Wenn Literatur lebendig wird

Die Unter­hal­tungskonkur­renz war groß für die Klangschlür­fer: Im Fernse­hen brachte die ARD ein unspan­nen­des Bay­ern-Pokalspiel, in der Schauburg gab irgen­dein Ex-Gewicht­she­ber zur Bewer­bung sein­er Per­son Gefühlsab­nehmtipps. In den Saal der Alten Sparkasse ver­lief sich kaum jemand. Umso mehr darf man mal darauf hin­weisen, dass die lokale Berichter­stat­tung auch sehr gut über Lit­er­atur schreiben kann: Wenn Lit­er­atur lebendig wird, dann beflügelt es offen­bar auch Jour­nal­is­ten. Dann haben einzelne Absätze eine Qual­ität, die man anson­sten verge­blich in der Zeitung sucht.

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Bürgermeisterliche Nebentätigkeiten

Die IfI kri­tisiert die IVZ-Berichter­stat­tung bezüglich der neben­beru­flichen Tätigkeit­en des Bürg­er­meis­ters. Das liest sich in der gekürzten Ver­sion in der IVZ allerd­ings etwas holprig:

Nichts, nada, und noch weniger. So viel zur Wahrung der jour­nal­is­tis­chen Sorgfalt­spflicht der IVZ-Autorin über die Behand­lung der Neben­tätigkeit­en des Bürg­er­meis­ters in der jüng­sten Ibben­büren­er Ratssitzung. Stattdessen viel mei­n­ungs­machende Berichter­stat­tung statt eines Fak­tenchecks, die erste Tugend eines Beruf­s­standes wäre, der sich um Wahrheits­find­ung auch nur im Ent­fer­n­testen bemüht.

Da fehlen Anschlüsse und es wer­den Anschlüsse (“Stattdessen”) dargestellt, die so gar nicht beste­hen. Im Orig­inal­text beste­hen diese Anschlussfehler nicht:

Der Ein­druck unsach­lich­er ten­den­z­iös­er Wieder­gabe wird ver­stärkt durch den Kom­men­tar von Frau Sabine Plake, die mit der Fest­stel­lung endete, UWG hätte mit Dreck gewor­fen in der Hoff­nung, dass auch bei falsch­er Tat­sachen­be­haup­tung etwas hän­gen bleiben würde. Sie führte weit­er aus, dass diese Art des poli­tis­chen Umganges strate­gis­ches Ziel der UWG IFI sei, um poli­tis­che Geg­n­er zu diskreditieren.

Nichts, nada, und noch weniger. Soviel zur Wahrung der jour­nal­is­tis­chen Sorgfalt­spflicht der IVZ-Autorin über die Behand­lung der Neben­tätigkeit­en des Bürg­er­meis­ters in der jüng­sten Ibben­büren­er Ratssitzung.

Stattdessen viel mei­n­ungs­machende Berichter­stat­tung statt eines Faktenchecks …

Die so gescholtene Zeitung druckt dann den aktuellen Pres­se­text der IfI genau ohne den wichtig­sten Teil. Denn dort ste­ht der Inhalt des rechtlichen Vor­wurfs, den die IfI macht:

Die Befürch­tung unser­er Wäh­lerge­mein­schaft von möglichen Inter­essenkon­flik­ten zwis­chen Bürg­er­meis­ter­amt und neben­beru­flich­er Tätigkeit waren mehr als begrün­det. Denn als Geschäfts­führer und Gesellschafter kon­nte er Kraft GmbH-Recht in alle Akten Ein­sicht nehmen, Man­date und Gewinne steuern und damit die größten Vorteile aus der Sit­u­a­tion ziehen.

Es spricht für sich, diesen Teil auszu­lassen bei einem Leser­brief, der, was auch aus­ge­lassen wird, das jour­nal­is­tis­che Handw­erk der Zeitung kritisiert.

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Denn sie wissen nicht, was sie tun

POPCORN! Die IVZ möchte sich heute in per­sona des Chefredak­teurs und des Ver­lagsleit­ers ordentlich auf die Schul­ter klopfen:

Nach unser­er Berichter­stat­tung über die Verge­wal­ti­gung ein­er 79-Jähri­gen auf dem Fried­hof in Ibben­büren am ver­gan­genen Son­ntag­mor­gen hat es von den Nutzern unser­er Online-Pro­duk­te und Lesern der Zeitung Kri­tik gegeben, weil wir die Herkun­ft des 40-jähri­gen Täters – anders als andere Medi­en – nicht genan­nt haben. 

