Es ist ähnlich wie Bildzeitungslesen oder Modern-Talking-Hören: Niemand bekennt sich öffentlich, urheberrechtlich geschütztes Material angeeignet zu haben. Grundsätzlich dürfen im Internet keine urheberrechtlich geschützten Dateien öffentlich ohne Zustimmung des Besitzers der Urheber- oder Verbreitungsrechte verbreitet werden. Dennoch passiert das Hoch- und Runterladen urheberrechtlich geschützter Dateien bemerkenswert oft.
Die Schriftstellerin Vea Kaiser beschwert sich nun über Facebook, dass ihr Buch in der E‑Book-Version auf Internetseiten geteilt wird. Sie richtet ein Pamphlet an diejenigen, die Bücher erwerben, den Kopierschutz entfernen und öffentlich zur Verfügung stellen. Etwas merkwürdig ist dieser Vorgang schon, denn schon auf Facebook wurde ihr mitgeteilt, dass ihr in diesem Text Patzer unterliefen, was sie einräumte. Und da man so zudem den Streisand-Effekt bedient, fragt man sich, ob die Weiterverbreitung des Pamphlets nicht eher PR in eigener Sache ist.
Die zweite, das Urheberrecht auch betreffende, allerdings weit beachtetere Angelegenheit an diesem Wochenende, war der Start des Projektes Mega von Kim Dotcom, früher Schmitz. Der Dienst stellt Nutzern 50GB Online-Speicherplatz zur Verfügung, wobei hochgeladene Dateien verschlüsselt werden. Dennoch rät John F. Nebel von diesem Dienst aus Datenschutzgründen ab.