Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Folgen

Ab heute gilt das Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­leger. Und die Medi­en, die sich für das Teck­len­burg­er Land zuständig fühlen, hal­ten sich hierzu bedeckt, mit anderen Worten: Sie schreiben über­haupt nicht darüber. Das kön­nte damit zusam­men­hän­gen, dass Google vor Kurzem angekündigt hat, alle Ver­lage aus ihrem Suchin­dex für Google News rauszuschmeißen, die nicht ein­räu­men, dass die Anzeige der so darstell­baren Artikel genehmigt ist.

Dabei hat­te Chefredak­teur Nor­bert Tie­mann bei der WN noch getönt, als es Rück­en­wind gab:

In ein­er gigan­tis­chen Wer­bekam­pagne, unter­stützt von Lehrstühlen, hat sich der weit­ge­hend intrans­par­ente Konz­ern, der in Deutsch­land kaum Steuern zahlt, die Maske eines Hüters des freien Inter­net aufge­set­zt – und sein knall­hartes Prof­it­in­ter­esse geschickt dahin­ter ver­schleiert. Offen­bar mit Erfolg.

Laut Tie­mann ist Google ein Konz­ern, der

mit der Ware ander­er, näm­lich den Inhal­ten von Ver­la­gen, auch zukün­ftig weit­er Mil­liar­den-Geschäfte macht, ohne die Erbringer dieser Leis­tung daran fair finanziell zu beteiligen.

Gut gebrüllt, Löwe. Da würde man doch meinen, dass man bei den West­fälis­chen Nachricht­en diesen par­a­sitären Konz­ern nicht unter­stützt. Nun hat Google angekündigt, nur noch solche Zeitun­gen unter Google News erscheinen zu lassen, die ein solch­es Erscheinen vor dem 1. August beantragt haben. Ich gehe mal davon aus, dass ab heute auch der Fall ist, dass Google News nur solche Zeitun­gen darstellt, die darum gebeten haben. Und nun rat­en Sie mal, wer dabei ist. Abge­sprun­gen als Tiger, äh, Löwe, egal — und gelandet als Bettvorleger.

Aus­bleiben­des

Wie WN und IVZ auf das Leis­tungss­chutzrecht reagieren, was man beim Zitieren ihrer Pro­duk­te beacht­en sollte, dass der Axel-Springer-Ver­lag beim Leis­tungss­chutzrecht, das er selb­st maßge­blich erlob­byt hat, auss­chert — dazu bish­er kein Ster­benswörtchen. Nur irgendwelche dpa-Texte. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass bei­de Zeitun­gen das Leis­tungss­chutzrecht irgend­wie in Anspruch nehmen werden. 

Das Leis­tungss­chutzrecht bringt somit nicht die erwartete finanzielle Vergü­tung für Pres­sev­er­lage mit sich, son­dern nur, dass Presse­pro­duk­te weniger online ver­linkt wer­den. Insofern meinen manche, das Gesetz würde schlicht verpuffen.

Indi­vidu­elle Folgen

Was dieses Leis­tungss­chutzrecht nun für indi­vidu­elle Benutzer bedeutet, ist schw­er abzuschätzen. Gewerbliche Anbi­eter soll­ten for­t­an keine Artikel von Zeitun­gen mehr bei Face­book und sonst­wo mit soge­nan­nten Snip­pets ver­linken. Das entsprechende Gesetz ist allerd­ings auch so schwammig for­muliert, das ganz unklar ist, ob schon das Wiedergeben ein­er Über­schrift eines Artikels eines Pres­sev­er­lages — und in vie­len URLs der Artikel find­et sich schon die Über­schrift — gegen dieses Leis­tungss­chutzrecht verstößt. 

Zudem kann ja immer geklagt wer­den, z.B. auch gegen sich für nichtkom­merziell auftre­tend hal­tende Pri­vat­per­so­n­en, deren Inter­ne­tauftritt — wo auch immer — gewerblich erscheint. Möglicher­weise kön­nen Pres­sev­er­lage auch Inter­essensvertreter ein­set­zen, die sich im Inter­net auf die Suche nach unl­izen­siert gebraucht­en Snip­pets in gewerblichem Anschein machen.

Das klingt vielle­icht etwas unwahrschein­lich, aber ich hätte auch nie gedacht, dass irgen­deinem Anwalt mal ein­fällt, für irgend­wann ein­mal getätigte Blog­beiträge eine Tages­nutzungs­ge­bühr auszurechnen.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gar nichts mehr ver­linkt oder gefällt­mirt. Zumin­d­est darf man sich zweimal fra­gen, ob man auf Zeitungs­seit­en nicht auf Face­books Gefällt-mir-Klicks verzichtet. Das eigene Face­book-Pro­fil vor Blick­en Fremder, wenn’s nicht ger­ade die NSA ist, zu schützen, hil­ft auch schon weiter.

