Weniger Mitspracherecht bei Facebook

Kai Bier­mann schreibt bei der ZEIT darüber, dass es ger­ade zwei wesentliche Änderun­gen bei Face­book gibt.

Zum einen wird angekündigt, dass man Dat­en vom Foto­di­enst Insta­gram, den Face­book vor kurzem gekauft hat, mit den Dat­en von Face­book sel­ber verknüpft werden.

Zum anderen wird die Mit­sprachemöglichkeit von Face­book-Nutzern eingeschränkt. Gegen Verän­derun­gen z.B. von Face­book-AGB kon­nte bis­lang for­mal Ein­spruch erheben wer­den: 7000 Face­book-Nutzer müssen dieselbe ablehnende Mei­n­ung gegen eine Face­book-Änderung haben und dann hätte es eine Änderung des Vorhabens von Face­book gegeben, wenn 30% der Face­book-Nutzer gegen die Änderung ges­timmt hät­ten. Diese 7000 Nutzer müssen zudem ihre Pro­file ver­i­fizieren, d.h. mit ein­er Handy- oder Kred­itkarten­num­mer ihre Iden­tität bestäti­gen. Einen der­art erfol­gre­ichen Protest hat es nie gegeben.

Manche sehen in dieser neuen Verän­derung eine Reak­tion Face­books auf die kri­tis­chen Aktio­nen des Wiener Stu­den­ten Max Schrems. Dieser wurde dadurch bekan­nt, dass er sich seine von Face­book gesam­melten Dat­en zuschick­en und aus­druck­en ließ. Ger­ade ini­ti­iert er eine Aktion gegen die aktuellen Verän­derun­gen Face­books.

Und, wo wir ger­ade beim The­ma Daten­schutz sind: Sarah Spiek­er­mann hat ein empörtes Pam­phlet gegen den Angriff auf den Daten­schutz in Deutsch­land geschrieben.

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Was Facebook davon hat, nicht optimal zu funktionieren

Eine der wirk­lich bahn­brechen­sten Inno­va­tio­nen des Com­put­er­her­stellers Microsoft ist, dass er Pro­duk­te verkaufte, die noch nicht fer­tig waren. Die aus­gelieferte Soft­ware hat­te so viele Fehler, dass sie durch nachgelieferte Patch­es kor­rigiert wer­den musste. Für solche Soft­ware wurde der Begriff Bana­nen­ware (“reift beim Kun­den”) erfunden.

Im Ver­gle­ich zu aktuellen Com­put­er­spie­len oder Face­book bestand hier allerd­ings immer noch ein wesentlich­er Unter­schied: Die Soft­ware, die zum Repari­eren der schon vorhan­de­nen Soft­ware gebraucht wurde, war kosten­los. Ein neues Wirtschaft­sprinzip ändert genau das: Die Soft­ware oder die Ein­stel­lun­gen, die zur Reper­a­tion eines nicht opti­mal laufend­en Sys­tems notwendig sind, sind kostenpflichtig.

So ist das bei eini­gen Videospie­len und auch bei Face­book. Bei Face­book gibt es Fan-Seit­en und diese sollen dazu dienen, dass die Betreiber der Seit­en ein­fach­er mit den Inter­essen­ten ihrer Seit­en in Kon­takt bleiben kön­nen. Ibbpunkt hat so eine Seite mit aktuell knapp 60 Abon­nen­ten. Noch nicht son­der­lich viele, aber immer­hin mehr als die Ibben­büren­er Parteien über einen län­geren Zeitraum ange­sam­melt haben.

Nun hat Face­book angegeben, Fan­seit­en-Betreiber erre­ichen über ihre Fan-Seit­en nicht mehr als 15% im Durch­schnitt. Da ist Ibbpunkt mit durch­schnit­tlich 26 Ansicht­en pro Ein­trag etwas drüber. Und weil im Ver­gle­ich mit der Gesamtzahl der Abon­nen­ten so wenige die einzel­nen Texte sehen, bietet Face­book nun an, dass man für die Abon­nen­ten speziell sicht­bar gemachte Ein­blendun­gen Geld zahlen kann.

