Zitierfreiheit nur bei bestimmten Zitatzwecken

Seit­dem diverse Poli­tik­er ihren Dok­tor­grad wieder abgeben durften, weil sie unko­r­rekt zitiert hat­ten, ist die Frage, wie man den wis­senschaftlich zitieren darf oft aufge­wor­fen wor­den (Man muss schlicht jedes Zitat kennze­ich­nen). Der Bun­des­gericht­shof hat nun klargestellt, wie das Zitieren im nicht wis­senschaftlichen Rah­men erfol­gen darf: Sel­tener als so manch­er dachte.

Ich für meinen Teil habe in der Grund­schule in diverse Schul­fre­unde-Büch­er geschrieben. Ich erin­nere mich, dass es neben den Fra­gen nach der Lieblingsmusik und den Lieblings­fil­men manch­mal auch am Ende Platz für einen eige­nen Gruß blieb. Den füll­ten manche mit ihrem Lieblingsz­i­tat. Wußten die wohl, dass sie damit gegen deutsches Recht verstießen?

Die Zitier­frei­heit ges­tat­tet es nicht, ein fremdes Werk nur um sein­er selb­st willen zur Ken­nt­nis der All­ge­mein­heit zu brin­gen. […] Die Ver­fol­gung des Zitatzwecks im Sinne des § 51 UrhG erfordert vielmehr, dass der Zitierende eine innere Verbindung zwis­chen dem frem­den Werk und den eige­nen Gedanken her­stellt und das Zitat als Beleg­stelle oder Erörterungs­grund­lage für selb­ständi­ge Aus­führun­gen des Zitieren­den erscheint.

laut­en die wesentliche Stelle in der Veröf­fentlichung des Bun­des­gericht­shof. Das bedeutet nichts anderes, als dass Zitate, wie man sie aus solchen Schul­fre­und­büch­ern, von Buchdeck­eln oder von Face­book-Pin­nwän­den ken­nt, streng genom­men gegen das Urhe­ber­recht ver­stoßen, so lange noch ein Urhe­ber­recht­sanspruch auf das entsprechende Werk besteht.

Natür­lich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber man kann sich eben nicht sich­er sein, dass nie­mand klagt, ger­ade nicht bezo­gen auf Face­book-Pin­nwän­den, die offen für jed­er­mann sind.

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Datenschutz und weniger Werbung für den Browser

Ein­er­seits finanzieren sich viele Inter­net­seit­en über Wer­bung. Besucht man häu­figer Seit­en, die ihr Ange­bot darüber finanzieren, ist es eine Form von Fre­undlichkeit, diese Seit­en ab und an mit einem Klick auf die Wer­bung zu unterstützen.

Aber man möchte auch nicht dauernd von klick­enden Wer­be­ban­nern gen­ervt wer­den. Dage­gen hil­ft das Plu­g­in Adblock, das es für Fire­fox und Chrome gibt.

Mit diesem Plu­g­in kann man aber auch das Laden von Twit­ter- und Face­book-Knöpfen unterbinden. Diese Knöpfe (engl. “But­tons”) dienen seit­ens der Anbi­eter nur dazu, mehr Infor­ma­tio­nen über den jew­eili­gen Inter­net­be­nutzer sam­meln zu können.

Um über Adblock diesen Knöpfen aus dem Weg zu gehen, klickt man in den Ein­stel­lun­gen des Plu­g­ins ein­fach auf “Neuer Fil­ter” und gibt diese Adresse an: https://adversity.googlecode.com/hg/Antisocial.txt.

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Aktion Klehranlage — Haftung für Links

Eine Ver­linkung im Inter­net, und genauer: Das Set­zen eines Links von Per­so­n­en, die deutschem Recht unter­ste­hen, ist eine heik­le Sache. Und obwohl das Inter­net mehr als 20 Jahre alt ist, scheint die Rechtssprechung in diesem Fall noch in den Kinder­schuhen zu stecken.

Lange Zeit herrschte unter Betreiber ein­er Inter­net­seite die irrtüm­liche Mei­n­ung, dass ein schriftlich­er Hin­weis, dass man keine Haf­tung für den Inhalt sein­er Links übernehme, aus­re­icht, um gegen rechtliche Schritte geschützt zu sein. Dem war aber nie so.

Der Mün­ster­an­er Anwalt und Zauber­er Markus Kom­pa dachte zumin­det, als er einen Link auf ein Youtube-Video set­zte, dass sich mit einem ange­blich Krebs heilen­den Arzt auseinan­der­set­zt, dass er damit nicht für den Inhalt des Videos ver­ant­wortlich ist. Der Arzt jedoch verk­lagte daraufhin Kom­pa und das Landgericht Ham­burg gab dem Arzt recht. 

