Die IVZ berichtet darüber, wie eine Lehrerin von einer Sozialarbeiterin im Straßenverkehr drangsaliert wurde:
Die Lehrerin wurde jedoch vor Gericht von Staatsanwaltschaft und Verteidigung derart mit Fragen bombardiert, dass sie sich in Widersprüche verstrickte. Als sie von einer orangefarbenen Ampel sprach, fragte die Oberamtsanwältin: „Was ist orange, es gibt nur rot, gelb oder grün“. Die Zeugin antwortete: „Ich sehe immer orange.“ – „Haben Sie Wahrnehmungsstörungen, sind Sie farbenblind“, fragte daraufhin die Anklagevertreterin. „Nein, sonst wäre ich nicht Lehrerin geworden“, antwortete die Zeugin.
Tja, Verwiklungen in Widersprüche kann ich hier weit und breit nicht erkennen. Der Witz ist ja: Zwar wird die mittlere Ampellichtfarbe straßenverkehrsrechtlich als “gelb” bezeichnet, tatsächlich ist sie aber eher orange. Die Redeweise der Lehrerin ist somit nicht wahrnehmungsgestört, sondern schlicht richtig, nur die Oberamtsanwältin missachtet den Unterschied zwischen Deklaration und tatsächlicher Erscheinung.
Offensichtlich ist es für die Lehrerin ein Widerspruch, Wahrnehmungsstörungen zu haben und den Beruf des Lehrers auzuüben. In den verwickelt sie sich aber nicht. Abgesehen davon muss das eine Einzelnmeinung sein *hust*.