Was Eltern und Kinder sich über das Internet klar machen sollten

Es ist Gang und Gebe, so ziem­lich seit es Com­put­er für den Unter­hal­tungs­bere­ich gibt, dass Anwen­der Pro­duk­te ver­wen­den, die sie nicht gekauft haben. Das war in den alten C64-Zeit­en so und das ist eben heute nicht anders. Wer hier irgendwem fehlen­des Unrechts­be­wusst­sein ankrei­det, der darf mir mal gerne erk­lären, wann dieses Rechts­be­wusst­sein in Sachen nichtl­izen­siert­er Kopi­en mal bestanden haben soll. Dies ist kein Plä­doy­er für das Erwer­ben der­ar­tiger Kopi­en, nur dafür, Real­itäten anzuerken­nen: Ein der­ar­tig weit ver­bre­it­etes Ver­hal­ten zur Erwer­bung der­ar­tiger Kopi­en gibt es seit mehr als 30 Jahren, damit sind die Eltern der Kinder, die heute eben­so han­deln, schon groß gewor­den. Genau­so gut kön­nte man ver­suchen, Jugendliche vom Inter­esse am Fußball abzuhal­ten, weil das ein raubtierkap­i­tal­is­mus­verseucht­es Geschäft ist.

Und wo wir bei Eltern sind: Man muss nur im Erwach­se­nen­bere­ich der Fußbal­labteilun­gen rum­fra­gen, wer die eine rus­sis­che Seite ken­nt, über die man Live-Über­tra­gun­gen von Fußball­spie­len sehen kann, dann kriegt man einen guten Ein­druck, wie weit dort das “Unrechts­be­wusst­sein” ver­bre­it­et ist.

Das Inter­net bringt es allerd­ings an eini­gen Stellen mit sich, dass erkennbar ist, wer was wann ille­gal herun­ter­lädt. Es gibt ziem­lich sichere Alter­na­tivmeth­o­d­en, die hier nicht beschrieben wer­den. Es gibt allerd­ings auch Fälle, in denen man aus Unwis­senheit gegen gel­tendes Recht ver­stößt und Unwis­senheit ist kein Grund, nicht bestraft zu wer­den.

Anfang des Som­mers sah ich eine Reportage, in der von ein­er Teenagerin berichtet wurde, die ille­gal einen Film ins Inter­net gestreamt haben und dafür eine Strafe zahlen soll. Sie hat­te aber von dieser Hand­lung nichts gemerkt: Zwar hat­te sie auf ein­er Seite einen Film angeschaut, dachte aber, sie würde den Film nur in Teilen herun­ter­laden, nicht hochladen. Der Play­er hat­te also den Film, den die Teenagerin ger­ade sah gle­ich wieder für andere Benutzer zur Ver­fü­gung gestellt, darunter irgend­je­mand, der sie dann belang hat.

Diese Reportage war nun eine, die im Pri­vat­fernse­hen lief, das muss man immer im Hin­ter­grund haben, denn einige Offen­sichtlichkeit­en wer­den da aus­ge­blendet. Zwar wird in Deutsch­land meist nur der Upload ein­er ille­galen Datei ver­fol­gt, aber auch der Down­load ein­er solchen Datei ist rechtswidrig. Ich habe mal eine Inter­net­seite besucht, die einen Play­er ver­wen­det, der auch streamen kann. Unter Win­dows hat­te ich den Adobe Flash-Play­er instal­liert, eine Soft­warekom­bi­na­tion, die weit ver­bre­it­et ist. Der Play­er fragte allerd­ings aus­drück­lich vor irgen­dein­er Über­tra­gung, ob man das Strea­men erlauben würde. In diesem Fall ist es dem­nach eine bewusste Entschei­dung, zu strea­men. Es ist aber auch leicht denkbar, dass über einen Play­er eine der­ar­tige Abfrage nicht geschieht und dann doch seit­ens des Benutzers gestreamt wird, was straf­bar ist. Abge­se­hen davon ist bei sehr vie­len Ange­boten zum Anschauen aktueller Serien allerd­ings dur­chaus erkennbar, dass es sich nicht um ein legales Ange­bot handelt.

Aber ist das Jugendlichen immer erkennbar? Eine Seite, die ohne dazu berechtigt zu sein lediglich das nor­male Fernseh­pro­gramm zur Ver­fü­gung stellt, erscheint nicht ger­ade ille­gal. Zumal sich das Ange­bot von dem eines legalen Ange­bots wie Zat­too kaum unter­schei­det. Man wird vielle­icht nicht jedes Prob­lem lösen kön­nen. Aber ein Aus­tausch mit Jugendlichen über die Ange­bote, die sie online nutzen möcht­en, ist rat­sam. Auch wenn Eltern im Anschluss vielle­icht ein paar Kröten raus­rück­en müssen, um Dien­ste zu abon­nieren, die die Bedürfnisse ihres Nach­wuch­ses befriedigen.

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