Dass das LG Ham­burg ins Spiel gebracht wurde, ist nicht ganz ver­wun­der­lich. In Inter­ne­tan­gele­gen­heit­en rufen Kläger gerne dieses Landgericht an, das ein fliegen­der Gerichts­stand ist und als einziges Gericht in Deutsch­land Kla­gen bzgl. Inter­net­seit­en annimmt, nur weil diese auch im eige­nen Bun­des­land aufruf­bar sind. Das Gericht urteilte, dass man einen Inhalt durch einen Link ver­bre­it­et und deswe­gen dafür ver­ant­wortlich ist, auch wenn man sich dessen Inhalt nicht zu eigen macht.

Das heißt, folge ich dem Gericht, darf ich das betr­e­f­fende Video an dieser Stelle nicht ver­linken. Aber ich kann sagen, wie man es find­et: Wenn man z.B. youtube aufruft und “Klehr ZDF” ein­gibt. Wenn ich das Gericht richtig ver­standen habe, muss ein Leser dieser Zeilen dann einen eige­nen Rechercheaufwand betreiben (“Klehr ARD” und “Klehr quer” sind übri­gens auch interessant).

Ander­er­seits würde diese Auf­fas­sung eine deut­liche Ein­schränkung der Prax­is des Linkset­zen bedeuten: Wer will schon Haf­tung über eine ver­link­te Seite nehmen, von der man gar nicht weiß, welche Inhalte dort inzwis­chen dargestellt werden.

Aktion Klehran­lage

Weil er mit dem Urteil alles andere als ein­ver­standen ist, hat Markus Kom­pa den Recht­san­walt Thomas Stadler damit beauf­tragt, mit dieser Recht­san­gele­gen­heit vor den Bun­des­gericht­shof zu ziehen. Wohlgesonnene Inter­nutzer haben Kom­pa inzwis­chen an die 30.000€ für diesen Rechtsstre­it überwiesen.

Vor­läu­fige Folgen

Weil Face­book-Pin­nwände rechtlich wie eigen­ständi­ge Inter­net­seit­en betra­chtet wer­den kön­nen, gilt die Haf­tung für Links möglicher­weise auch für Face­book-Pin­nwände. Das ist nicht ganz sich­er, aber wer möchte schon der Erste sein, der diese Frage vor Gericht ver­han­delt. Deswe­gen sollte man seine Face­book-Pin­nwand unbe­d­ingt vor den Blick­en von Nicht-Fre­un­den abschot­ten, wenn man ab und zu Youtube-Videos ver­linkt. Und schon ein “Gefällt mir”-Klick kann unter ein Ver­bre­it­en fall­en, wie es oben beschrieben wurde.

Ganz so gefährlich erscheinen mir Gefällt-mir-Angaben noch nicht zu sein. Aber man kann mit seinem Pro­fil­bild unge­fragt auf Inter­net­seit­en erscheinen, weil angek­lickt hat, dass man für die Seite selb­st oder einen Artikel der Seite, auf “Gefällt mir” gek­lickt hat. Früher gab es auf Face­book eine Ein­stel­lungsmöglichkeit, dies zu unterbinden. Inzwis­chen gibt es diese Ein­stel­lungsmöglichkeit aber nicht mehr.

Ganz sich­er sollte man sich wiederum auch nicht fühlen, wenn man auf Face­book dauernd auf Gefällt-mir-Knöpfe für Inter­net­seit­en klickt: In den USA z.B. kann man dafür gefeuert wer­den.

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Ist die Sorge um Datenschutz bei Facebook nicht übertrieben?

Der Schrift­steller Dou­glas Adams hat mal gesagt, dass Men­schen alles, was neu erfun­den wird, bevor sie sel­ber 30 wer­den, als beson­ders kreativ empfind­en, während sie alles blöd find­en, was danach erfun­den wird. Egal ob es sich um Handys, Filme oder Rock­musik han­delt. Es wäre aber fahrläs­sig, den Hin­weis auf die Daten­schutzprob­lematik von Face­book als Tech­nikfeindlichkeit Erwach­sen­er abzutun. 