[…]

Nach einge­hen­der, inten­siv­er Diskus­sion in unser­er Lokalredak­tion haben wir uns dazu entsch­ieden, die Herkun­ft des Täters nicht zu nen­nen, auch wenn sie im Presse­por­tal der Polizei zu dieser Straftat genan­nt war. Wir sind uns dur­chaus im Klaren, dass diese Verkürzung der Mit­teilung von einem Teil der Leser­schaft als Bevor­mundung inter­pretiert wer­den kann. Wir haben uns aber bei unser­er Entschei­dung vom Pressekodex des Deutschen Presser­ats leit­en lassen.

Wie hero­isch, anders als andere Medi­en hat sich die IVZ an ethis­che Maßstäbe gehal­ten. Stimmt nur nicht, wie Peter W. auf der Seite der IVZ richtigstellt:

Wer die ganze Zeitung liest, kon­nte doch im Teil “West­falen” der gle­ichen Aus­gabe die Herkun­ft des Täters lesen.

Es sei dazu gesagt: Der Artikel im Teil “West­falen” wurde vom zuständi­gen IVZ-Redak­teur geschrieben. Auch online hat die IVZ sehr wohl die Herkun­ft veröffentlicht.

Die IVZ hat das The­ma der Herkun­ft des mut­maßlichen Täters nicht ver­schwiegen, sie hat es bre­it­ge­treten.

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Lokale Anwendung des Pressekodex’

Es scheint so, dass die Lokalzeitung Polizeiberichte, die starke, emo­tionale Kom­men­taräußerun­gen der Leser in neg­a­tiv­er Hin­sicht beflügeln, nicht auf Face­book postet. Nun gab es eine Straftat in Ibben­büren durch den Ange­höri­gen ein­er Min­der­heit, und auch dieser Fall lan­dete nicht auf der Seite der Zeitung. Allerd­ings veröf­fentlichte man den Artikel, der in der Papier­aus­gabe der Zeitung zu lesen ist, online. Und daraufhin gab es Kritik:

25.07.2016 16:15 von Andreas R* aus Hörstel:
Warum wir hier wieder ver­sucht zu verschleiern?
Oder haben wir hier wieder einen Fall von falschver­standen­er “Polit­i­cal Correctness”?

25.07.2016 17:36 von Egon O* aus Mettingen:
Wenn das stimmt was Herr Runde schreibt, muss der Artikel schnell­stens angepasst wer­den. Ibben­bueren und Umge­bung haben ein Anrecht auf die Wahrheit.

26.07.2016 08:16 von H.-Bernd M* aus Ibbenbüren:
Wieder ein Beispiel für den “Qual­ität­sjour­nal­is­mus” der IVZ — Redaktion…kann man sich auch nur leis­ten, wenn es keine Konkur­renz vor Ort gibt!

26.07.2016 09:21 von Ralf L* aus Recke:
Wollte oder durfte Herr Hin­rich­mann die Herkun­ft des Täters dieser mehr als ver­w­er­flich­es Tat nicht nen­nen? Der Leser hat nicht nur das Recht, alle Infor­ma­tio­nen und Hin­ter­gründe ein­er Tat — sofern sie bekan­nt sind — zu erfahren, auch der Jour­nal­ist hat die Pflicht über diese Dinge zu bericht­en, da er sich anson­sten unglaub­würdig macht.

Woran sollte sich nun ein Jour­nal­ist hal­ten, wenn es um ethis­che Stan­dards in der Berichter­stat­tung geht? Sicher­lich auch an den Pressekodex. Und dort heißt es:

Richtlin­ie 12.1 – Berichter­stat­tung über Straftaten
In der Berichter­stat­tung über Straftat­en wird die Zuge­hörigkeit der Verdächti­gen oder Täter zu religiösen, eth­nis­chen oder anderen Min­der­heit­en nur dann erwäh­nt, wenn für das Ver­ständ­nis des berichteten Vor­gangs ein begründ­bar­er Sach­bezug besteht.

Beson­ders ist zu beacht­en, dass die Erwäh­nung Vorurteile gegenüber Min­der­heit­en schüren könnte.

Insofern hat man bei der IVZ vor­bildlich gehandelt.

Aktu­al­isierung

Okay, im Online-Artikel des­sel­ben Autors bei der WN steht’s anders da.

