Inzwischen werden weitere interessante Informationen zur aktuellen Abmahnwelle bezüglich der Internetseite Redtube bekannt.
62 der 89 gestellten Anträge auf Herausgabe von IP-Nutzer-Daten am Landgericht Köln sind wegen “unbefugtem öffentlichen Zugänglichmachen über eine sogenannte Tauschbörse” durchgewunken worden. Der Haken: Redtube ist keine Tauschbörse. Einigen Richtern scheint das aufgefallen zu sein, denn 27 Anträge wurden nicht bewilligt. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen die Verantwortlichen der Klagen wegen des Verdachts des Betruges. Pro Antrag können allerdings bis zu 1000 Ip-Adressen herausgegeben worden sein. Man kann sich also vorstellen, wie groß die Abmahnwelle bisher sein kann. Und dass in Osnabrück sich Betroffene melden, verwundert auch nicht.
Laut heise.de kamen die Abmahner über Werbebanner an die IP-Adressen. Diese werden Werbekunden weitergegeben oder anders: Wenn jemand auf der Seite von Redtube Werbung schaltet, erhält er die Information, welcher Rechner im Internet auf dieser Seite war. Allerdings ist das nicht gleichbedeutend damit, dass dieser Nutzer ein Video gestartet hat, dass auf dieser Seite zu sehen ist.
Somit ist auch klar, dass die Verwendung eines Werbeblockers der eigenen Sicherheit im Internet dienen kann.