Das Zahlen wäre nur dann sin­voll, wenn klar wäre wie das über­haupt funk­tion­ieren soll. Als Seit­en­be­treiber muss man nichts dage­gen haben, dass die einzel­nen Beiträge ignori­ert wer­den, man ist ja schließlich selb­st oft auch Face­book-Anwen­der und ken­nt das Prob­lem, dass zuviele Infor­ma­tio­nen auf einen ein­pras­seln. Wenn nun diese Beiträge zwangsläu­fig angezeigt wer­den, kön­nte das dazu führen, dass ein Abon­nemet zurückgenom­men wird. Und das wäre auch nicht im Sinne der Seitenbetreiber.

Inter­es­sant wird es sein, zu beobacht­en, wie viele andere Anbi­eter erst ein Pro­dukt anbi­eten, dann auf einen Fehler im Sys­tem hin­weisen und für das Aus­merzen dieses Fehlers Geld verlangen.

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Wie Ermittlungsbehörden auf Facebook zugreifen können

Der Recht­san­walt Thomas Stadler hat kurz aufgeze­ich­net, wie Ermit­tlungs­be­hör­den auf die Dat­en von Face­book-Benutzern zugreifen kön­nen. Zugang zu den Nutzungs­dat­en gibt es dem­nach dann, wenn man sich mit ein­er ein­er polizeilichen Dien­st­stelle zuge­ord­neten E‑Mail-Adresse ken­ntlich macht und ein Tatvor­wurf bezüglich ein­er Per­son angegeben wor­den ist. Danach kann man beliebig die Dat­en des jew­eili­gen Benutzers ein­se­hen: Wann er sich wo ein­gel­og­gt hat.

Miss­brauch­sphan­tasien sind durch diese Beschrei­bung Tür und Tor geöffnet. Zumin­d­est kann sich jed­er Face­book-Nutzer über­legen, ob er in Face­book wirk­lich unbe­d­ingt mit seinem richti­gen Namen und ein­er bekan­nten E‑Mail-Adresse auftreten will oder ob er sich nicht doch ein anonymes Pro­fil anlegt.

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Was die Älteren noch über Ibbenbüren wissen

Auf Face­book hat sich inner­halb weniger Tage ein Ansturm auf eine Gruppe ereignet, die der Frage nachge­ht, was man noch aus sein­er Jugendzeit in Ibben­büren kennt.

Da gab es früher z.B. diese Anzeige der Telekom, die besagt, dass man sog­ar in der Pam­pa Mobil­funk emp­fan­gen kann — sog­ar in Püs­sel­büren. Das Apol­lo-Kino war das einzige Raucherki­no in der Umge­bung. Die Kugel Eis kostete noch 20 Pfen­nig. Der Ein­tritt für das Freibad an der Werth­müh­le betrug 60 Pfen­nig. Kinder durften das Bustick­et für 80 Pfen­nig nutzen, um dies bei Over­mey­er für 2 DM in Kleinzeug zu investieren. Und zum Feiern ging es in die Fis­co Disco.

Sport getrieben wurde natür­lich auch:

Vorhüpfen nan­nte man das damals. Die ISV hat mal gegen die Welt­meis­terelf von 1954 vor 11.000 Besuch­ern im Werth­müh­len­sta­dion gespielt. Und das Tanzen lernte man im La Strega.

Das Schwel­gen in alten Erin­nerun­gen ist also immer noch eine Lieblings­beschäf­ti­gung der Men­schen — ger­ade in der Sauren­gurken­zeit des Sommers.