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Ein Horrorszenario

Aja, in Ibben­büren wer­den laut Käse­blatt 30% der Laden­lokale schließen.

Jed­er dritte Laden in Ibben­büren macht zu. 30 Prozent – und das sind ser­iöse Prog­nosen, die von ser­iösen Uni-Insti­tuten erstellt wor­den sind – aller Geschäfte auch in Met­tin­gen, Recke, Hörs­tel oder Hop­sten schließen. Für immer. 

Quelle? Ser­iöse Prog­nosen von ser­iösen Insti­tuten vom Hören­sagen zitiert, die genau genom­men, was anderes sagen. Aber hey, 10% oder 30%, wo ist da schon der Unterschied?

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Die ominösen 10.000

In ihrer Erk­lärung, weswe­gen man den monatlichen Bezugspreis der Zeitung auf 36,90€ erhöht, ver­weist die IVZ aber­mals auf die ominösen 10000, die ange­blich tagtäglich ihre Seite aufsuchten:

Den­noch weit­et die IVZ ihre Ange­bote ins­beson­dere in den neuen Medi­en deut­lich aus: Mehr als 10000 Men­schen täglich nutzen bere­its die für unsere Abon­nen­ten exk­lu­siv­en Dig­i­tal­in­halte. Das freut uns sehr und ist uns Verpflich­tung, auch weit­er­hin ein umfan­gre­ich­es und unab­hängiges lokales Infor­ma­tion­sange­bot anzu­bi­eten – gedruckt und digital.

Und wieder ein­mal ist es doch merk­würdig, dass die veröf­fentlicht­en Zahlen der IVZ bezüglich der Nutzer ihrer Inter­net­seite eine andere Sprache sprechen.

Für den Jan­u­ar hat es nach eige­nen Angaben 260.527 so genan­nte Vis­its gegeben. Ein Vis­it ist das Aufrufen ein­er Inter­net­seite durch einen frem­den Rech­n­er. Ruft eben dieser Rech­n­er die Seite nach ein­er hal­ben Stunde Untätigkeit wieder auf, wird ein weit­er­er Vis­it gezählt. Ein einzel­ner Vis­it ist somit nicht gle­ichbe­deu­tend mit einem einzel­nen Men­schen. Einzelne Men­schen kön­nen täglich diverse Vis­its erzeu­gen. Irgendwelche Com­put­er ohne direk­te Ver­an­las­sung durch einen Men­schen aber eben auch.

Selb­st wenn einzelne Vis­its einzelne Men­schen, d.i. Unique Vis­i­tors, wären, käme man nicht auf 10.000 Men­schen täglich, die das Ange­bot der IVZ nutzten — ganz zu schweigen von den Inhal­ten hin­ter der Bezahlschranke.

Inter­es­san­ter­weise ent­fall­en allerd­ings nur etwa 80% dieser Vis­its auf die Domain ivz-online.de. Das hängt damit zusam­men, dass die Zahl aller Vis­its sich aus unter­schiedlichen Domains speisen, etwa 12% kom­men durch newssquare.de, dort wo das E‑Paper der Zeitung gehostet wird. Insofern ist fraglich, ob nicht dop­pelt Vis­its gezählt wer­den, denn das E‑Paper erre­icht man im Grunde nur durch die Haupt­do­main der Zeitung, wo ja schon ein Vis­it gezählt wurde.

12% von 260.527 ergeben etwa 1000 Ein­log­gun­gen zum E‑Paper am Tag. Das passt zu der Zahl, die offen­bar angibt, wie viele “Paid”-Visits die Seite der Zeitung im Jan­u­ar hat­te: 74.878, das wären etwa 2415 reg­istri­erte Vis­its am Tag.

 

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IVZ beendet Metrickz-Ignorieren

POPCORN! Fün­fein­halb Jahre, nach­dem in diesem Blog geschrieben wurde, dass Met­rickz auf sich aufmerk­sam macht, hat die IVZ ihn entdeckt.

Nein! Doch! Oh!

Und sie haben sog­ar schon in Wikipedia nachge­le­sen, wer das wohl ist.

Nein! Doch! Oh!

Sie haben sog­ar raus­gekriegt, dass er wohl let­ztes Jahr mal ganz oben in den deutschen Charts war.

Nein! Doch! Oh!

Sollen wir mal über das Wort “aktuell” in “IVZ aktuell” reden?

Nein! Doch! Oh!

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