Die Bundesländer wollen mal wieder den Jugendschutz im Internet verbessern. Viele Leute erachten es als Problem, dass grundsätzlich Internetseiten, deren Inhalt für Erwachsene gedacht und als jugendgefährdend betrachtet werden, für Jugendliche ohne Hindernis zugänglich sind. So ist aktuell der Deutsche Lehrerverband (DL) erzürnt, dass man über die Wikipedia pornographische Bilder und Videos betrachten kann.
Eine solche Initiative zur Änderung des veralteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist allerdings schon 2010 gescheitert, weniger weil es große Lobbygruppen gab, die dagegen intervenierten, eher weil die anvisierten Ziele mit den vorgeschlagenen Mitteln gar nicht zu erreichen waren. Wem hilft schon ein Jugendschutzbeauftragter auf allen jeweiligen Internetseiten?
Allerdings müsse man von rechtlicher Seite etwas tun, meint Andreas Fischer, Direktor der niedersächsischen Landesmedienanstalt und stellvertretender Leiter der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM):
Entweder haben wir den Mut zu wirkungsvolleren Maßnahmen, oder wir überlassen das Thema allein der privaten Initiative einzelner Eltern und beschränken uns letztlich auf die Vermittlung von Pornokompetenz, Gewaltkompetenz, Suizidkompetenz, Magersuchtkompetenz und so weiter.
Bisherige Aktionen sind nun mal nicht am Mut, sondern an der angezweifelten Wirkung gescheitert, meint Torsten Kleinz:
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag scheiterte damals und scheitert in Zukunft daran, dass man das Internet nicht sinnvoll auf Basis eines überkommenen föderalen Konstrukts regulieren kann. SchülerVZ ist Vergangenheit und Wer-kennt-wen schließt bald die Pforten. Für wen sollen die Gesetze noch gelten, die die Bundesländer nun über soziale Netzwerke beschließen? Was erreichen wir, wenn wir dem Forum von Chefkoch.de Vorschriften machen? Soll Thilo Weichert nach seiner Zeit als Datenschutzbeauftragter Facebook in Zukunft als Kinderschutzbeauftragter verklagen? Und dann verlieren?
Wenn ein Staatsvertrag durchgewunken wird — wie er auch immer aussehen mag — dann haben wir ein Gesetz, dass von 16 verschiedenen Behörden durchgesetzt werden soll. Die jeweils nur auf ihrem kleinen Flickenteppich entscheiden müssen, was nun den schwammigen Regeln entspricht und was nicht. Beim Jugendmedienschutz ist es nochmal komplexer — ein zur Selbstblockade neigendes System aus Bundesgesetzen, Landesmedienanstalten, Selbstregulierern, Amtsrichtern und sonstigen Stellen produziert irgendetwas, dessen Erfolg niemals überprüft wird.