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Ich weiß, was du auf Facebook gelesen hast

Die Aktion, dass man über Face­book-Benutzer erfahren wollte, ob andere Face­book-Benutzer einen Namen oder ein Bild ver­wen­den, dass nicht genau der Per­son entspricht, die ihn oder es ver­wen­det, scheint vor­bei zu sein, da kommt eine neue, merk­würdi­ge Funk­tion auf die Benutzer zu:

In Grup­pen wird angezeigt, welche Benutzer Artikel in ein­er Gruppe gele­sen haben. Aber das ist eigentlich schon falsch aus gedrückt. Bei den Face­book-Seit­en ist es schon so, dass dort den Seit­en­be­treibern angezeigt wird, wieviele Per­so­n­en ange­blich einzelne Ein­träge gese­hen hät­ten. Das bedeutet aber nur, dass diese Ein­träge in der Time­line der Benutzer aufge­taucht sind, ob sie gese­hen wor­den sind, bedeutet das ger­ade nicht.

Und eben­so wenig bedeutet die Angabe, ein Bericht sei gele­sen wor­den, dass er gele­sen wor­den ist. Die neue Funk­tion dient also eher der Irri­ta­tion, der Verblendung, der Falschdarstel­lung ein­er Begeben­heit, die Face­book gerne darstellen würde, aber nicht kann. Sie soll wohl dazu dienen, die Benutzer emo­tion­al mehr an Face­book zu binden, aber ob das so klappt? Regen sich bald Leute darüber auf, dass man ange­blich ihren Ein­trag gele­sen, aber nicht mit “Gefällt mir” verse­hen hat?

Benutzer kön­nten sich gen­ervt fühlen, wenn sie von anderen, die diese Darstel­lung Face­books übernehmen, darauf ange­sprochen, das sie ange­blich irgen­det­was gele­sen, sprich erfasst hätten.

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Facebook macht Jagd auf Pseudonyme

Zum besseren Schutz der eige­nen Per­son habe ich diverse Male darauf hingewiesen, dass man Face­book auch unter einem Pseu­do­nym ver­we­den könne. Dann entstünde zwar auch irgend­wie eine Daten­samm­lung zu dem betr­e­f­fend­en Account, der würde aber nicht dem kor­rek­ten Namen des Nutzers zugeschrieben. Genau da gegen möchte Face­book nun vorge­hen und über­rascht Nutzer ab heute mit ein­er Mit­teilung, über Bekan­nte mitzuteilen, ob der angegebene Name der richtige Name des Nutzers ist.

Wahrschein­lich erhal­ten dann Nutzer, denen von anderen zugeschrieben wird, nicht mit dem richti­gen Namen Face­book zu nutzen, eine Infor­ma­tion, dass sie ihren Namen ändern sollen. So passiert es zumin­d­est bei Google+. Bei Google+ kann man sich aber mit einem ver­meindlich richtig klin­gen­den Namen benen­nen, der­nicht so denun­ziert wer­den kann, wie es bei Face­book vorge­se­hen ist.

Damit ver­stößt man gegen das deutsche Recht von Inter­net­nutzern auf anonyme Nutzung von Tele­di­en­sten. Dieses Recht ist eingeräumt wor­den, weil es möglich ist, dass einem durch öffentliche Äußerun­gen per­sön­liche Nachteile entste­hen, dadurch, dass man iden­ti­fizier­bar ist.

Man sollte weit­er­hin ver­suchen, wenn man will, Face­book unter Pseu­do­ny­men zu nutzen, allein schon, weil es das eigene Recht ist. Wie die Reak­tio­nen auf diesen Vorstoß von Face­book aus­fall­en, wird man sehen.

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Facebook hat Benutzer-E-Mail-Adressen geändert

Heute Nacht hat Face­book die Benutzer-E-Mail-Adressen in den Pro­filen der Nutzer verän­dert. Jed­er Nutzer hat eine E‑Mail-Adresse der Form Nutzername@Facebook.com. Mails, die an diese Adresse geschickt wer­den, lan­den im Face­book-Post­fach der Nutzer. Das Post­fach ist allerd­ings nicht außer­halb von Face­book abruf­bar. Deswe­gen sind diese E‑Mail-Adressen auch etwas unnütz. 

