Wer eigenständig im Internet Inhalte teilt, auf Facebook, Twitter oder der eigenen Internetseite, läuft laufend Gefahr, gegen das Urheberrecht zu verstoßen, wenn er Inhalte verwendet, an denen er selber nicht die Urheber- oder Vervielfältigungsrechte besitzt.
Beim Teilen von Links und dazugehörenden Bildern von Tageszeitungsartikeln kann es sein, dass man nicht gegen geltendes Recht verstößt, wenn die Zeitungen das Teilen auf anderen Plattformen wie Facebook oder Twitter selbst anbieten.
Das Einbinden von Youtube-Videos fremder Anbieter dagegen verstößt auf der eigenen Internet- oder Facebook-Seite meist gegen das Urheberrecht, weil dieses Veröffentlichen gerichtlich als eigenständige Veröffentlichung gewertet werden kann. Weitere Beispiele für leichtfertige Verstöße finden sich bei Telemedicus.