Während man sich bei der IVZ noch ärgert, dass man nachts keine Schüler, die übrigens nicht vom Mindestlohngesetz erfasst werden, zum Zeitungsrumbringen losschicken kann, habe ich mich gestern noch gefragt, wieso man denn bei der IVZ überhaupt seit 2015 den Mindestlohn für Zeitungsbringer zahlt. Denn eigentlich hatte doch die Presseverlegerlobby erfolgreich ausgehandelt, dass man für Zeitungsbringer bis 2017 eben nicht den Mindestlohn zahlen muss. Versteht man bei der IVZ die Gesetzeslage nicht?
Die Bundesregierung hat bereits zum 1. Januar 2015 die undifferenzierte Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für nahezu alle Tätigkeiten und somit auch die Boten-Zustellung Ihrer IVZ eingeführt. (IVZ, 21.02.2015)
Abgesehen von der Fehlerhaftigkeit dieses Satzes, denn natürlich findet eine Differenzierung statt, wenn nicht alle Tätigkeiten gleich behandelt werden und ebenso natürlich hat die Bundesregierung nicht die Boten-Zustellung der IVZ eingeführt, ist das Satz schlicht falsch. Für die Zeitungszustellung per Boten wurde der Mindestlohn ja dank der Presseverlegerlobby gerade nicht eingeführt. Der Mindestlohn gilt allerdings dann für Zeitungsboten, wenn diese nicht bloß als Zeitungsboten, sondern auch als Zusteller von Post der Verlage und Werbematerialien unterwegs sind.
Ohne Werbungs- und Postzustellung würde die IVZ nicht den Mindestlohn, den sie für die Tätigkeit eines Zeitungsboten eh für überhöht hält, zahlen müssen, sondern mehr als 2 € pro Stunde weniger. Dann hätte man der Preis eines Abos wohl zumindest nicht wegen den Zeitungsbringern erhöhen müssen.
Zahlt der Zeitungsleser also nun mehr für sein Abo wegen der Werbung, die er mitfinanziert? Dann wäre ja der Artikel zur Abopreiserhöhung so etwas wie eine Irreführung des Lesers — freundlich ausgedrückt.