Ich habe gerade erst gemerkt, dass ein Video des Vortrags von Klaus Rieping im letzten Jahr online verfügbar ist. War mir jetzt neu, dass die Fanmeile eine Aktion der IVZ war, aber kann gut sein, dass die nach der Kirmes und der Mondlandung die erfolgreichste Aktion war, die die IVZ je gefahren hat.
Wenn Literatur lebendig wird
Die Unterhaltungskonkurrenz war groß für die Klangschlürfer: Im Fernsehen brachte die ARD ein unspannendes Bayern-Pokalspiel, in der Schauburg gab irgendein Ex-Gewichtsheber zur Bewerbung seiner Person Gefühlsabnehmtipps. In den Saal der Alten Sparkasse verlief sich kaum jemand. Umso mehr darf man mal darauf hinweisen, dass die lokale Berichterstattung auch sehr gut über Literatur schreiben kann: Wenn Literatur lebendig wird, dann beflügelt es offenbar auch Journalisten. Dann haben einzelne Absätze eine Qualität, die man ansonsten vergeblich in der Zeitung sucht.
Bürgermeisterliche Nebentätigkeiten
Die IfI kritisiert die IVZ-Berichterstattung bezüglich der nebenberuflichen Tätigkeiten des Bürgermeisters. Das liest sich in der gekürzten Version in der IVZ allerdings etwas holprig:
Nichts, nada, und noch weniger. So viel zur Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht der IVZ-Autorin über die Behandlung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters in der jüngsten Ibbenbürener Ratssitzung. Stattdessen viel meinungsmachende Berichterstattung statt eines Faktenchecks, die erste Tugend eines Berufsstandes wäre, der sich um Wahrheitsfindung auch nur im Entferntesten bemüht.
Da fehlen Anschlüsse und es werden Anschlüsse (“Stattdessen”) dargestellt, die so gar nicht bestehen. Im Originaltext bestehen diese Anschlussfehler nicht:
Der Eindruck unsachlicher tendenziöser Wiedergabe wird verstärkt durch den Kommentar von Frau Sabine Plake, die mit der Feststellung endete, UWG hätte mit Dreck geworfen in der Hoffnung, dass auch bei falscher Tatsachenbehauptung etwas hängen bleiben würde. Sie führte weiter aus, dass diese Art des politischen Umganges strategisches Ziel der UWG IFI sei, um politische Gegner zu diskreditieren.
Nichts, nada, und noch weniger. Soviel zur Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht der IVZ-Autorin über die Behandlung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters in der jüngsten Ibbenbürener Ratssitzung.
Stattdessen viel meinungsmachende Berichterstattung statt eines Faktenchecks …
Die so gescholtene Zeitung druckt dann den aktuellen Pressetext der IfI genau ohne den wichtigsten Teil. Denn dort steht der Inhalt des rechtlichen Vorwurfs, den die IfI macht:
Die Befürchtung unserer Wählergemeinschaft von möglichen Interessenkonflikten zwischen Bürgermeisteramt und nebenberuflicher Tätigkeit waren mehr als begründet. Denn als Geschäftsführer und Gesellschafter konnte er Kraft GmbH-Recht in alle Akten Einsicht nehmen, Mandate und Gewinne steuern und damit die größten Vorteile aus der Situation ziehen.
Es spricht für sich, diesen Teil auszulassen bei einem Leserbrief, der, was auch ausgelassen wird, das journalistische Handwerk der Zeitung kritisiert.
Zitate für Dummies (3)
Alles beim Alten:
“Schön ist es miteinander zu schweigen, schöner miteinander zu lachen.”
Friedrich Nietzsche (1844–1900), deutscher klassischer Philologe
Nie gesagt worden von: Friedrich Nietzsche.
Wiederholt am 18.10.2017.
Denn sie wissen nicht, was sie tun
POPCORN! Die IVZ möchte sich heute in persona des Chefredakteurs und des Verlagsleiters ordentlich auf die Schulter klopfen:
Nach unserer Berichterstattung über die Vergewaltigung einer 79-Jährigen auf dem Friedhof in Ibbenbüren am vergangenen Sonntagmorgen hat es von den Nutzern unserer Online-Produkte und Lesern der Zeitung Kritik gegeben, weil wir die Herkunft des 40-jährigen Täters – anders als andere Medien – nicht genannt haben.
[…]
Nach eingehender, intensiver Diskussion in unserer Lokalredaktion haben wir uns dazu entschieden, die Herkunft des Täters nicht zu nennen, auch wenn sie im Presseportal der Polizei zu dieser Straftat genannt war. Wir sind uns durchaus im Klaren, dass diese Verkürzung der Mitteilung von einem Teil der Leserschaft als Bevormundung interpretiert werden kann. Wir haben uns aber bei unserer Entscheidung vom Pressekodex des Deutschen Presserats leiten lassen.
Wie heroisch, anders als andere Medien hat sich die IVZ an ethische Maßstäbe gehalten. Stimmt nur nicht, wie Peter W. auf der Seite der IVZ richtigstellt:
Wer die ganze Zeitung liest, konnte doch im Teil “Westfalen” der gleichen Ausgabe die Herkunft des Täters lesen.
Es sei dazu gesagt: Der Artikel im Teil “Westfalen” wurde vom zuständigen IVZ-Redakteur geschrieben. Auch online hat die IVZ sehr wohl die Herkunft veröffentlicht.
Die IVZ hat das Thema der Herkunft des mutmaßlichen Täters nicht verschwiegen, sie hat es breitgetreten.