Es gibt daher ein­er­seits sicher­lich das Phänomen, dass Erwach­sene etwas Neues für schlecht erk­lären, ohne dass sie es genau ken­nen. Aber der Sache nach — und ger­ade spreche ich von Daten­schutz bei Face­book — gilt es auch in Anlehnung an Ter­ry Pratch­ett zu bedenken: Nicht para­noid zu sein bedeutet nicht, dass sie nicht hin­ter dir her sind.

In der Über­schrift befind­et sich mal eine grund­sät­zliche Frage, die es zu beant­worten gilt: Wie rel­e­vant ist die Frage nach der Gefährlichkeit von Face­book, wenn mir bish­er nichts wider­fahren ist?

Dazu sollte man sich zunächst ein­mal klar machen, was Face­book für ein Unternehmen ist, und wie es funk­tion­iert. Face­book ist als ein soge­nan­ntes Start-Up-Unternehmen gegrün­det wor­den. Das bedeutet, dass die erwartete Art, wie dieses Unternehmen Geld ver­di­ent, sich erst in einiger Zeit her­ausstellen wird. Es braucht daher Men­schen oder Unternehmen, die an dieses neue Unternehmen glauben und es mit Geld ver­sor­gen. Anfangs ging das im Kleinen so, heutzu­tage kann man sich den aktuellen Börsen­gang als die große Vari­ante dieses Prinzips vorstellen.

Weil dem­nach viele Men­schen Geld im Pro­jekt Face­book haben, muss sich das Pro­jekt lohnen. Zwar redet Konz­ernchef Zucker­berg davon, dass das über den Börsen­gang beschaffte Geld zur Verbesserung der Seite ver­wen­den möchte, man darf das aber auch gerne bezweifeln. Dass die Seite nicht zu allererst das Bedürf­nis sein­er Nutzer, auf der Seite opti­mal klar zu kom­men, im Blick hat, merkt man beim Logout-Knopf.

Inter­net­seit­en, bei denen man sich unter Angabe der eige­nen IP-Adresse ein­loggen kann, sind verpflichtet einen Knopf zu haben, über den man sich aus­loggen kann. Der Logout-Knopf bei Face­book war früher direkt in der ober­sten Leiste:

Heute ist er qua­si ver­steckt: Er ist ganz rechts in dieser Leiste mit­ten zwis­chen Unter­punk­ten, die man eher wenig nutzt, wie den per­sön­lichen Ein­stel­lun­gen, der Hil­fe-Seite usw.

Wozu ist das gut? Sich­er nicht dazu, dass Face­book-Nutzer es leichter haben, sich nach einem Besuch der Seite auszu­loggen. Es wird schw­er­er, es wird häu­figer verzichtet, sich auszu­loggen. Wer sich nicht bei Face­book aus­log­gt, läuft Gefahr, dass Face­book aufze­ich­net, auf welchen Seit­en man son­st noch surft. Das ist eine Funk­tion, der der Benutzer nicht zus­timmt, und von der er her­zlich wenig hat.

Es ist daneben nicht ganz klar, ob Face­book nicht auch Dat­en von Benutzern aufze­ich­net, wenn sie nicht ein­gel­og­gt sind. Dazu gibt es ein zusät­zlich­es Add-on für Fire­fox, dass dies unterbinden soll. Ich möchte auch noch ein­mal darauf hin­weise, dass es ein Add-on für Fire­fox und Chrome gibt, Wer­be­ban­ner im Inter­net generell nicht anzeigen zu lassen.

Eines ist somit klar: Wer Face­book benutzt, sollte sich zumin­d­est ein­mal mit der Frage auseinan­der­set­zen, was er vom Umgang Face­books mit den eige­nen Dat­en hält.

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Was darf ich auf Facebook teilen?

Weil man als Face­book-Benutzer seinen Zugang bei Face­book für pri­vat hält, denkt man leicht, man könne dort alles tun, was man eben pri­vat auch tun darf. Das ist aber nicht so. Wenn ich Dateien von anderen Leuten zu Face­book hochlade, darf ich das nur, wenn ich von den Urhe­bern oder den­jeni­gen, die die soge­nan­nten Ver­w­er­tungsrechte habe, eine Berech­ti­gung dazu zuge­sprochen bekom­men habe. Das ist bei den wenig­sten Sachen der Fall.

Weil man leicht verk­lagt wer­den kann, auch wenn das schein­bar sel­ten passiert, sollte man auf jeden Fall sein Face­book-Pro­fil für öffentlichen Zugriff sper­ren, so dass nie­mand, der nicht das Pro­fil und die Pin­nwand anschauen soll, das tun kann. Das schützt schon ein­mal einiger­maßen vor juris­tis­chen Problemen.

