Haus schwirren, wenn sich bei der Find­ung des Inter­net­teil­nehmers über eine IP-Adresse ein Zahlen­dreher eingeschlichen hat. Selb­st kann man das kaum noch nachvol­lziehen, da der­ar­tige Dat­en schnell geöscht wer­den. Glück­lich, wer behaupten kann, nach den eige­nen Doku­men­ta­tio­nen gehöre die entsprechende IP-Adresse zum angegebe­nen Zeit­punkt nicht zu einem selb­st. Damit stünde Aus­sage gegen Aus­sage. Auf den eige­nen Recht­san­walt­skosten säße man dann aber immer noch.

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Vorsicht beim Reagieren auf Internet-Abmahnschreiben

Wer ein Inter­net-Abmahn­schreiben erhält, dem ist wom­öglich nicht klar, dass er den entschei­den­den Fehler in dieser Angele­gen­heit erst noch bege­ht und nicht schon began­gen hat.

Beim Erhalt von Abmahn­schreiber sofort IT-Anwalt kontaktieren

Abmahn­schreiben bein­hal­ten in der Regel Vor­würfe an eine Per­son. Bezüglich Inter­ne­tan­gele­gen­heit­en geht es dabei meist um das unrecht­mäßige Zur-Ver­fü­gung-Stellen von Dateien. Mit diesen Vor­wür­fen sollte man sich am besten direkt an einen Anwalt, der spezial­isiert auf Rechts­fra­gen rund ums Inter­net, einen soge­nan­nten IT-Anwalt, wen­den. Es ist nicht rat­sam, dem Ver­fass­er zunächst irgen­det­was anderes zu schreiben, als dass man sich an einen Anwalt wen­den werde und sich zurück­melden würde.

Das Prob­lem bei Antworten an der­ar­tige Abmah­nungs­versender ist, dass man in juris­tis­ch­er Hin­sicht für ein möglich­es Ver­fahren rel­e­vante Aus­sagen trifft. Wenn man z.B. schreibt, man würde einen Anwalt kon­tak­tieren, aber für den Fall ein­er Zahlung gerne in Rat­en zahlen, stimmt man schon ein­er grund­sät­zlichen Zahlung zu, auch wenn man das selb­st nicht gemeint hat. Hier­bei kommt es darauf an, wie die Gegen­seite das Gesagte oder Geschriebene ver­standen haben kann.

Schulden­falle mit Torrent-Download

Alamierend ist ger­ade ein Fall aus Bram­sche: Offen­bar hat ein Sohn ein­er Fam­i­lie über ein Bit­Tor­rent-Pro­gramm eine Datei mit den Top-100-Liedern der Charts run­terge­laden. Bei Bit­Tor­rent-Pro­gram­men ist es so, dass von diversen Com­put­ern Bruchteile ein­er Datei geladen wer­den, die zusam­menge­set­zt die gesamte Datei ergeben. So lädt man von nie­man­dem eine ganze Datei herunter. Man stellt aber gle­ich­sam oft auch auf dieselbe Art der­ar­tige Bruch­stücke zur Verfügung.

Die abmah­nende Seite hat nun wohl behauptet, man habe eine Datei mit diversen Liedern zur Ver­fü­gung gestellt und forderte von der Fam­i­lie den Schaden­er­satz für ein bes­timmtes Lied. Der befragte Anwalt riet der Fam­i­lie offen­bar, zu zahlen. Da dies als Eingeständ­nis gew­ertet wurde, trudel­ten mit der Zeit diverse Forderun­gen bezüglich der anderen 99 Lieder ein. Ein rechtlich möglich­es, let­ztlich aber abstruses Gebahren.

Die Fam­i­lie ist aber nicht wegen eines Mausklicks in diese Schulden­falle ger­at­en, wie die Über­schrift des Artikels es nahe legt, son­dern wegen juris­tisch rel­e­van­ter Selb­st­beschuldigun­gen, deren Fol­gen sie offen­bar gar nicht erkan­nt hatte.