Lokale Anwendung des Pressekodex’
Es scheint so, dass die Lokalzeitung Polizeiberichte, die starke, emotionale Kommentaräußerungen der Leser in negativer Hinsicht beflügeln, nicht auf Facebook postet. Nun gab es eine Straftat in Ibbenbüren durch den Angehörigen einer Minderheit, und auch dieser Fall landete nicht auf der Seite der Zeitung. Allerdings veröffentlichte man den Artikel, der in der Papierausgabe der Zeitung zu lesen ist, online. Und daraufhin gab es Kritik:
25.07.2016 16:15 von Andreas R* aus Hörstel:
Warum wir hier wieder versucht zu verschleiern?
Oder haben wir hier wieder einen Fall von falschverstandener “Political Correctness”?25.07.2016 17:36 von Egon O* aus Mettingen:
Wenn das stimmt was Herr Runde schreibt, muss der Artikel schnellstens angepasst werden. Ibbenbueren und Umgebung haben ein Anrecht auf die Wahrheit.26.07.2016 08:16 von H.-Bernd M* aus Ibbenbüren:
Wieder ein Beispiel für den “Qualitätsjournalismus” der IVZ — Redaktion…kann man sich auch nur leisten, wenn es keine Konkurrenz vor Ort gibt!26.07.2016 09:21 von Ralf L* aus Recke:
Wollte oder durfte Herr Hinrichmann die Herkunft des Täters dieser mehr als verwerfliches Tat nicht nennen? Der Leser hat nicht nur das Recht, alle Informationen und Hintergründe einer Tat — sofern sie bekannt sind — zu erfahren, auch der Journalist hat die Pflicht über diese Dinge zu berichten, da er sich ansonsten unglaubwürdig macht.
Woran sollte sich nun ein Journalist halten, wenn es um ethische Standards in der Berichterstattung geht? Sicherlich auch an den Pressekodex. Und dort heißt es:
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Insofern hat man bei der IVZ vorbildlich gehandelt.
Aktualisierung
Okay, im Online-Artikel desselben Autors bei der WN steht’s anders da.
Ein Horrorszenario
Aja, in Ibbenbüren werden laut Käseblatt 30% der Ladenlokale schließen.
Jeder dritte Laden in Ibbenbüren macht zu. 30 Prozent – und das sind seriöse Prognosen, die von seriösen Uni-Instituten erstellt worden sind – aller Geschäfte auch in Mettingen, Recke, Hörstel oder Hopsten schließen. Für immer.
Quelle? Seriöse Prognosen von seriösen Instituten vom Hörensagen zitiert, die genau genommen, was anderes sagen. Aber hey, 10% oder 30%, wo ist da schon der Unterschied?
Wird er wiederauferstehen?
POPCORN! Entweder der Rechtsaußen hat gerade keine Zeit oder das Lokalblatt hat einen neuen Karikaturisten.
02.04.2016: Er ist wieder da.
Die ominösen 10.000
In ihrer Erklärung, weswegen man den monatlichen Bezugspreis der Zeitung auf 36,90€ erhöht, verweist die IVZ abermals auf die ominösen 10000, die angeblich tagtäglich ihre Seite aufsuchten:
Dennoch weitet die IVZ ihre Angebote insbesondere in den neuen Medien deutlich aus: Mehr als 10000 Menschen täglich nutzen bereits die für unsere Abonnenten exklusiven Digitalinhalte. Das freut uns sehr und ist uns Verpflichtung, auch weiterhin ein umfangreiches und unabhängiges lokales Informationsangebot anzubieten – gedruckt und digital.
Und wieder einmal ist es doch merkwürdig, dass die veröffentlichten Zahlen der IVZ bezüglich der Nutzer ihrer Internetseite eine andere Sprache sprechen.
Für den Januar hat es nach eigenen Angaben 260.527 so genannte Visits gegeben. Ein Visit ist das Aufrufen einer Internetseite durch einen fremden Rechner. Ruft eben dieser Rechner die Seite nach einer halben Stunde Untätigkeit wieder auf, wird ein weiterer Visit gezählt. Ein einzelner Visit ist somit nicht gleichbedeutend mit einem einzelnen Menschen. Einzelne Menschen können täglich diverse Visits erzeugen. Irgendwelche Computer ohne direkte Veranlassung durch einen Menschen aber eben auch.
Selbst wenn einzelne Visits einzelne Menschen, d.i. Unique Visitors, wären, käme man nicht auf 10.000 Menschen täglich, die das Angebot der IVZ nutzten — ganz zu schweigen von den Inhalten hinter der Bezahlschranke.
Interessanterweise entfallen allerdings nur etwa 80% dieser Visits auf die Domain ivz-online.de. Das hängt damit zusammen, dass die Zahl aller Visits sich aus unterschiedlichen Domains speisen, etwa 12% kommen durch newssquare.de, dort wo das E‑Paper der Zeitung gehostet wird. Insofern ist fraglich, ob nicht doppelt Visits gezählt werden, denn das E‑Paper erreicht man im Grunde nur durch die Hauptdomain der Zeitung, wo ja schon ein Visit gezählt wurde.
12% von 260.527 ergeben etwa 1000 Einloggungen zum E‑Paper am Tag. Das passt zu der Zahl, die offenbar angibt, wie viele “Paid”-Visits die Seite der Zeitung im Januar hatte: 74.878, das wären etwa 2415 registrierte Visits am Tag.
IVZ beendet Metrickz-Ignorieren
POPCORN! Fünfeinhalb Jahre, nachdem in diesem Blog geschrieben wurde, dass Metrickz auf sich aufmerksam macht, hat die IVZ ihn entdeckt.
Und sie haben sogar schon in Wikipedia nachgelesen, wer das wohl ist.
Sie haben sogar rausgekriegt, dass er wohl letztes Jahr mal ganz oben in den deutschen Charts war.
Sollen wir mal über das Wort “aktuell” in “IVZ aktuell” reden?