Es ist Gang und Gebe, so ziemlich seit es Computer für den Unterhaltungsbereich gibt, dass Anwender Produkte verwenden, die sie nicht gekauft haben. Das war in den alten C64-Zeiten so und das ist eben heute nicht anders. Wer hier irgendwem fehlendes Unrechtsbewusstsein ankreidet, der darf mir mal gerne erklären, wann dieses Rechtsbewusstsein in Sachen nichtlizensierter Kopien mal bestanden haben soll. Dies ist kein Plädoyer für das Erwerben derartiger Kopien, nur dafür, Realitäten anzuerkennen: Ein derartig weit verbreitetes Verhalten zur Erwerbung derartiger Kopien gibt es seit mehr als 30 Jahren, damit sind die Eltern der Kinder, die heute ebenso handeln, schon groß geworden. Genauso gut könnte man versuchen, Jugendliche vom Interesse am Fußball abzuhalten, weil das ein raubtierkapitalismusverseuchtes Geschäft ist.
Und wo wir bei Eltern sind: Man muss nur im Erwachsenenbereich der Fußballabteilungen rumfragen, wer die eine russische Seite kennt, über die man Live-Übertragungen von Fußballspielen sehen kann, dann kriegt man einen guten Eindruck, wie weit dort das “Unrechtsbewusstsein” verbreitet ist.
Das Internet bringt es allerdings an einigen Stellen mit sich, dass erkennbar ist, wer was wann illegal herunterlädt. Es gibt ziemlich sichere Alternativmethoden, die hier nicht beschrieben werden. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen man aus Unwissenheit gegen geltendes Recht verstößt und Unwissenheit ist kein Grund, nicht bestraft zu werden.
Anfang des Sommers sah ich eine Reportage, in der von einer Teenagerin berichtet wurde, die illegal einen Film ins Internet gestreamt haben und dafür eine Strafe zahlen soll. Sie hatte aber von dieser Handlung nichts gemerkt: Zwar hatte sie auf einer Seite einen Film angeschaut, dachte aber, sie würde den Film nur in Teilen herunterladen, nicht hochladen. Der Player hatte also den Film, den die Teenagerin gerade sah gleich wieder für andere Benutzer zur Verfügung gestellt, darunter irgendjemand, der sie dann belang hat.
Diese Reportage war nun eine, die im Privatfernsehen lief, das muss man immer im Hintergrund haben, denn einige Offensichtlichkeiten werden da ausgeblendet. Zwar wird in Deutschland meist nur der Upload einer illegalen Datei verfolgt, aber auch der Download einer solchen Datei ist rechtswidrig. Ich habe mal eine Internetseite besucht, die einen Player verwendet, der auch streamen kann. Unter Windows hatte ich den Adobe Flash-Player installiert, eine Softwarekombination, die weit verbreitet ist. Der Player fragte allerdings ausdrücklich vor irgendeiner Übertragung, ob man das Streamen erlauben würde. In diesem Fall ist es demnach eine bewusste Entscheidung, zu streamen. Es ist aber auch leicht denkbar, dass über einen Player eine derartige Abfrage nicht geschieht und dann doch seitens des Benutzers gestreamt wird, was strafbar ist. Abgesehen davon ist bei sehr vielen Angeboten zum Anschauen aktueller Serien allerdings durchaus erkennbar, dass es sich nicht um ein legales Angebot handelt.
Aber ist das Jugendlichen immer erkennbar? Eine Seite, die ohne dazu berechtigt zu sein lediglich das normale Fernsehprogramm zur Verfügung stellt, erscheint nicht gerade illegal. Zumal sich das Angebot von dem eines legalen Angebots wie Zattoo kaum unterscheidet. Man wird vielleicht nicht jedes Problem lösen können. Aber ein Austausch mit Jugendlichen über die Angebote, die sie online nutzen möchten, ist ratsam. Auch wenn Eltern im Anschluss vielleicht ein paar Kröten rausrücken müssen, um Dienste zu abonnieren, die die Bedürfnisse ihres Nachwuchses befriedigen.