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Was der Kernkritikpunkt an Norbert Lammerts Dissertation ist

Es war abzuse­hen, dass auch bei den Pla­giatsvor­wür­fen gegen die Dok­torar­beit von Bun­destagspräsi­dent Nor­bert Lam­mert irgend­wann Nebelk­erzen gewor­den wer­den. Es ist beze­ich­nend, dass sich der sich selb­st Qual­ität­sjour­nal­is­mus dafür hergibt.

Das Schwierige an der Vertei­di­gung der Pro­mo­tion gegen die Vor­würfe sind diese selb­st. Wie laut­en sie? Im Kern: Lam­mert gibt fremde Rezep­tion­sleis­tun­gen, d.h. die Wieder­gaben gele­sen­er Lit­er­atur, als eigene aus. Kann das nachgewiesen wer­den, sehe ich nicht, wie eine der­ar­tige Promi­tion gehal­ten wer­den kann.

Nun hat Nor­bert Lam­mert gemäß den Vor­wür­fen keine wortwörtlichen Pla­giate began­gen [Kor­rek­tur, 14.00 Uhr: Auch das wird ihm vorge­wor­den, s. S. 100 der Dis­ser­ta­tion]. Auch das Auf­tauchen nahezu iden­tis­ch­er Ver­weise allein ist kein Pla­giat. Die Vor­würfe konzen­tri­eren sich aber spezieller darauf, dass an vie­len Stellen mit anderen Arbeit­en inhalts­gle­iche Analy­sen angestellt wer­den, bei denen inhalts­gle­iche und fehler­gle­iche Fußnoten nahele­gen, dass die dor­ti­gen Angaben und Analy­sen ungeprüft und ohne wis­senschaftliche Eigen­leis­tung über­nom­men wurden. 

Es geht nicht um in den 70er Jahren unter­schiedliche Zitiergepflo­gen­heit­en oder unzure­ichende Einzel­fußnotenkennze­ich­nun­gen, wie die ZEIT seinen Lesern weiß­machen will.

Auch bei der FAZ klingt der Nebelk­erzenar­tikel zu Lam­mert merkwürdig:

Wenig spricht dafür, dass es sich bei Lam­merts Dok­torar­beit um Pla­giate handelt.

Es reicht ja, wenn irgen­det­was stich­haltig dafür spricht. Aber es wird noch skuriler:

Wenn es nach dem derzeit­i­gen Ken­nt­nis­stand einen kri­tis­chen Ein­wand gegen diese Dis­ser­ta­tion vorzubrin­gen gäbe, dann wäre es die Fall­studie am eige­nen CDU-Kreisver­band, über dessen Entschei­dung­sprozesse der Autor nicht nur mehr wusste als andere, son­dern an dessen Entschei­dun­gen er auch selb­st beteiligt war. 

Und was ist mit dem Kern­vor­wurf, den die Autorin des Artikels nicht ein­mal the­ma­tisiert? Ist der über­haupt zur Ken­nt­nis genom­men worden?

Den Vogel schießt allerd­ings Dagob­ert Ernst bei der WAZ ab, der den Lam­mert-Kri­tik­er ein­fach mal mit dem NSA-Skan­dal gle­ich­set­zt, und so einen Täter­tausch herbeizaubert:

Auch Pla­giate-Jagd kann zu ein­er Form der Bespitzelung wer­den. Nur dass “Big Broth­er” hier in jedem steckt, der dabei mitmischt.

Bedenkenswert, auch wenn der Zusam­men­hang zur Diskus­sion um Nor­bert Lam­merts Dis­ser­ta­tion nicht klar ist, ist, was Joachim Huber schreibt:

irgend­wann hat es der Dok­toren­stand geschafft, den Nicht- Dok­toren einzure­den, dass der Herr Dok­tor und die Frau Dok­torin etwas Besseres sind. Feingeis­ter, Feinzün­gler, feine Men­schen halt. Poli­tik­er und Dok­tor, diese Kom­bi­na­tion galt bald als unschlag­bar. Deswe­gen diese tiefe Sehn­sucht in den Rei­hen der Kon­ser­v­a­tiv­en und der Lib­eralen nach dem „Dr.“ auf dem Wahlplakat.

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