Was Juristen gerne hätten

Eine merk­würdi­ge Beruf­sauf­fas­sung haben Richter und Staat­san­wältin da: In einem Ver­fahren vor dem Jugend­schöf­fen­gericht möcht­en bei­de gerne einen Angeklagten verurteilen, aber ihre Zweifel lassen das nicht zu. Dabei hat ein Richter nicht nach seinen Zweifeln zu urteilen, son­dern er soll darüber richt­en, ob ihm vorgelegte Sachver­halte unter die Ver­let­zung eines niedergeschriebe­nen Rechts fallen.

Die Aus­sagen der bei­den Fre­unde klafften jedoch so weit auseinan­der, „als würde ein­er vom Tatort gestern Abend und der andere von dem vor ein­er Woche erzählen“, beklagte der Richter. Die Staat­san­wältin drück­te es drastis­ch­er aus: „Wenn ich eine Anzeige wegen Falschaus­sage erstat­ten wollte, wüsste ich nicht ein­mal gegen wen der beiden“. 

Und es war für die Juris­terei nicht im vorhinein erkennbar, dass hier Aus­sage gegen Aus­sage ste­ht? Stattdessen vergibt der nicht­ge­nan­nte Richter ein “Freis­pruch fün­fter oder sech­ster Klasse”:

Wir glauben nicht, dass der Angeklagte an diesem Vor­fall unschuldig ist, aber let­zte Zweifel ver­hin­dern ein Urteil

so zitiert die IVZ den Richter. Dabei sind es doch wohl eher fehlende Beweise, die eine Verurteilung nicht zulassen. Da mögen unsere Juris­ten glauben und zweifeln, so viel sie wollen.

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Lästige Freiheit

Ich hat­te ja schon mal gemeint, dass es mit der kri­tis­chen Herange­hensweise bei der IVZ so eine Sache ist. Immer­hin kommt die Kri­tik an: Im Video zu diesem IVZ-Artikel wird dieses Blog erwäh­nt und der Hin­weis dieses Artikels aufgenom­men, dass Hagel neben der Zeitung Neues Deutsch­land auch in der Zeitung Junge Frei­heit pub­liziert wurde. 

Im Video wird gefragt, ob Hagel “diese Sach­lage aufk­lären” kön­nte. Eine merk­würdi­ge Sit­u­a­tion: Wird dem Befragten die Aufk­lärung der Sach­lage voll­ständig über­lassen? Was ist über­haupt “die Sach­lage”? Wo ist denn hier das kri­tis­che Hin­ter­fra­gen? Jour­nal­is­mus ohne Kri­tik dient doch nur noch dem Steigbügelhalten.

Und in diesem Sinne ist die IVZ-Berichter­stat­tung ja ger­ade so ein Paradebeispiel:

Hagel räumt im Video die Pub­lika­tion zweier Texte ein: Ein Mitar­beit­er der Jun­gen Frei­heit habe Texte von Hagels Inter­net­seite genom­men und in der Jun­gen Frei­heit pub­liziert. Und danach sagt Hagel:

Jen­seits dieser zwei Texte hat es dann dort keine Pub­lika­tion gegeben.

Doch. Hat es.

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Takte unter Männern

Ein biss­chen angesäuert ist man wohl noch bei der IFI: Da hat man mal in ein­er Sache einen plau­si­blen Aufreger, und dann fällt die Res­o­nanz nicht so groß aus, wie man erwartet hat. Dass andere Parteien öffentlich nicht son­der­lich auf das The­ma der Stel­lenbe­set­zung für Öffentlichkeit­sar­beit ein­steigen, über­rascht wenig: Stel­lenbe­set­zun­gen wer­den eigentlich nie öffentlich seit­ens der Parteien disku­tiert. Sowas regelt man intern.

Und da man bei der IFI keine neuen Infor­ma­tio­nen hat, das The­ma am Köcheln zu hal­ten, wün­scht man sich,

dass Ibben­büren und sein­er Wirtschaft ein “linkes Ding” erspart bleiben möge.

Aber so links ist der Hagel gar nicht. Der schreibt ja offen­bar auch für die Junge Frei­heit.

Aktu­al­isierung vom 21. Mai
Inzwis­chen disku­tieren die Parteien die Per­son­alie doch öffentlich.

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