Inter­es­sant bei der­ar­ti­gen Fällen ist es, inwiefern das Urteil rel­e­vant ist, dass Eltern nicht in jedem Fall für ihre Kinder haften.

Nicht Nachgeben unter Druck durch das Dro­hen mit Fristen

Es passiert auch erfahre­nen Inter­net­nutzern wie Markus Beckedahl, dem Grün­der von netzpolitik.org, dass Aus­sagen getätigt wer­den, über deren juris­tis­chen Fol­gen man sich zunächst über­haupt nicht im Klaren ist. So wird von Abmah­nen­den häu­fig ein geziel­ter Druck auf die Abgemah­n­ten aus­geübt: Es wer­den Fris­ten von weni­gen geset­zt, in denen zu reagieren sei. Das ver­hin­dert mitunter eine Unterre­dung mit einem Anwalt und führt zuvor zu ein­er unnöti­gen Reak­tion auf den Abmah­nen­den. Aber ger­ade darauf zie­len solche Druck­ausübun­gen. Denn im Gegen­satz zu Ein­willi­gun­gen über weit­eres Vorge­hen seit­ens des Abgemah­n­ten sind solche Druck­ausübrun­gen, auch wenn sie Falschdarstel­lun­gen bein­hal­ten, meist juris­tisch irrelevant.

Was tun, wenn die Abmah­nung ins Haus fliegt?

Bei all den juris­tis­chen Stolper­fall­en im Inter­net, die ein juris­tis­ch­er Laie meist gar nicht ken­nt, ist es rat­sam, bei Abmah­n­forderun­gen, bei denen man das Gefühl hat, man durch­schaut nicht das ganze Anliegen, sofort einen Inter­ne­trecht­sex­perten zu kon­tak­tieren. Dazu sucht man im Inter­net nach einem “IT-Anwalt” oder fragt im Bekan­ntenkreis weit­er. Nicht immer ist es eine gute Idee, einen Anwalt einzuschal­ten, der nicht auf Inter­ne­trecht­san­gele­gen­heit­en spezial­isiert ist, wie der Fall aus Bram­sche zeigt. Dem Abmah­nen­den schreibt man, wie schon gesagt, am besten zunächst nichts weit­er, als dass man seinen Anwalt kon­tak­tiere und sich danach umge­hend melden werde. In der Regel führt das nicht direkt zu ein­er Ver­schär­fung der Angelegenheit.

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Vom Hoch- und Runterladen urheberrechtlich geschützter Dateien

Es ist ähn­lich wie Bildzeitungsle­sen oder Mod­ern-Talk­ing-Hören: Nie­mand beken­nt sich öffentlich, urhe­ber­rechtlich geschütztes Mate­r­i­al angeeignet zu haben. Grund­sät­zlich dür­fen im Inter­net keine urhe­ber­rechtlich geschützten Dateien öffentlich ohne Zus­tim­mung des Besitzers der Urhe­ber- oder Ver­bre­itungsrechte ver­bre­it­et wer­den. Den­noch passiert das Hoch- und Run­ter­laden urhe­ber­rechtlich geschützter Dateien bemerkenswert oft.

Die Schrift­stel­lerin Vea Kaiser beschw­ert sich nun über Face­book, dass ihr Buch in der E‑Book-Ver­sion auf Inter­net­seit­en geteilt wird. Sie richtet ein Pam­phlet an diejeni­gen, die Büch­er erwer­ben, den Kopier­schutz ent­fer­nen und öffentlich zur Ver­fü­gung stellen. Etwas merk­würdig ist dieser Vor­gang schon, denn schon auf Face­book wurde ihr mit­geteilt, dass ihr in diesem Text Patzer unter­liefen, was sie ein­räumte. Und da man so zudem den Streisand-Effekt bedi­ent, fragt man sich, ob die Weit­er­ver­bre­itung des Pam­phlets nicht eher PR in eigen­er Sache ist.