Die heutige Umstel­lung dient Face­book wohl nur dazu, E‑Mails der Benutzer auf wer­berel­e­van­ten Unhalt hin zu untersuchen.

Und so ändert man die Umstellung:

Gehe auf dein eigenes Pro­fil und klicke im Bere­ich, in dem die E‑Mail-Adresse angegeben ist, auf ändern. Dort kann man nun seine eigene E‑Mail-Adresse als Haup­tkon­tak­tadresse angeben und die Face­book-E-Mail-Adresse als Nebe­nadresse. Man kann auch ein­stellen, dass von außen gar keine E‑Mail-Adresse für Kon­tak­te zur Ver­fü­gung steht.

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Sind Äußerungen in Facebook nicht privat?

In Ost­west­falen ist ein Angestell­ter gefeuert wor­den, weil er auf Face­book ein Lied ver­linkt hat­te, das kri­tis­che Arbeits­be­din­gun­gen the­ma­tisiert, und sein Chef es als öffentliche Kri­tik seines Unternehmens gew­ertet hat. Irgend­wie dumm, dass der Angestellte mit seinem Chef auf Face­book befre­un­det war.

Am Ende des Artikels kommt eine Infor­ma­tion, die mir so auch noch nicht bewusst war: Ein Gefällt-mir-Klick auf Face­book kann als eine Belei­di­gung gew­ertet wer­den. Insofern kann ich jet­zt mal aufhören zu behaupten, nur in Ameri­ka könne man wegen eines Gefällt-mir-Klicks auf Face­book rechtlich belangt werden.

Deswe­gen warnt der Anwalt Chris­t­ian Somel­cke: “Soziale Net­zw­erke sind nicht pri­vat”. Ist also die Beze­ich­nung “Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen” irreführend? 

Zumin­d­est kann man seine eige­nen Ein­träge und die geteil­ten Ein­träge ander­er auf eine Nutzer­gruppe beschränken, z.B. “beste Fre­unde”. Diese Ein­träge kön­nen dann nicht in Verbindung mit mir weit­er­ver­bre­it­et wer­den — im Gegen­satz zu nor­malen Ein­trä­gen, deren Sicht­barkeit man über die Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen nicht beschränkt hat.

Gefällt-mir-Klicks aber kann man nicht so leicht beschränken, sie sind meist öffentliche Äußerun­gen, außer wenn der Urhe­ber des Ein­trags die Sicht­barkeit dieses Ein­trages beschränkt hat. Vor­sicht also mit Gefällt-mir-Klicks.

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golem.de: Warum Kinder­bilder nicht in soziale Net­zw­erke gehören

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Schufa will Nutzerdaten aus Facebook und Twitter

[Update 08.06.2012: Das beteiligte Insti­tut hat das Pro­jekt inzwis­chen abge­blasen.]

Das größte deutsche Wirtschaft­sauskun­ft­sun­ternehmen Sch­u­fa, das mit­tler­weile 66,2 Mio. Per­so­n­en erfasst hat, möchte Dat­en von Benutzern aus Twit­ter und Face­book auswerten. Aus Tex­ten und Beziehun­gen sollen Rückschlüsse auf das Ver­braucherver­hal­ten und die Kred­itwürdigkeit von Per­so­n­en gemacht wer­den. Passende Pro­gramme sollen an der Uni­ver­sität Pots­dam entwick­elt werden.

Noch mehr Gründe also, dass eigene Pro­fil vor Blick­en ander­er zu schützen, so viele Fre­unde anzuhäufen, dass darüber keine sin­nvollen Schlüsse mehr gezo­gen wer­den kön­nen, Face­book nur mit Pseu­do­nym zu nutzen oder ganz zu verlassen.

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ethannonsequitur.com: You’re not the cus­tomer, you’re the product
Ham­burg­er Abend­blatt: Fir­men über­schätzen Ein­fluss von Face­book auf Verbraucher
tante’s blog: Face­book und die Schufa

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