Vom Hoch- und Runterladen urheberrechtlich geschützter Dateien

Es ist ähn­lich wie Bildzeitungsle­sen oder Mod­ern-Talk­ing-Hören: Nie­mand beken­nt sich öffentlich, urhe­ber­rechtlich geschütztes Mate­r­i­al angeeignet zu haben. Grund­sät­zlich dür­fen im Inter­net keine urhe­ber­rechtlich geschützten Dateien öffentlich ohne Zus­tim­mung des Besitzers der Urhe­ber- oder Ver­bre­itungsrechte ver­bre­it­et wer­den. Den­noch passiert das Hoch- und Run­ter­laden urhe­ber­rechtlich geschützter Dateien bemerkenswert oft.

Die Schrift­stel­lerin Vea Kaiser beschw­ert sich nun über Face­book, dass ihr Buch in der E‑Book-Ver­sion auf Inter­net­seit­en geteilt wird. Sie richtet ein Pam­phlet an diejeni­gen, die Büch­er erwer­ben, den Kopier­schutz ent­fer­nen und öffentlich zur Ver­fü­gung stellen. Etwas merk­würdig ist dieser Vor­gang schon, denn schon auf Face­book wurde ihr mit­geteilt, dass ihr in diesem Text Patzer unter­liefen, was sie ein­räumte. Und da man so zudem den Streisand-Effekt bedi­ent, fragt man sich, ob die Weit­er­ver­bre­itung des Pam­phlets nicht eher PR in eigen­er Sache ist.

Die zweite, das Urhe­ber­recht auch betr­e­f­fende, allerd­ings weit beachtetere Angele­gen­heit an diesem Woch­enende, war der Start des Pro­jek­tes Mega von Kim Dot­com, früher Schmitz. Der Dienst stellt Nutzern 50GB Online-Spe­icher­platz zur Ver­fü­gung, wobei hochge­ladene Dateien ver­schlüs­selt wer­den. Den­noch rät John F. Nebel von diesem Dienst aus Daten­schutz­grün­den ab.

Weiterlesen