Hier kommt schon wieder so ein Fehler unserer Häkelpostille, der sich bei ihrer Copy&Paste-Berichterstattung schon mal eingeschlichen hat:
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und ordneten die Entnahme einer Blutprobe an.
Nein, noch immer dürfen Polizeibeamte keine Strafverfahren einleiten. Aber immerhin können sie seit 2014 Blutproben ohne richterlichen Beschluss anordnen.
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