Die zweite, das Urhe­ber­recht auch betr­e­f­fende, allerd­ings weit beachtetere Angele­gen­heit an diesem Woch­enende, war der Start des Pro­jek­tes Mega von Kim Dot­com, früher Schmitz. Der Dienst stellt Nutzern 50GB Online-Spe­icher­platz zur Ver­fü­gung, wobei hochge­ladene Dateien ver­schlüs­selt wer­den. Den­noch rät John F. Nebel von diesem Dienst aus Daten­schutz­grün­den ab.

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Eltern haften nicht für die Downloads ihrer Kinder

Der Bun­des­gericht­shof hat heute ein weg­weisendes Urteil gesprochen: Eltern hat­ten dage­gen geklagt, trotz Rechts­belehrung ihrer Kinder für deren Down­loads haften zu müssen. Der Bun­des­gericht­shof gab ihnen nun Recht. Sie haften nicht für Down­loads ihrer Kinder, wenn sie die Kinder über die Recht­slage in Ken­nt­nis geset­zt haben.

Das Urteil hat möglicher­weise eine Rechtswirkung auf frühere Fälle. Das bedeutet, dass nun durch die geän­derte Rechts­grund­lage Eltern das Geld, das an Rechtein­hab­er gezahlt wurde, zurück­er­stat­ten können.

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Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Im Inter­net müssen ab sofort Kun­den ihre Bestel­lung aus­führlich aufge­lis­tet wer­den, bevor ein recht­mäßiger Kaufver­trag beste­ht. Dies sieht eine Änderung des Bun­des­ge­set­zbuch­es (BGB) vor, das ab 1. August in Kraft getreten ist.

Mit dieser Regel wer­den Abzock­en im Inter­net wie z.B. ange­blich geschlossene Abon­nements schw­er­er, aber nicht unmöglich gemacht. Wenn jemand eine Rech­nung über ange­blich bestellte Dinge bekommt, sollte man vor­sichtig sein: Niemals dem Rech­nungsausteller schreiben, dass man in irgen­dein­er Weise zu Raten­zahlun­gen bere­it ist: Dies gilt schon als Ver­trag, egal, was zuvor abgemacht gewe­sen ist.

In hart­näck­i­gen Fällen sollte man unbe­d­ingt einen Anwalt konsultieren.

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Ich weiß, was du auf Facebook gelesen hast

Die Aktion, dass man über Face­book-Benutzer erfahren wollte, ob andere Face­book-Benutzer einen Namen oder ein Bild ver­wen­den, dass nicht genau der Per­son entspricht, die ihn oder es ver­wen­det, scheint vor­bei zu sein, da kommt eine neue, merk­würdi­ge Funk­tion auf die Benutzer zu:

In Grup­pen wird angezeigt, welche Benutzer Artikel in ein­er Gruppe gele­sen haben. Aber das ist eigentlich schon falsch aus gedrückt. Bei den Face­book-Seit­en ist es schon so, dass dort den Seit­en­be­treibern angezeigt wird, wieviele Per­so­n­en ange­blich einzelne Ein­träge gese­hen hät­ten. Das bedeutet aber nur, dass diese Ein­träge in der Time­line der Benutzer aufge­taucht sind, ob sie gese­hen wor­den sind, bedeutet das ger­ade nicht.

Und eben­so wenig bedeutet die Angabe, ein Bericht sei gele­sen wor­den, dass er gele­sen wor­den ist. Die neue Funk­tion dient also eher der Irri­ta­tion, der Verblendung, der Falschdarstel­lung ein­er Begeben­heit, die Face­book gerne darstellen würde, aber nicht kann. Sie soll wohl dazu dienen, die Benutzer emo­tion­al mehr an Face­book zu binden, aber ob das so klappt? Regen sich bald Leute darüber auf, dass man ange­blich ihren Ein­trag gele­sen, aber nicht mit “Gefällt mir” verse­hen hat?

Benutzer kön­nten sich gen­ervt fühlen, wenn sie von anderen, die diese Darstel­lung Face­books übernehmen, darauf ange­sprochen, das sie ange­blich irgen­det­was gele­sen, sprich erfasst hätten.

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