So ganz auf der sicheren Seite ist man damit aber nicht. Deswe­gen ist es für einige bess­er, sich gle­ich an das zu hal­ten, was in Deutsch­land recht­mäßig ist: Insa Moog hat beim WDR sehr auf­schlussre­ich aufgeschlüs­selt, was man beim Teilen von urhe­ber­rechtlich geschützten Dateien auf Face­book bedenken sollte.

Wenn es den­noch mal dazu kommt, dass man unlieb­same Post von Anwäl­ten bekommt: Sofort selb­st den Anwalt ein­schal­ten! Rund um Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen hat sich ein Trend etabliert, dass Urhe­ber, deren Recht ver­let­zt wurde, hohe Sum­men ein­fordern. Hier­bei gibt es so viele Nick­e­ligkeit­en zu beacht­en, dass nur ein Fach­mann bei den For­mulierun­gen durch­schaut. Und als Laie kann man sehr schnell etwas sagen oder schreiben, was man hin­ter­her bereut.

Und wie sieht das nun aus, wenn andere auf mein­er Face­book-Pin­nwand urhe­ber­rechtlich geschützte Dateien hochladen? Der Anwalt Chris­t­ian Solmecke hat sich hierzu einen aktuellen Fall ansgeschaut:

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Facebook

Unter der URL http://www.facebook.com/ibbpunkt find­et sich die Face­book-Seite von ibbpunkt. Sie ver­lassen das Ange­bot von ibbpunkt.de und rufen Inhalte auf Servern von Face­book ab, sobald Sie den But­ton “Ja” anklick­en. Wir spe­ich­ern zu kein­er Zeit per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en unser­er Face­book-Fre­unde. Die von Ihnen auf unser­er Seite eingegebe­nen Dat­en wie z.B. Kom­mentare, Videos oder Bilder, wer­den von der Stadt Ibben­büren zu kein­er Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.

Wir als Betreiber der Fan­page haben jedoch kein­er­lei Ein­fluss auf die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en durch Face­book. Es kann nicht aus­geschlossen wer­den, dass Face­book Ihre Pro­fil­dat­en nutzt und/oder an Dritte weit­ergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohn­heit­en, per­sön­lichen Beziehun­gen, Vor­lieben und weit­ere Aspek­te betr­e­f­fen. Wech­seln Sie nur zu Face­book, wenn Sie sich dieser Auswirkun­gen bewusst sind und die genan­nten Risiken in Kauf nehmen möcht­en. Informieren Sie sich gegebe­nen­falls über die bere­it­gestell­ten Quellen.

 

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Kann ich wegen meiner Facebook-Pinnwand verklagt werden?

Die Nachricht sorgte für Aufre­gung, dass ein Face­book-Benutzer verk­lagt wor­den ist, weil jemand an seine Face­book-Pin­nwand ohne Erlaub­nis des eigentlichen Urhe­bers ein geschützte Bild gepin­nt hat. Wie riskant sind also die Inhalte an mein­er Facebook-Pinnwand?

Der Düs­sel­dor­fer Recht­san­walt Udo Vet­ter meint: Kaum. Erst muss man darauf hingewiesen wer­den, dass an der eige­nen Pin­nwand solche Inhalte gepin­nt wor­den sind und erst, wenn man so einen Hin­weis ignori­ert, kann man belangt wer­den. Aber auch wenn man angeschrieben wird kön­nten Face­book-Nutzer Abmah­nun­gen erst einmal

schon mit dem Argu­ment abwehren, dass nicht sie, son­dern Face­book die Infor­ma­tio­nen auf der Pin­nwand zur Ver­fü­gung stellt.

Aber verk­lagt wer­den kann man leicht, wenn die eigene Face­book-Pin­nwand für jeden ein­sicht­bar ist. Deswe­gen am besten die Face­book-Pin­nwand unzugänglich für Uner­wün­schte machen. Das geht im Face­book-Pro­fil unter “Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen”:

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PC Spezialist sucht Dieb über Facebook

Ziem­lich dreist hat sich am ver­gan­genen Mittwoch ein Dieb in der Ibben­büren­er Innen­stadt ver­hal­ten, der ein­fach in einem Com­put­er­laden ein Lap­top in seine Tragetüte steck­te und dann ver­schwand. Ziem­lich humor­voll dage­gen die Reak­tion des Händlers: Er sucht auf Face­book nach diesem “Kun­den, der vergessen hat zu bezahlen” und der sich auch noch Akku und Net­zteil abholen könnte. 

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