Ab heute gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Und die Medien, die sich für das Tecklenburger Land zuständig fühlen, halten sich hierzu bedeckt, mit anderen Worten: Sie schreiben überhaupt nicht darüber. Das könnte damit zusammenhängen, dass Google vor Kurzem angekündigt hat, alle Verlage aus ihrem Suchindex für Google News rauszuschmeißen, die nicht einräumen, dass die Anzeige der so darstellbaren Artikel genehmigt ist.
Dabei hatte Chefredakteur Norbert Tiemann bei der WN noch getönt, als es Rückenwind gab:
In einer gigantischen Werbekampagne, unterstützt von Lehrstühlen, hat sich der weitgehend intransparente Konzern, der in Deutschland kaum Steuern zahlt, die Maske eines Hüters des freien Internet aufgesetzt – und sein knallhartes Profitinteresse geschickt dahinter verschleiert. Offenbar mit Erfolg.
Laut Tiemann ist Google ein Konzern, der
mit der Ware anderer, nämlich den Inhalten von Verlagen, auch zukünftig weiter Milliarden-Geschäfte macht, ohne die Erbringer dieser Leistung daran fair finanziell zu beteiligen.
Gut gebrüllt, Löwe. Da würde man doch meinen, dass man bei den Westfälischen Nachrichten diesen parasitären Konzern nicht unterstützt. Nun hat Google angekündigt, nur noch solche Zeitungen unter Google News erscheinen zu lassen, die ein solches Erscheinen vor dem 1. August beantragt haben. Ich gehe mal davon aus, dass ab heute auch der Fall ist, dass Google News nur solche Zeitungen darstellt, die darum gebeten haben. Und nun raten Sie mal, wer dabei ist. Abgesprungen als Tiger, äh, Löwe, egal — und gelandet als Bettvorleger.
Ausbleibendes
Wie WN und IVZ auf das Leistungsschutzrecht reagieren, was man beim Zitieren ihrer Produkte beachten sollte, dass der Axel-Springer-Verlag beim Leistungsschutzrecht, das er selbst maßgeblich erlobbyt hat, ausschert — dazu bisher kein Sterbenswörtchen. Nur irgendwelche dpa-Texte. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass beide Zeitungen das Leistungsschutzrecht irgendwie in Anspruch nehmen werden.
Das Leistungsschutzrecht bringt somit nicht die erwartete finanzielle Vergütung für Presseverlage mit sich, sondern nur, dass Presseprodukte weniger online verlinkt werden. Insofern meinen manche, das Gesetz würde schlicht verpuffen.
Individuelle Folgen
Was dieses Leistungsschutzrecht nun für individuelle Benutzer bedeutet, ist schwer abzuschätzen. Gewerbliche Anbieter sollten fortan keine Artikel von Zeitungen mehr bei Facebook und sonstwo mit sogenannten Snippets verlinken. Das entsprechende Gesetz ist allerdings auch so schwammig formuliert, das ganz unklar ist, ob schon das Wiedergeben einer Überschrift eines Artikels eines Presseverlages — und in vielen URLs der Artikel findet sich schon die Überschrift — gegen dieses Leistungsschutzrecht verstößt.
Zudem kann ja immer geklagt werden, z.B. auch gegen sich für nichtkommerziell auftretend haltende Privatpersonen, deren Internetauftritt — wo auch immer — gewerblich erscheint. Möglicherweise können Presseverlage auch Interessensvertreter einsetzen, die sich im Internet auf die Suche nach unlizensiert gebrauchten Snippets in gewerblichem Anschein machen.
Das klingt vielleicht etwas unwahrscheinlich, aber ich hätte auch nie gedacht, dass irgendeinem Anwalt mal einfällt, für irgendwann einmal getätigte Blogbeiträge eine Tagesnutzungsgebühr auszurechnen.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gar nichts mehr verlinkt oder gefälltmirt. Zumindest darf man sich zweimal fragen, ob man auf Zeitungsseiten nicht auf Facebooks Gefällt-mir-Klicks verzichtet. Das eigene Facebook-Profil vor Blicken Fremder, wenn’s nicht gerade die NSA ist, zu schützen, hilft auch schon weiter.