POPCORN! Die Betreiber der Facebook-Seite von Ibb on Ice überraschten ihre Leser gestern mit folgendem Eintrag:
Wie schön da Sarkasmus in Anführungshäkchen gepackt wird, aber das klingt mir doch sehr danach, als sei ein privater Fahndungsaufruf von statten gegangen. Ist so etwas in Deutschland nicht ein winzigwenig verboten?
Hierzu Anwalt Christian Solmecke:
Vielleicht sollte man sich das mit dem Besuch noch einmal überlegen — könnte teuer werden. Denn wenn sich tatsächlich darauf berufen wollte, jemandem via Video-Beobachtung nur nachträglich “Lob” zu überbringen, so ist diese Form der Video-Überwachung auch nicht rechtens, schließlich ist ein Marktplatz ein öffentlicher Raum, den man nicht einfach so überwachen darf. [ Anmerkung: Die Eisbahn wird nicht als öffentlicher Raum gesehen. ]
Aktualisierung, 17. Dezember 2013, 10.30 Uhr
Der Eintrag wurde auf Facebook inzwischen nach kritischen Kommentaren gelöscht.