Keine falsche Scham bei Abmahnungen

Inzwis­chen wer­den weit­ere inter­es­sante Infor­ma­tio­nen zur aktuellen Abmah­n­welle bezüglich der Inter­net­seite Red­tube bekannt. 

62 der 89 gestell­ten Anträge auf Her­aus­gabe von IP-Nutzer-Dat­en am Landgericht Köln sind wegen “unbefugtem öffentlichen Zugänglich­machen über eine soge­nan­nte Tauschbörse” durchgewunken wor­den. Der Hak­en: Red­tube ist keine Tauschbörse. Eini­gen Richtern scheint das aufge­fall­en zu sein, denn 27 Anträge wur­den nicht bewil­ligt. Inzwis­chen ermit­telt die Staat­san­waltschaft Köln gegen die Ver­ant­wortlichen der Kla­gen wegen des Ver­dachts des Betruges. Pro Antrag kön­nen allerd­ings bis zu 1000 Ip-Adressen her­aus­gegeben wor­den sein. Man kann sich also vorstellen, wie groß die Abmah­n­welle bish­er sein kann. Und dass in Osnabrück sich Betrof­fene melden, ver­wun­dert auch nicht.

Laut heise.de kamen die Abmah­n­er über Wer­be­ban­ner an die IP-Adressen. Diese wer­den Wer­bekun­den weit­ergegeben oder anders: Wenn jemand auf der Seite von Red­tube Wer­bung schal­tet, erhält er die Infor­ma­tion, welch­er Rech­n­er im Inter­net auf dieser Seite war. Allerd­ings ist das nicht gle­ichbe­deu­tend damit, dass dieser Nutzer ein Video ges­tartet hat, dass auf dieser Seite zu sehen ist.

Somit ist auch klar, dass die Ver­wen­dung eines Wer­be­block­ers der eige­nen Sicher­heit im Inter­net dienen kann.

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